BT-Drucksache 17/3094

Die europäische Saisonarbeiterrichtlinie - Positionierung der deutschen Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen

Vom 29. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3094
17. Wahlperiode 29. 09. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Matthias W. Birkwald, Sevim Dag˘delen,
Dr. Diether Dehm, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Diana Golze, Annette Groth,
Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Harald Koch, Jan Korte, Jutta Krellmann,
Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Frank Tempel,
Katrin Werner, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Die europäische Saisonarbeiterrichtlinie – Positionierung der deutschen
Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen

Am 13. Juli 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine
Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung
(KOM(2010) 379) vorgelegt. Ziel dieser sogenannten Saisonarbeiterrichtlinie ist
es laut EU-Kommission, die Möglichkeit der saisonalen Beschäftigung Dritt-
staatsangehöriger in der EU zu erleichtern, um so einen (angeblich) drohenden
Arbeitskräftemangel zu verhindern und auf den demographischen Wandel zu
reagieren. Überdies sollen Saisonarbeitnehmer vor Ausbeutung geschützt, ille-
gale Beschäftigung reduziert und durch zirkuläre Migration die Entwicklung der
Herkunftsländer gestärkt werden. Die Richtlinie soll die Einreise-, Aufenthalts-
und Arbeitsbedingungen der Saisonarbeitnehmer aus Drittländern regeln.

Während die Kritik am Konzept der „nützlichen“ (hier speziell der zirkulä-
ren) Migration schon seit längerer Zeit geäußert wird, befürchten Gewerk-
schaften wie die IG BAU sowie der Europäische Gewerkschaftsbund, dass die
Richtlinie – in dieser Form verabschiedet – auch eine neue Welle des Sozial-
dumpings in der EU auslösen würde.

Die Richtlinie wird in den kommenden Wochen und Monaten im Europäischen
Parlament und im Ministerrat diskutiert. Die Meinung der Bundesregierung zu
verschiedenen Aspekten des Richtlinienvorschlags ist auch für dessen Behand-
lung im Deutschen Bundestag von Bedeutung. Selbstverständlich ist die Fest-
legung abschließender Positionen zu Verhandlungsbeginn nicht zielführend
und kann daher auch nicht abgefragt werden, dennoch ist eine gewisse (Rich-
tungs-)Positionierung für die Verhandlungen im Deutschen Bundestag wie
auch im Ministerrat unerlässlich, unter anderem um diese geht es in den folgen-
den Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten waren in den letzten zehn Jah-
ren in Deutschland beschäftigt, und aus welchen Ländern kamen sie (bitte
nach Jahren und Branchen aufschlüsseln)?

2. Wie hoch ist schätzungsweise die Zahl der illegal beschäftigten Drittstaats-
angehörigen in Deutschland im Bereich der Saisonarbeit?

Gibt es hierzu Schätzungen auf europäischer Ebene?

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3. Wie viele Saisonarbeitskräfte aus den alten und den neuen Mitgliedstaaten
waren in Deutschland in den letzten zehn Jahren beschäftigt, und aus wel-
chen Ländern kamen sie (bitte nach Jahren und Branchen aufschlüsseln)?

4. Stimmt die Bundesregierung der Aussage von EU-Innenkommissarin Cecilia
Malmström zu, dass „die Arbeitgeber in der EU … zunehmend auf die Mit-
hilfe von Menschen aus Nicht-EU-Ländern angewiesen [sind], die in der
Landwirtschaft, im Gartenbau und im Fremdenverkehrsgewerbe saisonale
Tätigkeiten verrichten, da immer weniger Arbeitnehmer aus der EU für
derartige Arbeiten zur Verfügung stehen“ (zitiert in der Pressemitteilung der
Europäischen Kommission vom 13. Juli 2010)?

a) Trifft dies für Deutschland zu bzw. wie wird sich der Bedarf an Saison-
arbeitskräften in Deutschland in den nächsten Jahren nach Ansicht der
Bundesregierung entwickeln (bitte nach Branchen aufschlüsseln und be-
gründen)?

b) Zu welchem Anteil wäre ein steigender Bedarf an Saisonarbeitskräften in
Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung nur durch Drittstaats-
angehörige zu decken?

c) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der behauptete strukturelle
Bedarf im Bereich der Saisonarbeit durch Legalisierung und Integration
von illegal Beschäftigten in diesem Bereich in den regulären Arbeits-
markt zu überwinden ist, zumal – so die Argumentation der Kommission
im Richtlinienentwurf – die Saisonarbeitsbranchen am stärksten zur ille-
galen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen neigen?

Wenn nein, warum nicht?

d) Plant die Bundesregierung die Zulassung von Saisonbeschäftigten über
Kroatien hinaus auf weitere Drittstaaten auszudehnen (bitte begründen)?

e) Hat die Bundesregierung Pläne, an der derzeit von der Agentur für Arbeit
durchgeführten Bedarfs- bzw. Arbeitsmarktprüfung Änderungen vorzu-
nehmen?

Wenn ja, warum, und welche?

f) Könnte ein möglicher Arbeitskräftemangel im Bereich der Saisonbe-
schäftigung nach Ansicht der Bundesregierung auch durch höhere Löhne
und bessere Arbeitsbedingungen in den betreffenden Branchen gemindert
werden, was den Arbeitsanreiz für EU-Bürgerinnen und Bürger erhöhen
würde?

Wenn nein, warum nicht?

5. Wie haben sich die Löhne und Arbeitsbedingungen in den verschiedenen
Saisonarbeitsbranchen in Deutschland innerhalb der vergangenen zehn Jah-
ren entwickelt, und welche Faktoren waren nach Ansicht der Bundesregie-
rung hierfür entscheidend?

6. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer europäischen Regelung
im Bereich der Saisonbeschäftigten, auch wenn der Bedarf an Saisonbe-
schäftigung sehr stark von nationalen und regionalen Charakteristika sowie
den regionalen Arbeitsmärkten abhängt?

Wenn ja, warum, und in welchen Bereichen?

7. Hat die Bundesregierung bisher Prüfvorbehalte geltend gemacht, und wenn
ja, an welchen Stellen?

8. Welche Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung hinsichtlich des von der
EU-Kommission vorgeschlagenen Zulassungsverfahrens für Saisonbeschäf-
tigte?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3094

a) Wie lange dauert das Zulassungsverfahren für Saisonbeschäftigte in
Deutschland derzeit mindestens, und wie lange dauert es im Durch-
schnitt?

b) Hält die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene
Frist von 30 Tagen für das Zulassungsverfahren für praktikabel und sinn-
voll (bitte begründen)?

c) Welche Änderungen im Verwaltungsablauf müssten in Deutschland vor-
genommen werden, um die von der EU-Kommission vorgeschlagene
Frist einhalten zu können?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlage-
nen „Anreize“ zur Rückkehr der Saisonbeschäftigten in ihre Heimatländer?

a) Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung für Saisonbeschäftigte eine
Pflicht zur Rückkehr geben (bitte begründen), und wenn ja, sollte diese
europäisch geregelt werden?

b) Sollten die Saisonbeschäftigten nach Ansicht der Bundesregierung die
– bisher im Vorschlag nicht vorgesehene – Möglichkeit eines Status-
wechsels erhalten (wenn nicht, bitte begründen)?

c) Versucht die Bundesregierung bei den nationalen Regelungen zur Sai-
sonbeschäftigung derartige Anreize zur Rückkehr zu geben (wenn ja,
welche, und warum)?

d) Welche Vorteile hat es nach Ansicht der Bundesregierung für die Saison-
beschäftigten, immer wieder in ihre Heimatländer zurückzukehren, und
werden diese als ausreichend für eine freiwillige Rückkehr angesehen?

