BT-Drucksache 17/2432

Elektronischen Personalausweis nicht einführen

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2432
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln),
Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Elektronischen Personalausweis nicht einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. auf die Einführung des elektronischen Personalausweises zu verzichten;

2. die Aufhebung der am 18. Dezember 2008 vom Deutschen Bundestag be-
schlossenen entsprechenden gesetzlichen Änderungen vor ihrem Inkraft-
treten in die Wege zu leiten;

3. die Ausgestaltung und Einführung einer gesonderten, sicheren und einfach
zu handhabenden Identifikationskarte für den Onlinehandel und ähnliche
Einsatzgebiete zu prüfen.

Berlin, den 6. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Die Aufnahme biometrischer Merkmale in den Personalausweis ist überflüssig.
Schon die letzte Bundesregierung und auch das Bundeskriminalamt haben in
der Debatte zum neuen Reisepass und im Vorlauf der Gesetzgebung zum neuen
Personalausweis mehrfach betont, dass es kein Sicherheitsproblem mit dem
bisherigen Dokument gebe und dass Fälschungen im Umfang vollständig zu
vernachlässigen seien. Auch Mitglieder der heutigen Koalitionsfraktion der
FDP scheinen diese Auffassung zu teilen. Gisela Piltz etwa sagte der „NEUE
OSNABRÜCKER ZEITUNG“ (13. März 2010), es „besteht keine Notwendig-
keit, biometrische Merkmale in den Ausweis aufzunehmen“. Besonders proble-
matisch ist die Speicherung der Fingerabdrücke, selbst wenn diese nun frei-

willig ist. Damit werden Daten erhoben, die bisher nur im Rahmen von
Ermittlungen bei Straftaten erfasst wurden. Die Freiwilligkeit zeigt, dass es
keine Notwendigkeit gibt, die Fingerabdrücke zu speichern; wegen des fehlen-
den Zwecks sollte auf die Erhebung vollständig verzichtet werden. Schließlich
bleiben bei der Funktion als Personalausweis auch noch Sicherheitsbedenken
bestehen. Insofern gilt, was der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion
der FDP Christian Ahrendt erklärt, nämlich dass der neue Ausweis einen weite-

Drucksache 17/2432 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ren Schritt hin zum gläsernen Bürger bedeutet (NEUE OSNABRÜCKER
ZEITUNG, 13. März 2010).

Andere Staaten haben bereits eingesehen, dass der bürgerrechtliche Schaden,
den die biometrische Vollerfassung der Bevölkerung bedeutet, nicht durch
Sicherheitsgewinne zu rechtfertigen ist. Die britische Regierung hat beispiels-
weise angekündigt, ihre Pläne für elektronische Ausweise mit biometrischen
Daten zu begraben und sämtliche Ausweise für ungültig zu erklären. Dies ge-
schieht explizit als Maßnahme der Beschneidung und Zurückdrängung eines
intrusiven Staates und zur Wiederherstellung und zum Schutz bürgerlicher Frei-
heiten.

Mit der optionalen Identifikationsfunktion wird das Ziel verfolgt, den Handel
im Internet sicherer zu machen und sowohl Betrug als auch Daten- und Identi-
tätsdiebstahl vorzubeugen. Dies ist ein wichtiges Ziel, dem eine staatlich garan-
tierte und zertifizierte Identifikationskarte dienen kann. Die Kombination mit
dem Pflichtdokument Personalausweis ist aber nicht schlüssig, allenfalls um
die Markteinführung zu subventionieren. Durch diese Kombination tritt aber
ein Sicherheitsrisiko auf: die Frage nach der Dauerhaftigkeit des Schutzes.
Elektronische Sicherungsmaßnahmen lassen sich nicht seriös über einen Zeit-
raum von 10 Jahren als sicher einstufen. Technische Entwicklungen, wie etwa
die für Entschlüsselungsversuche zur Verfügung stehende Rechenleistung, ent-
wickeln sich über einen so langen Zeitraum exponentiell. Diese Auffassung
wird von zahlreichen Experten ebenso geteilt wie von Mitgliedern der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP; so hat die innenpolitische Sprecherin
der Fraktion der FDP Gisela Piltz gegenüber der „NEUE OSNABRÜCKER
ZEITUNG“ (13. März 2010) klar gesagt: „Der elektronische Personalausweis
ist nicht sicher, schon gar nicht für zehn Jahre Gültigkeitsdauer“.

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