BT-Drucksache 17/3097

Kunst am Bau für den Flughafen Berlin Brandenburg International

Vom 29. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3097
17. Wahlperiode 29. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Dr. Dietmar Bartsch,
Agnes Alpers, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Dr. Rosemarie
Hein, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Kornelia Möller, Petra Pau, Ingrid
Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Sabine Stüber und der
Fraktion DIE LINKE.

Kunst am Bau für den Flughafen Berlin Brandenburg International

Der Bund hat im Jahr 2008 die Verhandlungsführung für das Thema Kunst am
Bau für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) übernommen.
Der BBI ist ein gemeinsames Projekt des Bundes sowie der Bundesländer
Berlin und Brandenburg, die zusammen Eigentümer und Gesellschafter der
Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) sind. Die „Richtlinien für die
Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)“ verpflichten den Bund
als Bauherrn, einen bestimmten Anteil der Baukosten für Kunstwerke zu ver-
wenden, soweit Zweck und Bedeutung einer Baumaßnahme es rechtfertigen
(K7. Beteiligung bildender Künstler). 2005 hat sich der Bund einen Leitfaden
für die Durchführung von Kunst-am-Bau-Maßnahmen gegeben und darin einen
Anteil von 0,5 bis 1,5 Prozent der Baukosten für angemessen erklärt. Der Bund
bekennt sich in diesem Leitfaden zu seiner baukulturellen Verantwortung. Die
Kunstwerke sollen ein eigenständiger Beitrag zur Bauaufgabe sein, der einen
Bezug zur Architektur und/oder Funktion des Bauwerkes herstellt, die Inte-
gration in die Umgebung beachtet sowie durch künstlerische Qualität und Aus-
sagekraft beeindruckt. Das Land Berlin verfügt mit seiner „Anweisung Bau“
über ein eigenständiges Regelwerk für Kunst am Bau.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sichert die Bundesregierung eine konsequente Anwendung der Rege-
lungen für Kunst am Bau beim Flughafenneubau BBI?

Werden dazu die Regelwerke des Bundes oder das des beteiligten Landes
Berlin herangezogen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Wenn nein, warum nicht?

2. Wie hoch ist der für Kunst am Bau zur Verfügung gestellte Etat?
Trifft es zu, dass bei dieser Baumaßnahme mit einem Gesamtumfang von
2,7 Mrd. Euro nur 2 Mio. Euro für Kunst am Bau zur Verfügung stehen?

Welcher Betrag müsste gemäß Leitfaden Kunst am Bau, der bei Bauwerks-
kosten über 100 Mio. Euro einen Anteil von 0,5 Prozent vorsieht, eigentlich
zur Verfügung gestellt werden?

Drucksache 17/3097 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Welche Kunst-am-Bau-Projekte werden im Rahmen des Bauprojektes BBI
realisiert?

4. Wurden bei der Durchführung der künstlerischen Wettbewerbe die Richt-
linien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) angewendet?

Wenn ja, in welcher Weise?

5. Entsprachen die Wettbewerbe den im Bund und im Land Berlin üblichen
Standards in Bezug auf die zur Bearbeitung gewährten zeitlichen Fristen und
die Transparenz der Auswahlverfahren?

6. Trifft es zu, dass die mit der Wettbewerbsdurchführung beauftragte
REALACE ® GmbH selbst kunsthändlerisch tätig ist und damit die beson-
deren Interessen bestimmter Künstlerinnen und Künstler vertritt?

Welche Künstlerinnen und Künstler wurden zu den beschränkten Wettbe-
werbsverfahren eingeladen?

7. Wurden die Künstlerverbände und die mit Kunst am Bau befassten Gremien
und Institutionen in den Ländern bei der Vorbereitung der Kunst-am-Bau-
Projekte einbezogen?

Wenn ja, in welcher Weise?

8. Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bei allen ge-
eigneten Baumaßnahmen des Bundes die Durchführung von Kunst am Bau
in ihren definierten Anteilen Verbindlichkeit erfährt?

Berlin, den 29. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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