e) Sieht die Bundesregierung im Konzept der zirkulären Migration einen
Versuch, Risiken der europäischen Arbeitsmärkte auf Drittstaaten abzu-
wälzen (wenn nicht, bitte begründen)?

f) Sieht die Bundesregierung im Konzept der zirkulären Migration, das
auch durch den vorliegenden Richtlinienentwurf fortentwickelt werden
soll, nicht die Gefahr, dass die in Deutschland bereits als gescheitert gel-
tende „Gastarbeiterpolitik“ der 60er-Jahre auch auf EU-Ebene zur Reali-
tät wird?

Wenn ja, welche Maßnahmen könnten dagegen unternommen werden?

Wenn nein, wieso nicht?

10. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der IG BAU vom 12. August
2010 („Stellungnahme der IG BAU zum Entwurf der Europäischen Kom-
mission zur Richtlinie über die Bedingungen von Drittstaatsangehörigen für
die Einreise und den Aufenthalt zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäf-
tigung“) zu, dass durch die vage Definition von „saisonabhängige Tätigkeit“,
wie sie im Vorschlag der Kommission in Artikel 3c zu finden ist, in jeder
Branche Tätigkeiten als „saisonabhängig“ definiert werden könnten?

a) Wenn ja, welche politischen Maßnahmen wird die Bundesregierung ein-
leiten, damit der Kommissionsvorschlag um schärfere Definitionen zur
Saisonarbeit ergänzt wird, und um welche Kriterien sollte die von der
EU-Kommission vorgeschlagene Definition ergänzt werden?

b) Sollte die Bundesregierung der o. g. Einschätzung nicht zustimmen, auf
welche Branchen bezieht sich der Vorschlag der EU-Kommission nach
Auslegung der Bundesregierung dann, und woran macht sie dies fest?

c) Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Branchen, für die die
Richtlinie gilt, in der Richtlinie abschließend benannt werden, und wenn
ja, für welche Branchen sollte die Richtlinie nach Ansicht der Bundes-
regierung gelten?

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11. Sollte hoch qualifizierte Beschäftigung nach Ansicht der Bundesregierung
explizit vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden oder
nicht (bitte begründen)?

12. Was meint die Bundesregierung konkret damit, dass eine europäische Sai-
sonarbeiterrichtlinie den Mitgliedstaaten weite Gestaltungsspielräume, ins-
besondere hinsichtlich der Kontroll- und Zulassungsverfahren eröffnen
solle (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 85 auf Bun-
destagsdrucksache 17/2892 von Alexander Ulrich vom 31. August 2010)?

a) Welche Bereiche des Kontroll- und Zulassungsverfahrens sollten nach
Ansicht der Bundesregierung auch künftig rein in nationaler Verantwor-
tung bleiben, und warum?

b) In welchen Bereichen wäre nach Ansicht der Bundesregierung eine euro-
päische Regelung sinnvoll, und warum?

13. Empfindet die Bundesregierung den Umfang der von der EU-Kommission
vorgeschlagenen Gleichbehandlungsrechte für Saisonbeschäftigte als ange-
messen, oder würde sie – wenn ja, wo – noch nachbessern bzw. Änderun-
gen vornehmen?

a) Hält die Bundesregierung an ihrem Grundsatz fest, dass „ausländische
Arbeitnehmer … in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu ungünsti-
geren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer be-
schäftigt werden [dürfen]“ (Bundesagentur für Arbeit (2010): Merkblatt
für Arbeitgeber zur Vermittlung und Beschäftigung ausländischer Sai-
sonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen)?

b) Setzt die Bundesregierung sich dafür ein, dass dieser Grundsatz auch in
einer europäischen Saisonarbeiterrichtlinie festgeschrieben wird?

