BT-Drucksache 17/5106

Rente erst ab 67 - Risiken für Jung und Alt

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5106
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Martina
Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping,
Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin
Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Rente erst ab 67 – Risiken für Jung und Alt

In nicht einmal einem Jahr beginnt die Rente erst ab 67. Bereits dann werden die
Älteren länger arbeiten oder aber zusätzliche Abschläge hinnehmen müssen.
Aktuell ist nicht einmal jeder Zehnte kurz vor dem 65. Geburtstag sozialversi-
cherungspflichtig beschäftigt. Für alle Personen unter 64 Jahren bedeutet die
Rente erst ab 67 überwiegend, dass sie zusätzliche Rentenabschläge werden hin-
nehmen müssen. Diese Abschläge werden in den nächsten 18 Jahren kontinuier-
lich ansteigen. Eine ehrliche Bestandsaufnahme und eine echte Abwägung der
Risiken machen deutlich, dass die Anhebung des Rentenalters unvertretbar ist.
Noch bleibt Zeit, die Rente erst ab 67 zu stoppen.

Die Bundesregierung verweist auf die außergewöhnliche Entwicklung des ver-
gangenen Jahres und verkündet, dass damit alle Probleme beseitigt seien. Die
wahren Auswirkungen aber verschweigt sie. Wer im Alter erwerbslos ist, hat nur
wenige Chancen, wieder eine reguläre Beschäftigung zu finden. Insbesondere
Personen mit relativ geringer Bildung oder jene mit gesundheitlichen Einschrän-
kungen bekommen jenseits der 50 kaum mehr eine Chance auf einen guten, ge-
schweige denn einen gut bezahlten Arbeitsplatz. Gleichzeitig hat die Bundes-
regierung über die vergangenen zehn Jahre Rentenansprüche aufgrund von
Langzeiterwerbslosigkeit komplett gestrichen. Die Möglichkeiten, eine Rente
wegen Erwerbsminderung zu bekommen, hat sie drastisch eingeschränkt. Die
Höhe einer Erwerbsminderungsrente liegt schon heute oftmals unterhalb des
Existenzminimums. Die Rente erst ab 67 wird also bestimmte Bevölkerungs-
und Berufsgruppen hart treffen.

Die Bundesregierung begründet die Rente erst ab 67 mit der demografischen
Entwicklung und dem vermeintlich drohenden Fachkräftemangel. Die Älteren
sollen länger arbeiten müssen, egal ob sie können oder wollen. Den Jüngeren
jedoch wird gleichzeitig ein qualifizierter Einstieg verwehrt. Die Zahl der Aus-
bildungsplätze sinkt, die Runden in Warteschleifen dauern immer länger und die
Qualität der Arbeitsplätze lässt immer mehr zu wünschen übrig. Die von der

Bundesregierung gewollte Ausweitung des Niedriglohnsektors und der Leih-
arbeit nimmt jungen Menschen die Perspektive. Wenn angesichts einer an-
geblich guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt die tatsächliche Lage für die
Betroffenen überwiegend schlecht ist, ist die Rente erst ab 67 nicht vertretbar.

In ihrem Bericht zur Rente erst ab 67 („Aufbruch in die altersgerechte Arbeits-
welt“ – Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch, SGB VI, zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf

Drucksache 17/5106 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

67 Jahre –; Bundestagsdrucksache 17/3814) spricht die Bundesregierung klare
Worte. Die Rente erst ab 67 dient ihrer Meinung nach dazu, die „internationale
Wettbewerbsfähigkeit zu sichern“. Damit macht die Bundesregierung deutlich:
Sie will die Rente erst ab 67, damit die deutschen Unternehmen Exportweltmeis-
ter bleiben können – die tatsächliche Lage der Menschen ist unwichtig. Denn, so
ihre Auffassung, auf „das Potenzial der Älteren kann die deutsche Wirtschaft
[…] nicht länger verzichten.“ Die Arbeitsbedingungen spielen ebenso wenig
eine zentrale Rolle wie die Lohnhöhe. Der Mensch wird zum Standortfaktor der
deutschen Wirtschaft erklärt und hat sich deren Interessen zu beugen. Gute Ar-
beit, gute Löhne und gute Rente werden von der Bundesregierung zum Wettbe-
werbsnachteil der deutschen Wirtschaft erklärt. „Der Bericht macht die Notwen-
digkeit eines längeren Erwerbslebens zur Bewältigung des demographischen
Wandels deutlich.“ Mit diesem Satz offenbart die Bundesregierung Sinn und
Zweck des von ihr vorgelegten Berichts: die Kürzung der gesetzlichen Rente als
sozial gerecht zu verkaufen. Statt die gesetzliche Berichtspflicht ernsthaft um-
zusetzen, hat die Bundesregierung lediglich eine parteipolitische Rechtfertigung
der Rente erst ab 67 vorgelegt.

