BT-Drucksache 17/4578

Zusatzbeiträge zum Jahr 2011

Vom 27. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4578
17. Wahlperiode 27. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald,
Klaus Ernst, Diana Golze, Inge Höger, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Zusatzbeiträge im Jahr 2011

Die Bundesregierung hat es sich mit der jüngsten „Gesundheitsreform“ zum Ziel
gemacht, „einkommensunabhängige Beiträge“, auch „Kopfpauschalen“ genannt,
in Form von Zusatzbeiträgen auszuweiten. Ab 2011 sollte es auch einen „Sozial-
ausgleich“ geben. Ebenso sollten, so wurde während des Gesetzgebungsverfah-
rens verkündet, ALG-II-Beziehende nur maximal den Anteil ihres kassenindivi-
duellen Zusatzbeitrags zahlen müssen, der den durchschnittlichen Zusatzbeitrag
übersteigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Krankenkassen erheben derzeit einen Zusatzbeitrag, wie hoch ist die-
ser Zusatzbeitrag jeweils, und wie viele Mitglieder sind von einem Zusatz-
beitrag in welcher Höhe betroffen (bitte tabellarisch darstellen)?

2. Wie groß wird die Deckungslücke zwischen Ausgaben der Kassen und Ein-
nahmen/Zuweisungen des Gesundheitsfonds, die die Kassen nur über Zusatz-
beiträge schließen können, in den nächsten fünf Jahren sein (bitte nach den
einzelnen Jahren auflisten), wenn sich Einnahme- und Ausgabeentwicklung
so fortsetzen, wie sie in den letzten fünf Jahren stattfanden?

Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung nach internen Berech-
nungen?

3. Welche durchschnittlichen Zusatzbeiträge ergeben sich aus der Antwort zu
Frage 2?

4. Welche öffentlich publizierten Prognosen/Hochrechnungen zu den Fragen 2
und 3 gibt es, und was ist deren Aussage?

5. Wird im Jahr 2011 irgendein Sozialausgleich erfolgen?

6. Für welches Jahr rechnet die Bundesregierung erstmals mit einem Sozial-
ausgleich?
7. Welche Höhe wird der Sozialausgleich in den nächsten fünf Jahren (bitte
nach den einzelnen Jahren auflisten) haben?

8. Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Mitglieder der ge-
setzlichen Krankenkassen tatsächlich zu zahlen haben?

Falls die Frage nicht mit einem Betrag in Euro beantwortet werden kann, ist
dieser Zusatzbeitrag größer als 0,00 Euro?

Drucksache 17/4578 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), und wie hat sich dieser aus dem aktuel-
len Schätztableau des Schätzerkreises errechnet?

Ist dies angesichts der Millionen Mitglieder, die einen Zusatzbeitrag ent-
richten, plausibel?

10. Werden im Jahr 2011 Teile des Zusatzbeitrags von ALG-II-Beziehern gemäß
§ 242 Absatz 4 Satz 1 SGB V nicht erhoben werden?

11. Angenommen der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V wäre
derzeit größer als 0,00 Euro, wären die zuständigen Stellen bereits verwal-
tungstechnisch ausgerüstet, um einen Sozialausgleich auszuzahlen und Teile
der Beiträge von ALG-II-Beziehenden zu übernehmen, und wann werden
diese Strukturen aufgebaut sein?

12. Wie viele und welche Krankenkassen haben zum heutigen Zeitpunkt Sat-
zungsregelungen zur Nichtübernahme der Differenz von durchschnitt-
lichem und tatsächlich erhobenem Zusatzbeitrag nach § 242 Absatz 4 Satz 2
SGB V getroffen, und was bedeutet das für die ALG-II-beziehenden Mit-
glieder?

Berlin, den 27. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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