BT-Drucksache 17/2189

Den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG kompetent und demokratisch besetzen

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2189
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Antrag
der Abgeordneten Sabine Leidig, Heidrun Bluhm, Herbert Behrens, Dr. Gesine
Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Steffen Bockhahn, Roland Claus,
Katrin Kunert, Caren Lay, Michael Leutert, Thomas Lutze, Cornelia Möhring,
Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Alexander
Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG kompetent und demokratisch besetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) befindet sich zu 100 Prozent im Besitz des
Bundes. Die DB AG muss im Interesse des Eigentümers, öffentliche Hand,
verantwortungsvoll kontrolliert werden. Sie ist laut Verfassung weiterhin
dem „Allgemeinwohl“ verpflichtet – auch hinsichtlich der Verkehrsangebote
auf dem Schienennetz.

2. Das unternehmensinterne Kontrollgremium der Bahn ist der Aufsichtsrat
der DB AG. Laut Aktiengesetz (AktG) hat der Aufsichtsrat die Geschäfts-
führung zu überwachen (§ 111 AktG). Seine Mitglieder sind zu einer Sorg-
faltspflicht und Verantwortlichkeit verpflichtet, wie sie für Vorstandsmit-
glieder gilt (§§ 116, 93 AktG). Eine besondere Rolle kommt dabei dem
Aufsichtsratsvorsitzenden zu. In Unternehmen mit paritätischer Besetzung
des Aufsichtsrats – wie bei der DB AG der Fall – verfügt der durch die
Eigentümerseite bestellte Aufsichtsratsvorsitzende in Pattsituationen über
zwei Stimmen und sichert auf diese Weise die Mehrheit der Kapitalseite
gegenüber der Arbeitnehmerseite (§ 29 des Mitbestimmungsgesetzes).

3. In der Vergangenheit kam die Bundesregierung als Vertreterin des Bundes
ihrer Verantwortung hinsichtlich der erforderlichen Kontrolltätigkeit der DB
AG unzureichend nach. Die Mehrheit der zehn Mandate der Kapitalseite, ein-
schließlich des Mandats des Aufsichtsratsvorsitzenden, wurde an Personen
vergeben, bei denen die Annahme naheliegt, dass sie in erheblichem Maß von
Interessen privater Unternehmen geprägt sind.

4. Die Bundesregierung missachtet die Vorgaben des Bundesgremienbeset-
zungsgesetzes (BGremBG), die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern in Gremien zu schaffen oder zu erhalten (§ 1 BGremBG). Auch in

den aktuellen Aufsichtsrat der DB AG hat das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) keine Frau entsandt. Seit 1994
wurde überhaupt nur ein weibliches Mitglied in diesen Aufsichtsrat berufen.
Nachfragen der Bundestagsfraktion DIE LINKE. zu der Umsetzung des Bun-
desgremiengesetzes in diesem konkreten Fall beantwortete die Bundesregie-
rung ausschließlich mit der Aussage: „Im Übrigen strebt die Bundesregierung
stets an, fachlich qualifizierte Frauen in Führungsgremien und Aufsichtsräte

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zu berufen“ (Bundestagsdrucksache 17/1706). Dem stehen die Aussagen des
Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann entgegen (Plenarproto-
koll 17/33), wonach „gezielt nach Personen gesucht (wird), die aus fachli-
chen Gründen (…) in Frage kommen“ (S. 3030 D); es sei jedoch „nicht aktiv
nach einer weiblichen Person Ausschau gehalten worden“ (S. 3031 C). Daher
besteht berechtigter Grund zu der Annahme, dass die gesetzlichen Vorgaben
vom BMVBS missachtet werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. alle Aufsichtsratsmandate der Kapitalseite im Sinne des Eigentümers, der
öffentlichen Hand, wahrzunehmen. Die Mandate sind mit Personen zu beset-
zen, die keinen begründeten Zweifel daran zulassen, dass sie die Interessen
des Eigentümers, der öffentlichen Hand, vertreten. Es sollte sich um Per-
sonen handeln, die ihr oberstes Ziel in der nachhaltigen und sicheren Ent-
wicklung des Schienenverkehrs in Deutschland sehen. In Frage kommen
dabei direkte Vertreter des Bundes und Persönlichkeiten aus den Bereichen
der Umweltpolitik und der Fahrgastverbände;

2. das Bundesgremienbesetzungsgesetz durchzusetzen und die Eigentümer-
Aufsichtsratsmandate zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu beset-
zen;

3. bei der Wahl der durch den Bund zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder
und der Bestimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden darauf zu achten, dass
keine Personen Mandate wahrnehmen, die mit Unternehmen oder Strukturen
verbunden sind, deren Interessen in einem Widerspruch zu dem Ziel der
nachhaltigen Entwicklung des Schienenverkehrs stehen könnten;

4. diejenigen Personen, die für ein Aufsichtsratsmandat der Kapitalseite und für
die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden respektive für die Position der
Aufsichtsratsvorsitzenden vorgeschlagen werden, im Deutschen Bundestag
zur Debatte zu stellen;

5. als Sofortmaßnahme eine Hauptversammlung durchzuführen, auf der die
Aufsichtsräte Dr. Heinrich Weiss, Jürgen Großmann und der Aufsichtsrats-
vorsitzende Utz-Hellmuth Felcht, bei denen offensichtliche Interessenkollisi-
onen mit den legitimen Interessen des Eigentümers Bund respektive mit den
Interessen von Fahrgästen und Güterverkehrskunden vorliegen könnten, ab-
zuberufen und an deren Stelle geeignete – möglichst weibliche – Aufsichts-
räte beziehungsweise eine geeignete – möglichst weibliche – Person für den
Aufsichtsratsvorsitz zu berufen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Öffentliches Eigentum

Grundgesetz Artikel 87e: Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allge-
meinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des
Schienennetzes des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem

Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen,
Rechnung getragen wird.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2189

Das Grundgesetz, in dem 1993 mit der Bahnreform Artikel 87 neu gefasst
wurde, geht also weiterhin davon aus, dass der Bund bei der Bahn gemeinwirt-
schaftliche Aufgaben zu verfolgen hat, und zwar nicht nur hinsichtlich der Infra-
struktur, sondern auch hinsichtlich der „Angebote“ auf diesem Schienennetz,
insofern es sich nicht um Schienenpersonennahverkehr handelt, da dieser 1994
Ländersache wurde. Die Personen, die die Bahn wirtschaftlich führen, und ins-
besondere diejenigen, die sie kontrollieren, müssen Gewähr bieten, dass sie sich
dem Wohl der Allgemeinheit und nicht privaten Interessen verpflichtet fühlen.

Vorausgegangener Aufsichtsrat

Von den zehn der Arbeitgeberseite zustehenden Mandaten wurden mit Georg
Brunnhuber (Bundestagsabgeordneter, CDU), Dr. Walther Otremba (Staatssek-
retär im Bundesministerium der Finanzen), Dr. Bernhard Heitzer (Staatssekretär
im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) und Klaus-Dieter
Scheurle (Staatsekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung) vier Mandate von Personen wahrgenommen, die als Vertreter des
Bundes verstanden werden konnten.

Fünf weitere Aufsichtsratsmandate der Kapitalseite wurden von Personen wahr-
genommen, die in erheblichem Maß spezifische privatwirtschaftliche Interessen
und teilweise Interessen, die mit denen der Bahn kollidieren können, vertreten
haben:
– Niels Lund Chrestensen, Geschäftsführer Fa. NL Chrestensen Samenzucht

und Produktion,
– Christoph Dänzer-Vanotti, Mitglied des Vorstands der E.On AG (Essen),
– Dr.-Ing. Dr. h. c. Jürgen Großmann, den Vorsitzenden des Vorstandes von

RWE AG (Essen),
– Dr. Jürgen Krumnow, ehem. Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bank

und bis 2004 Mitglied des Beraterkreises der Deutschen Bank,
– Dr.-Ing. E. h. Dipl. Ing. Heinrich Weiss, Vorsitzender der Geschäftsführung

SMS GmbH (Düsseldorf).

Bei Vertretern großer Unternehmen (wie SMS, Niels Lund Chrestensen, Dr. h. c.
Jürgen Großmann als Eigentümer der Georgsmarienhütte) könnte eine Interes-
senkollision dergestalt vorliegen, dass diese in ihrer Eigenschaft als private
Unternehmer mit großem Frachtpotential Interesse an niedrigen Bahnfrachttari-
fen haben, wohingegen das Interesse der Bahn in zumindest kostendeckenden
Tarifen besteht. Dr. Heinrich Weiss ist darüber hinaus Mitglied des Verwaltungs-
rats des weltweit führenden Zugherstellers Bombardier Transportation.

Wenn – auch in Zukunft – die Top-Manager der zwei wichtigsten Stromkon-
zerne im Bahn-Aufsichtsrat sitzen, ist ein spezifischer Interessenskonflikt nicht
auszuschließen: Die Bahn könnte weit stärker als bisher mit Strom aus regene-
rativen Energien fahren; die Bahn lehnt einen schnellen Umstieg auf erneuer-
bare Energien ab. Dr. h. c. Jürgen Großmann und Christoph Dänzer-Vanotti ver-
treten Stromriesen, die überwiegend Strom auf Kohle- und Atombasis erzeugen.
Der Strommix der Bahn ist primär von Kohle und Atom geprägt.

In der Person des DB-AG-Aufsichtsrats Dr. h. c. Jürgen Großmann wird ein aus-
gesprochen vielfältiges Interessengeflecht gebündelt. Als Alleineigentümer der
Georgsmarienhütte kontrolliert Dr. h. c. Jürgen Großmann ein Firmengeflecht
mit 52 Unternehmen. Darunter befinden sich mit der Bochumer Verein Ver-
kehrstechnik GmbH, mit der Radsatzfirma Ilsenburg GmbH (RAFIL) und mit
dem Unternehmen Bahntechnik Brand-Erbisdorf GmbH maßgebliche Bahnlie-
feranten von Radsatzwellen und Rädern, mit der Windhoff Bahn-Anlagentech-
nik GmbH in Rheine ein Unternehmen zur Wartung von Bahnfahrzeugen und

zur Abnahme neuer Fahrzeuge respektive Überprüfung der Betriebssicherheit
von Schienenfahrzeugen (Abnahme nach § 32 der Eisenbahn-Bau- und Betriebs-

Drucksache 17/2189 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ordnung). Des Weiteren zählt zur Georgsmarienhütte mit der GMH Prüftechnik
GmbH ein Unternehmen, das Ultraschallprüfanlagen verkauft und Ultraschall-
prüfungen von Radsätzen durchführt.

Aufsichtsratsvorsitzender

Der bis März 2010 amtierende Aufsichtsratsvorsitzende der DB AG war
Dr. Werner Müller. Bei seiner Wahl im Juli 2005 war Dr. Werner Müller Vorsit-
zender des Vorstands der Ruhrkohle AG (RAG), später in Evonik umbenannt.
Er schied aus dieser Funktion Ende 2008 aus. Die RAG/Evonik ist einer der
größten Auftraggeber der DB AG im Bereich des Schienengüterverkehrs.

Vorausgegangene Aufsichtsratsvorsitzende

Die zwei Personen, die Dr. Werner Müller in der Position des Aufsichtsratsvor-
sitzenden vorausgingen, vereinten in ihrer Person Interessen, die sich ähnlich
widersprechen konnten. Im März 2001 wurde Dr. Michael Frenzel zum Bahn-
Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmt. Dr. Michael Frenzel war im Hauptberuf
Vorstandsvorsitzender von Preussag, später umbenannt in TUI, dem weltweit
größten Tourismus-Unternehmen. Zu Dr. Michael Frenzels Firmenimperium
gehörten mit Hapag-Lloyd auch Billig-Airlines. Dr. Jürgen Krumnow war von
2004 bis Oktober 2009 TUI-Aufsichtsratsvorsitzender. Er ist Aufsichtsratsmit-
glied geblieben. Die DB AG unter der Führung von Hartmut Mehdorn sah im
Flugverkehr nie einen Konkurrenten. So erklärte Bahnchef Hartmut Mehdorn,
innerdeutsche Langstrecken lieber mit dem Flugzeug zurückzulegen, da „lange
Bahnstrecken eine Tortur sind“ (Sächsische Zeitung vom 14. Januar 2003).
Hartmut Mehdorn – der bis 1997 jahrzehntelang in der Flugzeugbranche tätig
war – setzte sich auch für den Erhalt des Berliner Flughafens Tempelhof ein. Er
wurde acht Wochen nach seinem Weggang bei der Bahn Non-Executive Direc-
tor im Board der Air Berlin Plc.

Zwischen April 1999 und März 2001 war Dieter Vogel Aufsichtsratsvorsitzen-
der der DB AG. Dieter Vogel war zuvor Vorstandsvorsitzender der Thyssen AG.
Thyssen ist zusammen mit Siemens der Hersteller der Magnetbahn Transrapid.
Dieter Vogel engagierte sich zunächst als Thyssen-Mann und später in seiner
Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender dafür, dass die DB AG Transrapid-
Strecken selbst betreibt. Er verband das Projekt Bahnbörsengang mit einer Bahn
als Transrapid-Betreiber („Ich behaupte, dass der Mehrerlös für den Bund beim
Börsengang der Bahn im Fall der Existenz der Transrapid-Strecke Hamburg–
Berlin weit höher als die infrage stehenden drei Milliarden Mark – Investitions-
kosten für den Bau dieser Transrapid-Strecke – sein würde.“) (DIE WELT vom
11. Oktober 1999). Real verlor die DB AG mit ihren kontraproduktiven und am
Ende fehlgeschlagenen drei Magnetbahnprojekten (Hamburg–Berlin, „Metro-
rapid“ durch das Ruhrgebiet und Transrapid München Hbf zum Franz-Josef-
Strauß-Airport) einen Betrag im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich (u. a.
weil mehr als ein Jahrzehnt lang versäumt wurde, die Strecke Hamburg–Berlin
für den ICE-Verkehr auszubauen).

Neue Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Im – am 24. März 2010 bestellten – Aufsichtsrat sind die folgenden Aufsichts-
räte der Kapitalseite vertreten:
– Patrick Döring, Bundestagsabgeordneter der FDP (anstelle von Georg Brunn-

huber). Er kündigte die Notwendigkeit eines strikten Sparkurses bei der
DB AG an;

– Kurt Löschke (anstelle von Niels Lund Chrestensen): Kurt Löschke war
Gründer und Großaktionär der sächsischen IT-Firma PC Ware. Er schied aus

dem – inzwischen deutlich kriselnden – Unternehmen im Juni 2009 aus;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2189

Dr. Jürgen Krumnow, Dr. Heinrich Weiss, Dr. Jürgen Großmann und Christoph
Dänzer-Vanotti sind Mitglied im Aufsichtsrat der DB AG geblieben.

Als „Vertreter des Bundes“ gelten – neben Patrick Döring – Klaus-Dieter
Scheurle (wie bisher), Dr. Hans Bernhard Beus (Staatssekretär im Bundesminis-
terium der Finanzen; anstelle von Dr. Walther Otremba) und – Dr. Bernhard
Heitzer (wie bisher).

