BT-Drucksache 17/6354

zu der Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) -Drucksache 17/6309- Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Einführung eines Ordnungsgeldes (§§ 36 bis 39 GO-BT)

Vom 29. Juni 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/6354
17. Wahlperiode 29. 06. 2011

Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy
Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss)
– Drucksache 17/6309 –

Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

hier: Einführung eines Ordnungsgeldes (§§ 36 bis 39 GO-BT)

Der Bundestag wolle beschließen:

§ 38 GO-BT wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen.

2. Absatz 2 wird aufgehoben.

3. In Absatz 3 wird Satz 2 gestrichen.

4. Die Absätze 4 bis 6 werden aufgehoben.

Berlin, den 28. Juni 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Mit der Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll eine
weitere Sanktionsstufe bei Ordnungsstörungen eingeführt werden: das Ord-
nungsgeld.
Diese Einführung verschärft die bereits bestehenden Bedenken der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen den längerfristigen in die Zukunft gerich-
teten Ausschluss von Abgeordneten.

Drucksache 17/6354 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anders als bei einem Sitzungsausschluss für den Tag, an welchem eine Ord-
nungsstörung erfolgte, kann ein längerfristiger in die Zukunft gerichteter Sit-
zungsausschluss nicht damit gerechtfertigt werden, dass er den ordnungsgemä-
ßen Ablauf des parlamentarischen Betriebs wiederherstellt.

Sowohl in der Fachliteratur als auch durch das Bundesverfassungsgericht wird
bereits jetzt ein Ausschluss über mehrere Sitzungstage für nicht unbedenklich
gehalten, da in Fällen knapper und knappster Mehrheiten ein langfristiger Aus-
schluss die Funktionsunfähigkeit des Parlaments herbeiführen kann. Auch be-
steht die Gefahr, dass sich der Bundestagspräsident oder seine Stellvertreterin-
nen und Stellvertreter dem Vorwurf gegenübersehen, Abstimmungsergebnisse
manipulieren zu wollen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält einen längerfristigen, in die
Zukunft gerichteten Ausschluss weder für eine geeignete noch für eine sach-
gerechte Sanktionsmaßnahme, da das betroffene Mitglied des Deutschen Bun-
destages damit seiner Kontroll- und Mitwirkungsrechte im demokratischen Ge-
setzgebungsprozess beraubt wird und auch der effektive Rechtsschutz gegen
solche Maßnahmen zumindest fraglich ist.

Da nun mit dem Ordnungsgeld ein milderes Mittel bereitstehen wird, um sank-
tionswürdiges Verhalten von Abgeordneten zu ahnden, ist die Sanktionsmaß-
nahme des längerfristigen in die Zukunft gerichteten Ausschlusses von Abge-
ordneten jedenfalls jetzt nicht mehr erforderlich und daher zu streichen.

Selbst, wenn man am Sitzungsausschluss festhalten wollte, wäre zumindest ein
anderes Verfahren erforderlich, wie zum Beispiel die aufschiebende Wirkung
des Einspruches gegen den Ausschluss. Sowohl zu diesem Aspekt als auch zur
Frage der Rechtmäßigkeit des längerfristigen in die Zukunft gerichteten Aus-
schlusses von Abgeordneten hat die Mehrheit des Ausschusses für Wahlprü-
fung, Immunität und Geschäftsordnung eine Anhörung abgelehnt.

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