BT-Drucksache 17/3438

Abschaffung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzegowina

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3438
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Antrag
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von
Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz,
Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller
(Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof
Schmidt, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abschaffung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzegowina

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit ihrer Gipfelerklärung von Thessaloniki sicherte die Europäische Union im
Juni 2003 allen Ländern des westlichen Balkans die Perspektive eines EU-Bei-
tritts zu. Die EU bekräftigte dies in der Folge mehrfach, zuletzt auf dem EU-
Westbalkan-Gipfel am 2. Juni 2010 in Sarajewo. Um die EU-Annäherung und
die Entwicklung demokratischer Gesellschaften in den betroffenen Ländern zu
fördern, führte die EU 2008 Visumserleichterungen für alle Staaten der Region
ein. Ausgenommen waren Slowenien und Kroatien, für die als Mitgliedstaat
beziehungsweise Beitrittskandidat bereits keine Visumspflicht mehr bestand.
Im selben Jahr überreichte die EU den verbliebenen Ländern Fahrpläne mit
Reformvorschlägen, deren Umsetzung zur Abschaffung der Visumspflicht für
den Schengen-Raum führen sollte. Nach Bewertung der erreichten Fortschritte
schlug die Europäische Kommission im Juni 2009 die Abschaffung der Visums-
pflicht für Mazedonien, Montenegro und Serbien vor. Albanien und Bosnien
und Herzegowina erfüllten die entsprechenden Bedingungen zu diesem Zeit-
punkt noch nicht. Das Europäische Parlament forderte in einer Stellungnahme
eine Änderung des Kommissionsvorschlags zur Einbeziehung auch von
Albanien und Bosnien und Herzegowina in die Visumsbefreiung. Das Europäi-
sche Parlament befürchtete eine Verschärfung der ethnischen Spannungen in
der Region. Zudem waren ausreichende Fortschritte beider Länder bis zum
abschließenden Ratsbeschluss bereits absehbar. Der Rat beschloss am
30. November 2009 den unveränderten Kommissionsvorschlag und führte da-
mit zum 19. Dezember 2009 die Visumsfreiheit nur für Mazedonien, Montene-
gro und Serbien ein. Jedoch schloss der Rat mit dem Europäischen Parlament
eine Vereinbarung, nach positiver Bewertung der Fortschritte in Albanien und
Bosnien und Herzegowina durch die Europäische Kommission die Abschaf-

fung der Visumspflicht für beide Länder als vordringliche Angelegenheit mit
besonderer Eile zu behandeln.

Nach neuerlicher Prüfung schlug die Europäische Kommission am 27. Mai
2010 nun die Abschaffung der Visumspflicht auch für Albanien und Bosnien
und Herzegowina vor. Mit ihrem Bericht vom 14. September 2010 bestätigte
die Europäische Kommission abschließend die vollständige Erfüllung aller in

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den Fahrplänen verlangten Auflagen durch beide Länder. Am 7. Oktober 2010
stimmte das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag zur Abschaf-
fung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzegowina zu. Für den
8. November 2010 ist die abschließende Entscheidung des Ministerrats über
den Kommissionsvorschlag geplant.

Nachdem auch Frankreich über Jahre den Prozess der Visumsliberalisierung
auf dem westlichen Balkan und zuletzt die Abschaffung der Visumspflicht für
Mazedonien, Montenegro und Serbien mittrug, hat das Land nun angekündigt,
der Abschaffung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzego-
wina vorerst nicht zustimmen zu wollen. Hierbei wird es von den Niederlanden
und Dänemark unterstützt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich für eine Abstimmung des Ministerrats über den Kommissionsvorschlag
zur Abschaffung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzego-
wina am nächsten möglichen Termin am 8. November 2010 einzusetzen,

– im Ministerrat dem Kommissionsvorschlag zur Abschaffung der Visums-
pflicht für Albanien und Bosnien und Herzegowina zuzustimmen,

– sich gegenüber Frankreich, den Niederlanden und Dänemark dafür einzu-
setzen, dass sie gegenüber den verbliebenen Ländern des Westbalkans die
gemachten Zusagen bei der Visumbefreiung einhalten, indem sie neben der
Umsetzung der Fahrpläne nicht nachträglich zusätzliche Bedingungen zur
Abschaffung der Visumspflicht stellen und folgerichtig ebenfalls dem Vor-
schlag der Kommission zur Visumsfreiheit für Albanien und Bosnien und
Herzegowina zustimmen.

Berlin, den 26. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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