Der neue Aufsichtsratsvorsitzende Utz-Hellmuth Felcht

Utz-Hellmuth Felcht hat am 24. März 2010 Dr. Werner Müller in der Position
des Aufsichtsratsvorsitzenden abgelöst. Utz-Hellmuth Felcht zu seinen Kennt-
nissen über sein neues Betätigungsfeld: „Ich bin kein Bahn-Fachmann“ (FINAN-
CIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 11. März 2010). Zur wichtigen Frage, ob
das Netz und der Betrieb bei der DB AG getrennt werden, äußerte er: „Da hab
ich schlicht und einfach noch keine Linie“ (Handelsblatt vom 11. März 2010).
Er geht von persönlichen und überschaubaren Arbeitsstrukturen bei der DB AG
und im Verhältnis Bahn zu Eigentümer aus: „Herr Grube ist da Beckenbauer.
Herr Ramsauer ist der Besitzer des Vereins. Und ich bin der Trainer.“ (Süddeut-
sche Zeitung vom 11. März 2010)

Utz-Hellmuth Felcht erklärte, er werde seine Mandate und Ehrenämter behalten.
Gemeint ist seine Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Süd-Chemie AG,
ein Spezial-Chemie-Unternehmen (1,2 Mrd. Euro Umsatz/6 500 Beschäftigte).
Die Süd-Chemie wird seit 2007 von der Private Equity-Gesellschaft OEP (One
Equity Partners) kontrolliert, die sich im Eigentum der zweitgrößten US-Bank,
JP Morgan, befindet. Utz-Hellmuth Felcht ist Managing Director bei OEP
(Felcht: „Ein Halbtages-Job“; Handelsblatt vom 11. März 2010). Von OEP wer-
den Unternehmen aus dem Bereich der Containerschifffahrt (Clipper) und Unter-
nehmen der Reisebranche kontrolliert – so die Travel Acqusition Group, Travel-
port und die Carlson Wagon Lits Travel. Letztere erzielte 2008 einen Umsatz
von 25 Mrd. US-Dollar und gilt als das weltweit führende Unternehmen im Be-
reich des Managements von Geschäftsreisen.

Die OEP-Mutter JP Morgan war bei früheren Großdeals der DB AG aktiv – so
2002 als Berater der DB AG bei der Übernahme der Stinnes AG (mit Schenker).

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer,
betonte, Utz-Hellmuth Felcht sei ein exzellenter Kenner des Börsengeschehens,
was in Hinblick auf den nach wie vor politisch gewünschten Börsengang mittel-
und langfristig wichtig sei (Süddeutsche Zeitung vom 11. März 2010).

Geschlechterdemokratie

Die Bundesregierung muss die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern in Gremien schaffen oder erhalten. Dazu verpflichtet sie das Gesetz
über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in den Gremien im
Einflussbereich des Bundes (§ 1 BGremBG). Das BMVBS fällt diesbezüglich
durch seine besonders schlechten Ergebnisse auf. Laut dem letzten Bundesgre-
mienbericht (Bundestagsdrucksache 16/4385) verzeichnete das BMVBS mit
7,9 Prozent nicht nur den niedrigsten Anteil von Frauen in den Gremien. In
29 Prozent der Gremien hatte das BMVBS keine einzige Frau entsandt und
erzielte damit das zweitschlechteste Ergebnis aller Ministerien. Auch die Eigen-
tümer-Aufsichtsratsmandate bei der DB AG werden zu 100 Prozent durch
Männer wahrgenommen.

Das BGremBG konkretisiert die durch Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundge-
setzes festgelegten Auftrag an den Staat, die Durchsetzung der Gleichberechti-
gung zu fördern. Eine geschlechterparitätische Besetzung der Eigentümer-Auf-

sichtsratsmandate durch die Bundesregierung kann dabei nur ein erster Schritt
zu einer generellen Quotierung der Aufsichtsräte sein. Um dies auch in Deutsch-

Drucksache 17/2189 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

land sicherzustellen, sind gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft not-
wendig, die auf eine 50 Prozentquote für Frauen auf allen Qualifikationsstufen
bis hin zu Vorständen und Aufsichtsräten zielen.

Nach den skandinavischen Ländern hat Anfang 2010 das französische Parlament
Beschlüsse gefasst, wonach zunächst 40 Prozent aller Mandate in Kontroll-
gremien von Frauen besetzt werden müssen. Die Telekom AG beschloss im
März 2010 eine Aufsichtsratsfrauenquote von 30 Prozent.

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