Eine ehrliche Debatte über die Rente erst ab 67 würde deutlich machen, dass das
Vorhaben unsozial, unverantwortlich und unnötig ist. Eine ehrliche Debatte setzt
eine ehrliche Bestandsaufnahme voraus.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie würde sich der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
(GRV) in den Jahren von heute bis 2030 im Vergleich zur geltenden Rechts-
lage entwickeln, wenn die Altersgrenzen nicht, wie im RV-Altersgrenzen-
anpassungsgesetz vorgesehen, angehoben würden (Annahmen analog zum
RV-Bericht 2010 und ohne Berücksichtigung der Beitragssatzobergrenzen
von 20 bzw. 22 Prozent)?

Sofern diese Frage nicht beantwortet werden kann, auf der Grundlage welcher
Daten nimmt die Bundesregierung eine verlässliche Einschätzung darüber
vor, ob die Anhebung der Altersgrenzen im Sinne des § 154 SGB VI vertret-
bar erscheint?

2. Wie viele Personen (absolut und anteilig) hätten im Jahr 2010 (falls nicht ver-
fügbar, bitte neueste verfügbare Zahlen nehmen) eine Altersrente aus der
GRV unterhalb des durchschnittlichen Bedarfs im Rahmen der Grundsiche-
rung im Alter und bei voller Erwerbsminderung im gleichen Jahr bezogen,
wenn das Nettorentenniveau vor Steuern in der GRV schon heute bei den im
Rentenversicherungsbericht 2010 für das Jahr 2024 hochgerechneten
46,2 Prozent läge, und wie viele wären es, wenn das Sicherungsniveau auf
der gesetzlichen Untergrenze von 43 Prozent läge?

Wie würden sich diese Zahlen aufgrund der zusätzlichen Abschläge ent-
wickeln, wenn bei gleichbleibendem tatsächlichen durchschnittlichen Renten-
eintrittsalter die Altersgrenzen in der GRV schon heute, wie 2024 vorgesehen,
bei 66 Jahren liegen würden (bei entsprechenden versicherungsmathemati-
schen Abschlägen)?

Wie sähe die Situation aus, wenn das tatsächliche Renteneintrittsalter halb so
stark anstiege wie die vorgesehene Anhebung der Altersgrenzen in der GRV
(angenommen, die Personen würden aufgrund des späteren Renteneintritts
zusätzliche Rentenanwartschaften entsprechend ihrem bisherigen Durch-
schnitt erwerben)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5106

3. Wie viele Monate dürften Personen der Jahrgänge 1947 bis 1964 jeweils
höchstens vorzeitig in eine Altersrente für langjährig Versicherte gehen,
damit die durch die höheren Regelaltersgrenzen verursachten zusätzlichen
Abschläge gegenüber der bisherigen Altersgrenze von 65 Jahren niedriger
ausfielen als das aufgrund der Anhebung der Altersgrenzen berechnete
höhere Sicherungsniveau, so dass das individuelle Sicherungsniveau vor
Steuern (bzw. der Rentenzahlbetrag) der Person zumindest nicht niedriger
ausfiele als ohne Anhebung der Regelaltersgrenze?

4. Wie viele Personen (insgesamt und separat für Alleinstehende) im Alter von
unter 65 Jahren bezogen in den einzelnen Jahren seit 2005 neben einer Alters-
rente noch Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe (Drittes
Kapitel SGB XII, und wie hoch waren, bezogen auf diese Personengruppe,
im arithmetischen Mittel sowie im Median der Rentenzahlbetrag und die
Leistungen der Sozialhilfe?

Wie viele dieser Personen waren Menschen mit Behinderung, und wie hoch
waren im arithmetischen Mittel sowie im Median der Rentenzahlbetrag und
die Leistungen der Sozialhilfe?

Wer kann bereits vor dem vollendeten 65. Lebensjahr eine Altersrente bezie-
hen (unter Angabe der rentenrechtlichen Voraussetzungen)?

Was sind nach Auffassung der Bundesregierung Gründe dafür, dass Personen
vor dem vollendeten 65. Lebensjahr eine so geringe Altersrente beziehen?

Welche dieser Gründe spielen nach Auffassung der Bundesregierung bei
noch nicht verrenteten Personen in den nächsten fünf, zehn und 20 Jahren
eine wachsende oder eine abnehmende Rolle, und welche Auswirkungen er-
wartet die Bundesregierung durch die steigenden Altersgrenzen im Rahmen
der Rente erst ab 67 (nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, BGBl. I
S. 554)?

5. Wie hoch war in den Jahren seit 2000 bis heute das Einkommen (im arithme-
tischen Mittel und für die einzelnen Quintile) insgesamt, aus sozialversiche-
rungspflichtiger Beschäftigung (soweit möglich mit und ohne Auszubildende
angeben), aus abhängiger Beschäftigung, aus Erwerbseinkommen, aus So-
zialleistungen und aus Vermögen in den Altersgruppen unter 20 Jahre, 20 bis
unter 30 Jahre, 30 bis unter 40 Jahre, 40 bis unter 50 Jahre, 50 bis unter
60 Jahre und 60 bis unter 65 Jahre?

Wie hoch war in den Jahren seit 2000 bis heute das durchschnittliche Gesamt-
einkommen (im arithmetischen Mittel und für die einzelnen Quintile) von
Personen, deren Haupteinkommensquelle aus sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung (soweit möglich mit und ohne Auszubildende sowie getrennt
für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte angeben), aus abhängiger Beschäfti-
gung, aus Selbstständigkeit, aus Sozialleistungen (insgesamt und aufge-
schlüsselt nach Leistungen des SGB II, SGB III, SGB VI und SGB XII) und
aus Vermögen stammt – bezogen auf die jeweilige Altersgruppe unter
20 Jahre, 20 bis unter 30 Jahre, 30 bis unter 40 Jahre, 40 bis unter 50 Jahre,
50 bis unter 60 Jahre – darunter 50 bis unter 55 und 55 bis unter 60 Jahre –
und 60 bis unter 65 Jahre – darunter 60 bis unter 63, 63 und 64 Jahre – sowie
ihr Anteil an der jeweiligen Altersgruppe?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser wirtschaft-
lichen und sozialen Lage unterschiedlicher Gruppen älterer Beschäftigter für
die Vertretbarkeit der Rente erst ab 67?

Drucksache 17/5106 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Wie hat sich die Höhe (bitte arithmetisches Mittel und in Quintilen angeben)
des Rentenzahlbetrages und der Bruttorente für Zugänge in Altersrenten
(bitte insgesamt sowie getrennt für Altersrenten für langjährig Versicherte,
für schwerbehinderte Menschen und für Frauen und für Regelaltersrenten
angeben), Zugänge in Erwerbsminderungsrenten und Zugänge in Hinter-
bliebenenrenten in den Jahren seit 1992 entwickelt (bitte insgesamt sowie
getrennt für Männer und Frauen; jeweils für das gesamte Bundesgebiet und
nach neuen und alten Bundesländern getrennt)?

Wie haben sich im gleichen Zeitraum die Lebenshaltungskosten (sofern
nicht bezifferbar, bitte die Entwicklung des harmonisierten Verbraucher-
preisindex – HVPI – zugrunde legen) bundesweit, in den neuen und in den
alten Bundesländern entwickelt?

7. Wie viele Personen im Alter von unter 65 Jahren bezogen in den einzelnen
Monaten seit Januar 2005 neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsmin-
derung Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII (bitte getrennt nach
den Kapiteln angeben)?

An welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nahmen diese Personen in
den jeweiligen Monaten in welchem Umfang teil (absolut und anteilig an
den Erwerbsgeminderten sowie an den Maßnahmeteilnehmerinnen und - teil-
nehmern insgesamt)?

8. Wie viele Personen, die zuvor im Leistungsbezug des SGB II waren, sind in
den Jahren seit 2005 zu dem für sie frühestmöglichen Zeitpunkt in eine Al-
tersrente gewechselt?

Wie hoch waren die Rentenzahlbeträge (arithmetisches Mittel und Quintile)
und die Abschläge (arithmetisches Mittel und Quintile) für Männer und
Frauen sowie Menschen mit Behinderung im gesamten Bundesgebiet sowie
in den neuen und den alten Bundesländern?

Wie viele dieser Personen bezogen eine Rente unterhalb des durchschnittli-
chen Bedarfs der Grundsicherung im Alter, und wie viele dieser Personen
bezogen nach Rentenbeginn Leistungen der Sozialhilfe (Kapitel 3 und 4)?

9. Wie entwickelte sich in den Jahren seit 2005 die Zahl der Rentenbeziehen-
den (insgesamt und getrennt nach Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebe-
nenrenten und Altersrenten), die zusätzlich auf Leistungen nach dem
SGB II oder dem SGB XII (bitte insgesamt und getrennt nach den Kapiteln)
angewiesen sind (insgesamt sowie für Männer und Frauen und Menschen
mit Behinderung getrennt angeben jeweils für das gesamte Bundesgebiet
sowie getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?

Welche Faktoren führten zu dieser Entwicklung, und wie werden sich diese
Faktoren voraussichtlich zukünftig entwickeln?

