BT-Drucksache 17/4601

Behandlung der Fernwärme bei der Energiebesteuerung

Vom 28. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4601
17. Wahlperiode 28. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Ingrid Nestle,
Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn,
Dr. Hermann Ott, Christine Scheel, Dorothea Steiner, Dr. Harald Terpe,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Behandlung der Fernwärme bei der Energiebesteuerung

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurden Vorkehrungen gegen das so ge-
nannte Scheincontracting getroffen. Steuerentlastungen für Energieerzeugnisse,
die zur Erzeugung von Wärme verwendet werden, sollen künftig nur noch dann
gewährt werden, wenn die erzeugte Wärme nachweislich durch ein Unternehmen
des produzierenden Gewerbes oder ein Unternehmen der Land- und Forstwirt-
schaft genutzt wird (§§ 54 und 55 des Energiesteuergesetzes – EnergieStG). Da-
von betroffen ist auch die Fernwärme, deren Ausbau besonders in Verbindung
mit hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Schutz fossiler Res-
sourcen und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fakten der Fernwärmeerzeugung und -nutzung in Deutschland

1. Welcher Anteil der privaten Haushalte bezieht Fernwärme?

2. Wie hoch ist der Anteil von Fernwärme am gesamten Wärmebedarf der pri-
vaten Haushalte?

3. Wie unterscheiden sich diese Anteile zwischen den Bundesländern?

4. Welcher Anteil der Fernwärme wird in Deutschland von Unternehmen des
produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft genutzt?

5. Welcher Anteil der von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugten Wärme
fließt in die Fernwärme?

6. Wie hoch waren die Mindereinnahmen, die durch die Steuerbegünstigung für
Fernwärme entstanden sind?
7. Wie viele Anlagen zur Erzeugung von Fernwärme und welcher Anteil der
Fernwärme unterliegen dem europäischen Emissionshandel?

Umwelt- und energiepolitische Bewertung der Fernwärme; politische Ziele des
Ausbaus von Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Fernwärme aus klimapolitischer
Sicht?

Drucksache 17/4601 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung beim Ausbau der Fernwärme vor
dem Hintergrund der Aussage des Abgeordneten Thomas Bareiß in der
78. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 (Plenarpro-
tokoll 17/78, S. 8673) zu dem Antrag „Am Ausbau der hocheffizienten
Kraft-Wärme-Kopplung festhalten“ auf Bundestagsdrucksache 17/3999, das
25-Prozent-Ziel bis 2020 sei „nicht zu schaffen“?

10. Welcher Anteil der im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) jährlich be-
reitgestellten 150 Mio. Euro für den Neu- und Ausbau von Fernwärmenetzen
wurde im Jahr 2010 abgerufen?

11. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung beim Ausbau der Kraft-Wärme-
Kopplung?

12. Welches Potential sieht die Bundesregierung für den Ausbau der Fernwärme
in Deutschland?

Auswirkungen der veränderten steuerlichen Regelung

13. Welche Auswirkungen haben die Veränderungen in den §§ 54 und 55
EnergieStG auf die Kosten der Fernwärme für private Haushalte?
Wie wurden diese ermittelt?

14. Welche Auswirkungen haben die Veränderungen in den §§ 54 und 55
EnergieStG auf die Kosten der Fernwärme für Unternehmen außerhalb des
produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft?
Wie wurden diese ermittelt?

15. Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf die Rentabilität von
Fernwärmenetzen?

16. Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf kommunale Versor-
gungsunternehmen?

17. Welche Auswirkungen auf den Ausbau von Fernwärme erwartet die Bundes-
regierung durch die Veränderungen der §§ 54 und 55 EnergieStG?

18. Wie ist in Fernwärmenetzen mit industriellen und privaten Nutzern der Nach-
weis zu erbringen, welcher Anteil der Wärme steuerbegünstigt werden kann?

19. Ist ein solcher Nachweis praktikabel zu erbringen?

Alternative Regelungen

20. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Vorschläge im Referenten-
entwurf/Kabinettsbeschluss verworfen, durch die erreicht werden sollte, dass
Fernwärme auch künftig von den Vergünstigungen nach den §§ 54 und 55
EnergieStG profitiert?

21. Hält die Bundesregierung auch die Nahwärme – das heißt die Übertragung
von Wärme zwischen Gebäuden zu Heizzwecken über verhältnismäßig kurze
Strecken – für förderungswürdig?

22. Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Abgrenzung zwischen
Fernwärme und Nahwärme?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung eine steuerliche Begünstigung von Fern-
wärmeanlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen (mehr als
20 Megawatt)?

Berlin, den 28. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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