Vom 22. November 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3828
17. Wahlperiode 22. 11. 2010
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Steffen Bockhahn, Roland Claus, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3514, 17/3523, 17/3524, 17/3525 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)
hier: Einzelplan 15
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 15 02 wird ein neuer Titel „Fonds für Gesundheitsförderung und Prä-
vention“ eingefügt.
Der Titelansatz beträgt 1 Mrd. Euro.
Berlin, den 22. November 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Gesundheitsförderung und Prävention sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Die Bundesrepublik Deutschland braucht eine funktionsfähige Infrastruktur für
Gesundheitsförderung und Prävention, die nicht allein aus den Mitteln der So-
zialversicherungen aufgebaut und unterhalten werden kann. Deshalb müssen für
Gesundheitsförderung und Prävention Steuermittel in einen entsprechenden
Fonds eingebracht werden. Aus diesem Fonds sollen Maßnahmen finanziert
werden, die den Gesundheitszustand der Bevölkerung nachhaltig bewahren bzw.
anzuheben helfen. Insbesondere ist die sozial bedingte Ungleichheit der Ge-
sundheitschancen zu verringern. Deshalb müssen die Angebote vor allem in den
Lebenswelten der Menschen – beispielsweise in Kindergärten, Schulen, Stadt-
teilen oder Betrieben – ansetzen.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, erhält dieser Fonds in den nächsten vier
Jahren jährlich 1 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt.