BT-Drucksache 17/4586

Verantwortlichkeit der Bundesregierung für den Umgang des Bundesnachrichtendienstes mit den Fällen Klaus Barbie und Adolf Eichmann

Vom 26. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4586
17. Wahlperiode 26. 01. 2011

Antrag
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Jerzy Montag,
Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verantwortlichkeit der Bundesregierung für den Umgang des Bundesnach-
richtendienstes mit den Fällen Klaus Barbie und Adolf Eichmann

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. dem Deutschen Bundestag unverzüglich, spätestens bis 30. Juni 2011 einen
öffentlich zugänglichen Bericht vorzulegen über den Umfang der beim
Bundesnachrichtendienst (BND) vorhandenen Akten und Erkenntnissen zu
Adolf Eichmann und Klaus Barbie sowie dazu, wer in der Bundesregierung
und dem nachgeordneten Bereich das jahrelange Verschweigen des Aufent-
haltsorts beider und die Anwerbung des letzteren als BND-Mitarbeiter sowie
die Geheimhaltung dieser Fakten bis in die Gegenwart zu verantworten hat;

2. alle Akten des BND und der Bundesregierung, die sich auf diese Vorgänge
beziehen, vollständig spätestens bis Ende 2011 in das Bundesarchiv zur vor
allem wissenschaftlichen Auswertung abzugeben.

Berlin, den 25. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Die „Organisation Gehlen“ und deren Nachfolger, der BND, wussten bereits seit
1952, wo sich der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann versteckte (BILD
vom 8. Januar 2011), hielten dieses Wissen jedoch geheim, sogar über den Zeit-
punkt von dessen Ergreifung 1960 hinaus, selbst auf noch anhängige Auskunfts-
klagen von Journalisten hin mit Sperrerklärungen dazu.
Dass der BND den sogenannten Schlächter von Lyon, Klaus Barbie, 1966 als
Agenten anwarb, wohlwissend um dessen Vergangenheit, offenbarte erst „DER
SPIEGEL“ am 17. Januar 2011, angeblich aus BND-Akten im Bundesarchiv.

Das Parlament und die Öffentlichkeit haben politisch Anspruch darauf, unver-
züglich und vor allem vollständig über alle Aspekte dieser Vorgänge sowie die
Verantwortlichkeiten unterrichtet zu werden, ohne sich verweisen lassen zu

Drucksache 17/4586 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
müssen auf anhängige Gerichtsverfahren oder die geplante amtsinterne Auf-
arbeitung von BND-Akten durch Historiker.

Über die obigen Anträge hinaus ist eine rasche weitergehende Offenlegung aller
Unterlagen von BND und Bundesregierung über jegliche personelle Kontinuitä-
ten zum NS-Regime längst geboten.

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