10. Welchen Status besaßen die Altersrentenzugänge in den einzelnen Monaten
von Januar 2005 bis Dezember 2010 vor dem Rentenbezug (bitte absolut
und anteilig, bezogen auf die Rentenzugänge und aufgeschlüsselt nach dem
Status sozialversicherungspflichtig beschäftigt mit/ohne Altersteilzeit,
Leistungsbezug SGB III und SGB II, selbstständig, sonstige Zeiten, passiv
versichert aufführen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5106

11. Wie lange hatten in den einzelnen Jahren von 2000 bis 2010 Personen (und
wie viele), die wenigstens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten (insgesamt
sowie getrennt für Personen, die mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge aus
Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege, sowie jene, die 35 Jahre aus
Pflichtbeiträgen aufweisen) in der GRV mit durchschnittlichen Entgelt-
punkten pro Jahr bis 0,5, über 0,5 bis 0,75, über 0,75 bis 1, über 1 bis 1,25,
über 1,25 bis 1,5 und über 1,5 aufweisen können, durchschnittlich eine Al-
tersrente in welcher durchschnittlichen Höhe bezogen (bitte insgesamt so-
wie für Männer und Frauen getrennt für Bundesgebiet und neue und alte
Bundesländer angeben) – soweit möglich für jene angeben, die in den jewei-
ligen Jahren letztmalig eine Rente bezogen; beendete Versicherungsbiogra-
phien?

Wie viele Jahre davon lagen jeweils nach dem vollendeten 65. Lebensjahr?

12. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Altersrente (insgesamt sowie ge-
trennt für Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, für
Frauen, für schwerbehinderte Menschen sowie nach Arbeitslosigkeit und
Altersteilzeit) in den Jahre 2000 bis 2010 die durchschnittliche Dauer (ab-
solut und anteilig) an Versicherungszeiten aus Erwerbslosigkeit (insgesamt
sowie getrennt nach Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe/Arbeitslosen-
geld II) entwickelt, und wie hoch ist der Anteil des Rentenanspruchs, der auf
diese Zeiten zurückzuführen ist (insgesamt sowie für Männer und Frauen
getrennt angeben jeweils für das gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach
neuen und alten Bundesländern)?

Wie haben sich die durch Erwerbslosigkeit durchschnittlich erworbenen
Rentenansprüche für diese Gruppen in diesen Jahren entwickelt?

13. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Altersrente (insgesamt sowie ge-
trennt für Regelaltersrente, Witwen- und Witwerrenten, Altersrente für
langjährig Versicherte, für Frauen, für schwerbehinderte Menschen sowie
nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit) in den Jahren 2000 bis 2010 die
Beitragszeiten (arithmetisches Mittel sowie in Quintilen) entwickelt (insge-
samt sowie für Männer und Frauen getrennt angeben jeweils für das ge-
samte Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?

14. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Altersrente (insgesamt sowie ge-
trennt für Regelaltersrente, Witwen- und Witwerrenten, Altersrente für
langjährig Versicherte, für Frauen, für schwerbehinderte Menschen sowie
nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit) in den Jahren 2000 bis 2010 die
Rentenzahlbeträge (arithmetisches Mittel sowie in Quintilen) entwickelt
(insgesamt sowie für Männer und Frauen getrennt angeben jeweils für das
gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundeslän-
dern)?

15. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Altersrente (insgesamt sowie ge-
trennt für Regelaltersrente, Witwen- und Witwerrenten, Altersrente für
langjährig Versicherte, für Frauen, für schwerbehinderte Menschen sowie
nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit) in den Jahren 2000 bis 2010 das
Rentenzugangsalter (arithmetisches Mittel sowie in Quintilen) entwickelt
(insgesamt sowie für Männer und Frauen getrennt angeben jeweils für das
gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundeslän-
dern)?

Drucksache 17/5106 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

16. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Altersrente (insgesamt sowie ge-
trennt für Regelaltersrente, Witwen- und Witwerrenten, Altersrente für
langjährig Versicherte, für Frauen, für schwerbehinderte Menschen sowie
nach Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit) in den Jahren 2000 bis 2010 die
nominalen und prozentualen Abschläge (arithmetisches Mittel sowie in
Quintilen) entwickelt (insgesamt sowie für Männer und Frauen getrennt
angeben jeweils für das gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen
und alten Bundesländern)?

17. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Erwerbsminderungsrente (insge-
samt sowie getrennt nach voller und teilweiser Erwerbsminderung) in den
Jahren 2000 bis 2010 die durchschnittlichen Versicherungszeiten aus Er-
werbslosigkeit (insgesamt sowie getrennt nach Arbeitslosengeld und Ar-
beitslosenhilfe/Arbeitslosengeld II) entwickelt, und wie hoch ist der Anteil
des Rentenanspruchs, der auf diese Zeiten zurückzuführen ist (insgesamt
sowie für Männer und Frauen getrennt angeben jeweils für das gesamte
Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?

Wie haben sich die durch Erwerbslosigkeit durchschnittlich erworbenen
Rentenansprüche für diese Gruppen in diesen Jahren entwickelt?

18. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Erwerbsminderungsrente (insge-
samt sowie getrennt nach voller und teilweiser Erwerbsminderung) in den
Jahren 2000 bis 2010 die Beitragszeiten (arithmetisches Mittel sowie in
Quintilen) entwickelt (insgesamt sowie für Männer und Frauen sowie für
Menschen mit Behinderung getrennt angeben jeweils für das gesamte
Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?

19. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Erwerbsminderungsrente (insge-
samt sowie getrennt nach voller und teilweiser Erwerbsminderung) in den
Jahren 2000 bis 2010 die Rentenzahlbeträge (arithmetisches Mittel sowie in
Quintilen) entwickelt (insgesamt sowie für Männer und Frauen sowie für
Menschen mit Behinderung getrennt angeben jeweils für das gesamte
Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?

20. Wie hat sich bei den Zugängen in eine Erwerbsminderungsrente (insgesamt
sowie getrennt nach voller und teilweiser Erwerbsminderung) in den Jahren
2000 bis 2010 das Rentenzugangsalter (arithmetisches Mittel sowie in
Quintilen) entwickelt (insgesamt sowie für Männer und Frauen sowie für
Menschen mit Behinderung getrennt angeben jeweils für das gesamte Bun-
desgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?

21. Wie haben sich bei den Zugängen in eine Erwerbsminderungsrente (insge-
samt sowie getrennt nach voller und teilweiser Erwerbsminderung) in den
Jahren 2000 bis 2010 die nominalen und prozentualen Abschläge (arithme-
tisches Mittel sowie in Quintilen) entwickelt (insgesamt sowie für Männer
und Frauen sowie für Menschen mit Behinderung getrennt angeben jeweils
für das gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundes-
ländern)?

22. Wie hat sich in den Jahren 2005 bis 2010 der Zugang in Arbeitslosigkeit aus
Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung), aus Ausbildung, aus sonstiger Teil-
nahme an Maßnahmen im Rahmen des SGB II sowie SGB III und aus
Nichterwerbstätigkeit (getrennt nach Regelkreisen) in der Altersstruktur
15 bis unter 20 Jahre, 20 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 30 Jahre, 30 bis
unter 50 Jahre, 50 bis unter 60 Jahre – darunter 55 bis unter 58 Jahre und
58 bis unter 60 Jahre – und 60 bis unter 65 Jahre – darunter 60 bis unter
63 Jahre, 63 bis unter 64 Jahre und 64 bis unter 65 Jahre – entwickelt (ins-
gesamt sowie für Männer und Frauen sowie für Menschen mit Behinderung

getrennt angeben jeweils für das gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach
neuen und alten Bundesländern)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5106

23. Wie hat sich in den Jahren 2005 bis 2010 der Zugang in den Leistungsbezug
(SGB II und SGB III) aus Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung), aus Ausbil-
dung und aus Nichterwerbstätigkeit (getrennt nach Regelkreisen) in der
Altersstruktur 15 bis unter 20 Jahre, 20 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter
30 Jahre, 30 bis unter 50 Jahre, 50 bis unter 60 Jahre – darunter 55 bis unter
58 Jahre, 58 bis unter 60 Jahre und 60 bis unter 65 Jahre, 60 bis unter
63 Jahre, 63 bis unter 64 Jahre und 64 bis unter 65 Jahre entwickelt (insge-
samt sowie für Männer und Frauen sowie für Menschen mit Behinderung
getrennt angeben jeweils für das gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach
neuen und alten Bundesländern)?

24. Wie hat sich in den Jahren 2005 bis 2010 der Abgang aus Arbeitslosigkeit
in Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) – getrennt für sozialversicherungs-
pflichtige Beschäftigung und Minijobs –; in Vermittlung durch private
Serviceagenturen, in Arbeitsgelegenheiten mit und ohne Entgeltvariante, in
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, in Beschäftigung mit Beschäftigungszu-
schuss für schwer vermittelbare Erwerbslose, in berufliche Weiterbildung;
in Ausbildung und in Nichterwerbstätigkeit (getrennt nach Regelkreisen) in
der Altersstruktur 15 bis unter 20 Jahre, 20 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter
30 Jahre, 30 bis unter 50 Jahre, 50 bis unter 60 Jahre – darunter 55 bis unter
58 Jahre, 58 bis unter 60 Jahre – und 60 bis unter 65 Jahre, 60 bis unter
63 Jahre, 63 bis unter 64 Jahre sowie 64 bis unter 65 Jahre – entwickelt (ins-
gesamt sowie für Männer und Frauen sowie für Menschen mit Behinderung
getrennt angeben jeweils für das gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach
neuen und alten Bundesländern)?

25. In welchem Umfang wurden seit 2005 bis 2010 mit welchen konkreten bun-
despolitischen Maßnahmen und Projekten junge Arbeitslose im Alter bis
unter 25 Jahre in den Arbeitsmarkt eingegliedert, und wie hat sich in diesem
Zusammenhang die Arbeitslosigkeit nach Bundesländern entwickelt (insge-
samt sowie für Männer und Frauen sowie für Menschen mit Behinderung
getrennt angeben jeweils für das gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach
neuen und alten Bundesländern)?