Wenn ja, wie?

c) Sollten im Angesicht der zahlreichen Proteste von Saisonarbeitskräften
gegen besonders ausbeuterische Arbeitgeber nach Ansicht der Bundes-
regierung das Streik- und Versammlungsrecht sowie das Recht auf Mei-
nungsfreiheit in der Richtlinie explizit als Rechte der Saisonbeschäftigten
verankert werden?

Wenn nicht, bitte begründen.

d) Sollten die Saisonbeschäftigten – was im Kommissionsvorschlag derzeit
nicht vorgesehen ist – das Recht auf Mitnahme oder Besuch von Fami-
lienangehörigen haben?

Wenn nicht, bitte begründen.

e) Stimmt die Bundesregierung der Einbeziehung der Saisonbeschäftigten
in die Sozialversicherungen in der von der EU-Kommission vorgeschla-
genen Form zu, oder sollten hier ihrer Meinung nach Änderungen vorge-
nommen werden?

Wenn ja, welche?

f) Welche Leistungen der Sozialversicherung – in die die Saisonbeschäftig-
ten laut Vorschlag einbezogen sein würden – würden in Deutschland auf-
grund der maximalen Beschäftigungszeit von sechs Monaten im Kalen-
derjahr nicht in Anspruch genommen werden können, weil z. B. keine
ausreichenden Anwartschaften gesammelt werden könnten?

14. Würde die von der Kommission vorgeschlagene Regelung, dass die Ein-
haltung von Tarifbestimmungen für Saisonbeschäftigte nur dann vorge-
schrieben werden kann, wenn es sich um bundesweit allgemeinverbind-
liche Tarifverträge handelt und nur in Mitgliedstaaten ohne ein System zur
Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auch praktisch allge-

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mein geltende oder von den repräsentativsten Tarifpartnern abgeschlossene
Tarifverträge herangezogen werden können, für Deutschland bedeuten,
dass für Branchen ohne bundesweite, allgemeinverbindliche Tarif- und ge-
setzliche Mindestlöhne keine unteren Lohngrenzen für diese Saisonbe-
schäftigten mehr festgesetzt werden könnten?

a) Stimmt die Bundesregierung der Schlussfolgerung der IG BAU (a. a. O.)
zu, dass die o. g. Regelung zu Hungerlöhnen und einem unfairen Wett-
bewerb mit negativen Auswirkungen auf die innereuropäischen Arbeits-
märkte führen würde?

Wenn nicht, bitte begründen.

b) Wird die Bundesregierung sich in den Verhandlungen im Ministerrat da-
für einsetzen, dass diese Regelung geändert wird?

Wenn nicht, bitte begründen und wenn ja, wie könnte diese Änderung
aussehen?

c) Hält die Bundesregierung daran fest, dass bei der Entlohnung von Saison-
beschäftigten „die tariflichen Löhne bzw. – soweit kein Tarif vorhanden
ist – die ortsüblichen Löhne nicht unterschritten werden [dürfen]“ (Bun-
desagentur für Arbeit, a. a. O.)?

Wenn ja, wie begründet sie dies?

d) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine solche Entloh-
nungsregelung auch auf der europäischen Ebene festgeschrieben wird?

Wenn nicht, bitte begründen.

e) Wie bewertet die Bundesregierung den erneuten Versuch der EU-Kom-
mission, in die nationale Tarifautonomie einzugreifen, und wird sie die
EU-Kommission auffordern, dies künftig zu unterlassen?

Wenn nicht, bitte begründen.

15. Stimmt die Bundesregierung der Kritik der IG BAU (a. a. O.) zu, dass der
Vorschlag der EU-Kommission zahlreiche Probleme der Saisonbeschäfti-
gung nicht regelt?

a) Welche Probleme der Saisonbeschäftigung sieht die Bundesregierung
derzeit als besonders dringlich an (auf deutscher und auf europäischer
Ebene), und wie geht sie diese auf nationaler Ebene an?

b) Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Problem der hohen
Vermittlungsgebühren für Saisonbeschäftigte umgegangen werden?

c) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die hohen Vermittlungsgebüh-
ren auch dadurch zu senken, dass die Saisonbeschäftigten Zugang zu den
öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen erhalten – was derzeit im EU-
Kommissionsvorschlag explizit ausgeschlossen wird?

