BT-Drucksache 17/5230

Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung - Bericht des Bundesrechnungshofes vollständig umsetzen

Vom 23. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5230
17. Wahlperiode 23. 03. 2011

Antrag
der Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim), Sören Bartol,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Gabriele
Fograscher, Peter Friedrich, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Dr. Eva Högl,
Frank Hofmann (Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Christian Lange
(Backnang), Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach,
Sonja Steffen, Rüdiger Veit, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung –
Bericht des Bundesrechnungshofes vollständig umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag begrüßt die Absicht der Bundesregierung,

die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in der Bun-
desverwaltung mit Hilfe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz
externer Personen in der Bundesverwaltung vom 17. Juni 2008 einheitlich,
transparent und verbindlich auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesrech-
nungshofes und des Haushaltsausschusses zu regeln.

II. Der Deutsche Bundestag beabsichtigt,

die von der Bundesregierung vorgelegten Berichte über den Einsatz externer
Personen in der Bundesverwaltung im Plenum des Deutschen Bundestages
öffentlich zu debattieren.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

mehr Transparenz herzustellen, indem sie:

1. die Berichte zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung im In-
ternet veröffentlicht;

2. der Entwicklung auf europäischer Ebene folgend [vergleiche Entschließung
des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Bericht über den Auf-
bau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern
(Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union (2007/2115(INI))],
jedem Gesetzentwurf eine „legislative Fußspur“ beifügt, indem aus dem
Vorblatt hervorgeht, ob und wenn ja welche externen Personen einen sig-
nifikanten Beitrag bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs geleistet haben;

3. den entsprechenden Empfehlungen des Haushaltsausschusses folgt und ins-
besondere den vom Haushaltsgesetzgeber gebilligten Rahmen für den Per-
sonaleinsatz in den Behörden mit Hilfe von externen Personen nicht umgeht
und somit der Kontrolle durch den Haushaltsausschuss entzieht;

Drucksache 17/5230 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. den Anwendungsbereich der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift auch auf
befristete Arbeitsverhältnisse erstreckt, wenn sie eine Dauer von drei Mona-
ten überschreiten und die externe Person nur beurlaubt ist oder über eine
Wiedereinstellungszusage des bisherigen Arbeitgebers verfügt;

5. den entsprechenden Empfehlungen des Bundesrechnungshofes vollständig
folgt und insbesondere dafür Sorge trägt, dass

a) folgende Funktionen nicht von externen Beschäftigten wahrgenommen
werden:
– federführende Formulierung von Gesetzentwürfen und anderen Recht-

setzungsakten,
– leitende Funktionen und Funktionen in Leitungsbereichen des jewei-

ligen Bundesministeriums,
– Aufsicht über die entsendende Stelle,
– Vergabe öffentlicher Aufträge und
– Funktionen, die konkrete Geschäftsinteressen der entsendenden Stelle

berühren,

b) der Status als externer Beschäftigter ausnahmslos bei allen dienstlichen
Innen- und Außenkontakten deutlich wird,

c) zu begründen und zu dokumentieren ist, warum ein Wissenstransfer not-
wendig ist und welche konkreten Fachkenntnisse benötigt werden,

d) die Auswahl von externen Beschäftigten offen gestaltet wird, indem der
geplante Einsatz in angemessener Weise bekannt gemacht wird und das
Bundesministerium die fachliche Eignung und den potenziellen Beitrag
für einen Wissenstransfer festzustellen hat;

6. dafür sorgt, dass die Überschreitung der in der Allgemeinen Verwaltungs-
vorschrift empfohlenen Dauer des Einsatzes von maximal sechs Monaten
eine Ausnahme bleibt und detailliert zu begründen ist;

7. die Beschäftigungsdauer der sogenannten Altfälle – die ihre Tätigkeit vor
dem Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift am 26. Juli 2008
begonnen haben – nicht nachträglich verlängert wird.

Berlin, den 23. März 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Begründung

Der Bericht des Bundesrechnungshofes vom 25. März 2008 hat bewiesen, dass
Deutschland kein korruptes Land ist, das von privaten Unternehmen gelenkt
wird. Er stellt fest, dass nur 16 Prozent aller externen Personen in der Bundes-
verwaltung aus Privatunternehmen und Verbänden stammen. Dennoch weist der
Bundesrechnungshof auf Risiken hin, die zum Verlust des Vertrauens auf neu-
trales staatliches Handeln führen könnten. Dem ist – soweit möglich – auch par-
lamentarisch zu begegnen. Der unmittelbare Einfluss des Deutschen Bundes-
tages ist dabei begrenzt. Dieser kann aber gegenüber der Bundesregierung – in
Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion – Transparenz einfordern und damit, in
jenen Fällen die kritikwürdig sind, eine größere Zurückhaltung beim Einsatz
externer Personen bewirken. Das kann auch dadurch erreicht werden, dass die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5230

regelmäßigen Berichte der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundes-
tages öffentlich debattiert werden.

Wichtiger und benötigter externer Sachverstand darf dabei nicht verloren gehen.
Das Ziel, Fachwissen externer Stellen zu nutzen, wurde von den Bundesminis-
terien am häufigsten als Grund für den Einsatz Externer genannt. Insbesondere
Bereiche, in denen komplexe technische, rechtliche oder wirtschaftliche Rah-
menbedingungen für die Arbeit der Bundesministerien zu beachten sind, erfor-
dern Fachwissen, das für die sachgerechte Erfüllung spezifischer Aufgaben un-
abdingbar ist. Ebenso gilt es, Interessen von gemeinwohlorientierten Verbänden
von denen zu unterscheiden, die letztlich der Gewinnmaximierung dienen.

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