26. Wie hoch ist der Anteil junger Erwerbsloser in der Altersstruktur 15 bis un-
ter 20 Jahre, 20 bis unter 25 Jahre, die länger als ein Jahr erwerbslos sind,
und wie viele dieser jungen Menschen sind mehrfach in die Arbeitslosigkeit
zurückgefallen, und aus welchem Grund (Maßnahmeende oder befristetes
Arbeitsverhältnis, Ausbildungsabbruch) (bitte insgesamt sowie für Männer
und Frauen sowie für Menschen mit Behinderung getrennt angeben jeweils
für das gesamte Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundes-
ländern)?

27. Wie hoch ist seit 2005 der jährliche Anteil junger Erwerbsloser in der Al-
tersstruktur 15 bis unter 20 Jahre und 20 bis unter 25 Jahre, die den Leis-
tungsbezug voraussichtlich auf Dauer beenden konnten (insgesamt sowie
für Männer und Frauen getrennt angeben jeweils für das gesamte Bundes-
gebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?

28. Welche bundespolitischen Arbeitsmarktinstrumente sind speziell für junge
Erwerbslose konzipiert, wie werden diese nach Bundesländern eingesetzt,
und welche Schlussfolgerungen wurden in der Evaluierung für die Zukunft
dieser Instrumente gezogen (insgesamt sowie für Männer und Frauen sowie
für Menschen mit Behinderung getrennt angeben jeweils für das gesamte
Bundesgebiet sowie getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?

Drucksache 17/5106 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

29. Wie groß ist die Verweildauer junger Erwerbsloser – nach Altersgruppen –
in der Arbeitslosigkeit bis zum Übergang in die erste Maßnahme (im Rah-
men des SGB II oder SGB III), und um welche Maßnahmen handelt es sich
(bitte die zehn häufigsten Maßnahmen für das Bundesgebiet und nach Bun-
desländern angeben)?

30. Wie viele Jugendliche erhalten als erste Maßnahme einen Ausbildungsplatz,
und wie hoch ist die Verweildauer – unmittelbar nach der Ausbildung – in
der Arbeitslosigkeit?

31. Wie viele Jugendliche verbleiben ein, zwei und drei oder mehr Jahre in be-
rufsvorbereitenden Maßnahmen?

32. Wie hoch ist der Anteil der unter 20-, 20- bis unter 25- und 25- bis unter
30-Jährigen an der Vermittlung in die Zeitarbeit, und wie lange ist die jewei-
lige Verweildauer der Altersgruppen in der Zeitarbeit?

Wie hoch ist der Anteil der in der Zeitarbeit Beschäftigten dieser Alters-
gruppen an allen Beschäftigten der Zeitarbeit?

33. Wie hat sich der Anteil älterer (insgesamt und getrennt für Personen im
Alter von unter 62 Jahren sowie für 62-, 63- und 64-Jährige) Erwerbsloser
entwickelt, die in den Jahren seit 2005 vorzeitig in eine Altersrente mit Ren-
tenabschlägen übergegangen sind, und wie hoch sind die Rentenabschläge
prozentual und in Monaten (bitte nach Bundesgebiet und Bundesländern ge-
trennt für Männer und Frauen sowie für Menschen mit Behinderung und
insgesamt angeben)?

34. Welche bundespolitischen Arbeitsmarktinstrumente sind speziell für ältere
(insgesamt sowie für Menschen mit Behinderung getrennt für Personen im
Alter von unter 62 Jahren sowie für 62-, 63- und 64-jährige) Erwerbslose
konzipiert, wie werden diese seit 2009 nach Bundesländern eingesetzt, und
welche Schlussfolgerungen wurden in der Evaluierung für die Zukunft die-
ser Instrumente gezogen?

35. Welche Altersgruppen sind wie stark bei den arbeitsmarktpolitischen Instru-
menten für Ältere vertreten (bitte getrennt nach 50- bis unter 60-Jährigen,
60- bis unter 65-Jährigen, 55- bis unter 58-Jährigen, 58- bis unter 60-Jähri-
gen, 60- bis unter 63-Jährigen, 63- bis unter 64-Jährigen sowie 64- bis unter
65-Jährigen angeben?

36. Angenommen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Perso-
nen im Alter von 55 bis unter 60 Jahren, der 60-, der 61-, der 62-, der 63-
sowie der 64-Jährigen würde sich wie im Durchschnitt der Jahre 2000 bis
2010 entwickeln, hätten in wie vielen Jahren in den jeweiligen Altersgrup-
pen 50, 60 bzw. 70 Prozent der Personen eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung (bitte insgesamt sowie extra für Vollzeitbeschäftigung; ins-
gesamt und getrennt für Männer und Frauen im Bundesgebiet sowie nach
Bundesländern)?

37. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten (insgesamt und die sozialversiche-
rungspflichtigen) gemessen in Vollzeitäquivalenten in den Altersgruppen
55 bis unter 60, 60, 61, 62, 63 und 64 Jahre seit 2000 entwickelt?

38. Welcher zusätzliche Bedarf an Erwerbsmöglichkeiten gegenüber 2010 ent-
stünde in den einzelnen Jahren bis 2024, wenn bis 2024 die Erwerbsquote
der 55- bis unter 60-Jährigen auf 85 Prozent und die der 60- bis unter 66- Jäh-
rigen auf 50, 60 bzw. 70 Prozent anstiege (Annahmen nach der zwölften ko-
ordinierten Bevölkerungsvorausberechnung in der mittleren Variante)?

Wie groß wäre der zusätzliche Bedarf an sozialversicherungspflichtigen Ar-

beitsplätzen in den Jahren bis 2024 gegenüber dem Jahr 2010, wenn bis
2024 die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/5106

55 bis unter 60 Jahren auf 60 Prozent bzw. 70 Prozent und die Quote der
60- bis unter 66-Jährigen auf 40, 50, 60 bzw. 70 Prozent anstiege (Annah-
men nach der zwölften koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung in
der mittleren Variante)?

39. Wie viele Personen (absolut und anteilig an den jeweiligen Beschäftigten
der Altersgruppe) im Alter von unter 40, 40 bis unter 50, 50 bis unter 55,
55 bis unter 60 und über 60 Jahren wechselten in den jeweiligen Jahren seit
2005 den Arbeitsplatz, und wie viele den Beruf (bitte insgesamt sowie für
Personen ohne Schulabschluss, mit Hauptschulabschluss, mit Realschulab-
schluss, mit Gymnasialabschluss, mit Ausbildung, mit Meistertitel, mit
(Fach-)Hochschulabschluss und mit abgeschlossener Promotion; insgesamt
sowie für Männer und Frauen im Bundesgebiet sowie den neuen und alten
Bundesländern)?

40. Wie hoch ist der Anteil der 55- bis unter 60-, der 60-, 61-, 62-, 63- und 64-
Jährigen an der Vermittlung in die Zeitarbeit, und wie lange ist die jeweilige
Verweildauer in der Zeitarbeit?

Wie hoch ist der Anteil der in der Zeitarbeit Beschäftigten dieser Alters-
gruppen an allen Beschäftigten der Zeitarbeit?

41. Wie ist das Qualifikationsniveau getrennt nach ungelernten, angelernten
Facharbeiterinnen und Facharbeitern, Hoch- und Fachschulausbildung der
55- bis unter 60-, der 60-, 62-, 63- und 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die in die Zeitarbeit vermittelt werden?

42. Wie groß ist der Anteil der 55- bis unter 60-, der 60-, 62-, 63- und 64-jähri-
gen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die qualifikationsfremd vermit-
telt werden, und wie hat sich diese Quote in den Jahren seit 2000 entwickelt?

43. Wie entwickelte sich das Durchschnittsalter der Absolventinnen und Absol-
venten einer beruflichen Erstausbildung und weiterer Ausbildungen von
2000 bis 2010 (bitte in Jahren, nach Geschlecht und insgesamt ausweisen)?

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für diese Entwick-
lung?

44. Wie entwickelte sich die durchschnittliche Fachstudiendauer (Erststudium),
Gesamtstudiendauer (Erststudium) und die Gesamtstudiendauer (weitere
Studien) in den Abschlussgruppen universitärer Abschluss, Lehramtsprü-
fungen, Fachhochschulabschluss, Bachelorabschluss und Masterabschluss
von 2003 bis 2010?

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für diese Entwick-
lung?

45. Wie entwickelte sich das Durchschnittsalter der Absolventinnen und Absol-
venten im Erststudium und in weiteren Studien von 2000 bis 2010 (bitte in
Jahren, nach Geschlecht und insgesamt ausweisen)?

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für diese Entwick-
lung?

46. Wie hat sich das durchschnittliche Alter beim Berufseinstieg in den vergan-
genen zehn Jahren entwickelt (bitte aufschlüsseln nach vorangegangener
schulischer, betrieblicher und Hochschulausbildung sowie für Personen
ohne Abschluss)?

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für diese Entwick-
lung?

Drucksache 17/5106 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

47. Wie viele Absolventinnen und Absolventen werden nach einer betrieblichen
Berufsausbildung vom ausbildenden Betrieb in ein reguläres Arbeitsver-
hältnis übernommen, und wie hat sich der Anteil der Übernahmen an allen
Abschlüssen betrieblicher Berufsausbildungen in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt?

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe für diese Entwick-
lung?