Wenn nicht, bitte begründen.

d) Sollte eine europäische Saisonarbeiterrichtlinie neben Regelungen zur
Unterkunft auch Vorgaben zur Verpflegung machen, um so das Problem
der oft sehr hohen Kosten in diesem Bereich anzugehen?

Wenn nicht, bitte begründen.

e) Sollte eine europäische Saisonarbeiterrichtlinie auch eine Anti-Streik-
bruch-Klausel enthalten, mit der verhindert wird, dass Saisonarbeits-
kräfte für bestreikte Betriebe zugelassen werden?

Wenn nicht, bitte begründen.

Drucksache 17/3094 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

f) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in der Richtlinie ein Verbot
der Beschäftigung von Saisonbeschäftigten aus Drittstaaten im Rahmen
von Leiharbeit festgeschrieben wird?

Wenn nicht, bitte begründen.

g) Sollte die Richtlinie nach Ansicht der Bundesregierung ein explizites
Verbot der Weiterentsendung von zugelassenen Saisonarbeitskräften für
eine Dienstleistungserbringung in einem anderen EU-Mitgliedstaat – was
die Gefahr birgt, dass die Rechte der Saisonarbeiter auf Gleichbehand-
lung weiter reduziert würden – enthalten?

Wenn nicht, bitte begründen.

h) Welche der oben genannten Problembereiche sollten nach Ansicht der
Bundesregierung auf nationaler, welche auf europäischer Ebene gelöst
werden (bitte begründen)?

16. Welche europäischen Regelungen zur Sanktionierung ausbeuterischer Sai-
sonunternehmer hält die Bundesregierung für sinnvoll?

a) Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es in diesem Bereich bisher auf
nationaler Ebene?

b) Haben sich diese Sanktionsmöglichkeiten nach Ansicht der Bundesregie-
rung bewährt oder sind Änderungen geplant?

c) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Sanktionen auch dann vorzu-
schreiben, wenn der Arbeitgeber gegen die in Artikel 16 des Richtlinien-
vorschlags genannten Rechte der Saisonbeschäftigten verstößt, und wenn
ja, wird sie sich für eine entsprechende Änderung des Vorschlags einsetzen?

Wenn nicht, bitte begründen.

d) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung gerechtfertigt, dass Saison-
arbeitskräfte unter einer Bestrafung ihrer Arbeitgeber leiden, indem sie
beispielsweise ihre Arbeitserlaubnis verlieren?

Wenn ja, welche Regelungen hält sie für sinnvoll?

Wenn nein, bitte begründen.

17. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Europäischen Ge-
werkschaftsbundes nach einer „EU social policy Directive on Seasonal
work“, die den rechtlichen Rahmen für den sozialen und arbeitsrechtlichen
Schutz der Saisonarbeitskräfte stärkt, indem sie beschäftigungs- und so-
zialpolitische Mindeststandards für Saisonbeschäftigung in der EU sowie
die Gleichbehandlung von lokalen und Saisonbeschäftigten festlegt und bei
den Lebens- und Beschäftigungsbedingungen der Saisonarbeitskräfte für
eine Angleichung nach oben sorgt?

18. Auf welche Weise plant die Bundesregierung die Einschätzung des Deut-
schen Bundestages in ihre Bewertung des Richtlinienvorschlags einzube-
ziehen?

19. Auf welche Weise plant die Bundesregierung die Einschätzung der Sozial-
partner in ihre Bewertung des Richtlinienvorschlags einzubeziehen?

Berlin, den 29. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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