BT-Drucksache 17/3904

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3512, 17/3523, 17/3524, 17/3525- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 23. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3904
17. Wahlperiode 23. 11. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Stephan Kühn, Alexander Bonde, Sven-Christian Kindler,
Priska Hinz (Herborn), Fritz Kuhn, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner,
Ingrid Nestle, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring,
Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Markus Kurth,
Friedrich Ostendorff, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel,
Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3512, 17/3523, 17/3524, 17/3525 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Bund stellt im Rahmen der Städtebauförderung finanzielle Mittel für In-
vestitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden
bereit. Die Mittel für die Städtebauförderung wurden im Bundeshaushaltsplan
2011 um rund 25 Prozent im Vergleich zu 2010 auf nur noch 455 Mio. Euro
gekürzt. Trotz großen Widerstands der Bundesländer, die sich einstimmig auf
der Bauministerkonferenz für die Städtebauförderung auf bisherigem Niveau
ausgesprochen haben. Die Programme der Städtebauförderung sind für die
Kommunen ein unverzichtbares Instrument bei der Bewältigung der wichtigen
Zukunftsaufgaben wie dem Klimaschutz, dem demografischen Wandel und der

Integrationsförderung. Sie haben durch ihre dreifache Wirkung in den Be-
reichen Arbeitsmarkt-, Struktur- und Konjunkturpolitik eine hohe volkswirt-
schaftliche Bedeutung. Jeder Fördereuro mobilisiert 8 Euro weiterer Investi-
tionen, davon zur Hälfte private Investitionen. Das Programm finanziert sich
über Steuerrückflüsse mehr als selbst.

Drucksache 17/3904 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Besonders schlecht ist es um die Zukunft des Programms Soziale Stadt bestellt.
Es ist künftig der Mittelausstattung nach mit das kleinste Programm – die Zu-
weisungen sinken auf 28,5 Mio. Euro frisches Geld (Förderprogramm 2011).
Der sehr erfolgreiche integrierte Ansatz, auch nichtinvestiven Maßnahmen zu
fördern, soll nicht fortgeführt werden. Die Soziale Stadt schaffte aber die Ver-
zahnung von Sozialarbeit, Jugendarbeit, Integration von Zuwanderern, Schul-
entwicklung, lokaler Ökonomie, Beschäftigung und die Aktivierung der Zivil-
gesellschaft. Durch die Arbeit der Quartiersmanager vor Ort werden Aufwer-
tungsprozesse in Gang gesetzt, die Investitionen vor Ort auslösen. Oftmals sind
sie Vermittler zwischen Bewohnern und Hausbesitzern, sei es beim Leerstands-
management oder bei Aufwertungsmaßnahmen im Wohnumfeld.

Um die Lebensqualität in den Städten zu sichern, muss die Städtebauförderung
auch in Zukunft fortgeführt werden. Der Bundeshaushaltsplan 2011 kommt
dieser Aufgabe leider nicht nach.

Der Deutsche Bundestag beschließt:

● Die Mittelkürzungen bei der Städtebauförderung werden zurückgenommen
und die Förderung auf dem Niveau von 2010 fortgeführt.

● Mittelfristig soll die Städtebauförderung auf den tatsächlichen Bedarf von
700 Mio. Euro jährlich erhöht und verstetigt werden.

● Das Programm Soziale Stadt ist allen anderen Programmen der Städtebau-
förderung gleichzustellen, d. h. die Mittel dürfen auch zu Gunsten des Pro-
gramms Soziale Stadt umverteilt werden.

● Bei der Mittelverteilung ist das Programm Soziale Stadt auf gleichem Niveau
wie 2010 auszustatten.

● Im Programm Soziale Stadt sind auch in Zukunft nichtinvestive Maßnahmen
förderfähig.

Berlin, den 22. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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