48. Bei wie vielen jungen Menschen liegen zwischen der Ausbildung und dem
ersten regulären Arbeitsverhältnis Phasen der Erwerbslosigkeit oder Über-
brückungsmaßnahmen (beispielsweise Maßnahmen im Rahmen des SGB II
oder SGB III), wie lange verweilen die Betroffenen durchschnittlich in die-
sen Phasen, und wie hat sich diese Dauer in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Erwerbslosigkeit bzw. Überbrückungs-
maßnahmen sowie nach vorangegangener schulischer, betrieblicher oder
Hochschulausbildung)?

49. Bei wie vielen jungen Menschen liegen zwischen Schule und Ausbildung
Phasen der Erwerbslosigkeit oder Maßnahmen des sogenannten Übergangs-
systems, wie lange verweilen die Betroffenen durchschnittlich in diesen
Phasen, und wie hat sich diese Dauer in den vergangenen zehn Jahren ent-
wickelt (bitte aufschlüsseln nach Erwerbslosigkeit bzw. Übergangsmaßnah-
men sowie nach vorangegangenem Schulabschluss)?

50. Wie viele junge Menschen wurden in den vergangenen zehn Jahren im Rah-
men von geförderten Altersteilzeitmodellen nach der Ausbildung übernom-
men (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

51. Für wie viele junge Beschäftigte war das erste reguläre Arbeitsverhältnis
eine Teilzeitbeschäftigung, und wie hat sich dieser Anteil in den vergange-
nen zehn Jahren entwickelt?

52. Für wie viele junge Beschäftigte war das erste reguläre Arbeitsverhältnis ein
befristetes Arbeitsverhältnis, und wie hat sich dieser Anteil in den vergan-
genen zehn Jahren entwickelt?

53. Wie würde sich die Zahl der Erwerbstätigen bis 2024 (Annahmen wie im
RV-Bericht 2010) verändern, wenn es gelänge, das durchschnittliche Ein-
trittsalter in die erste reguläre Beschäftigung um ein Jahr nach vorn zu ver-
legen, und wie, wenn es gelänge, dieses Alter um zwei Jahre nach vorn zu
verschieben?

54. Wie würde sich die Zahl der Erwerbstätigen bis 2024 (Annahmen wie im
RV-Bericht 2010) verändern, wenn es gelänge, das durchschnittliche Ren-
teneintrittsalter um ein Jahr zu erhöhen?

55. Ist es richtig, dass aktuell rund vier Millionen unterbeschäftigte Personen in
den amtlichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit geführt werden?

Stimmt es, dass 2008 knapp 13 Millionen Menschen im Alter zwischen
20 und unter 65 Jahren keiner Erwerbstätigkeit nachgingen und dass, selbst
wenn bis 2030 die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter – wie von der
Bundesregierung in ihrem Bericht „Aufbruch in die altersgerechte Arbeits-
welt“ als Tatsache behauptet – „um über sechs Millionen sinken“ wird, die-
ser Rückgang durch die hohe Anzahl an nicht erwerbstätigen Personen aus-
geglichen werden könnte (bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5106

56. Wie hoch war in den Jahren 2000 bis 2010 in den einzelnen Altersgruppen
von 55 bis unter 65, 55 bis unter 60, 60 bis unter 65 sowie 55 bis unter 58,
58 bis unter 63, 63 bis unter 65 und 64 Jahren jeweils

a) die Erwerbsquote (alle Erwerbstätigen im Verhältnis zur Bevölkerungs-
gruppe),

b) die Quote der abhängig Beschäftigten,

c) die Quote der sozialversicherungspflichtig in Vollzeit Beschäftigten,

d) die Quote der sozialversicherungspflichtig in Teilzeit Beschäftigten,

e) die Quote der atypisch Beschäftigten

(bitte insgesamt sowie nach Geschlecht, Ost/West, Behinderung und Mi-
grationshintergrund/kein Migrationshintergrund aufschlüsseln. Wenn Daten
nach Migrationshintergrund nicht verfügbar, bitte nach deutscher Staatsan-
gehörigkeit/anderer Staatsangehörigkeit differenzieren)?

57. Wie viele Personen sind in den Jahren 2000 bis 2010 mehr als einen vollen
Monat nach der Vollendung des 65., des 66., des 67. sowie des 68. Lebens-
jahres in eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung gewechselt?

Wie viele Personen haben in den Jahren 2000 bis 2010 mehr als einen vollen
Monat über die Vollendung des 65., des 66., des 67. sowie des 68. Lebens-
jahres hinaus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt?

58. Wie viele Personen erfüllten in den Jahren seit 2000 die Zugangsvorausset-
zungen der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders lang-
jährig Versicherte (bitte insgesamt sowie getrennt für Frauen und Männer
für das gesamte Bundesgebiet sowie für die neuen und alten Bundesländer
angeben)?

Wie wird sich diese Zahl nach Auffassung der Bundesregierung in den
nächsten Jahren und langfristig entwickeln?

Berlin, den 16. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.