BT-Drucksache 17/2132

Mit dem Global Green New Deal die Millenniumsentwicklungsziele erreichen

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2132
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Antrag
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Katrin Göring-Eckardt,
Ulrike Höfken, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Markus Kurth,
Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg),
Manuel Sarrazin, Dr. Gerhard Schick, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit dem Global Green New Deal die Millenniumsentwicklungsziele erreichen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Jahr 2000 vereinbarten 189 Staaten die acht Millenniumsentwicklungsziele
(MDG). Damit einigte sich die internationale Gemeinschaft erstmals auf ge-
meinsame, mess- und überprüfbare Ziele, deren Erreichung bis zum Jahr 2015
zu weltweit mehr Entwicklung, Stabilität, Frieden, Gesundheit, Umweltschutz
und einer globalen Partnerschaft beitragen soll.

Zehn Jahre sind seit der Verabschiedung der MDG vergangen. Auf einigen Ge-
bieten sind durchaus ermutigende Teilerfolge zu verzeichnen. Global gesehen
wird jedoch keines der acht Entwicklungsziele erreicht, wenn sich die interna-
tionale Gemeinschaft nicht zu zusätzlichen Anstrengungen durchringen kann.
Dies belegen zahlreiche Berichte der Vereinten Nationen, der Weltbank und der
Europäischen Union (EU). Die Umsetzung der MDG unterscheidet sich von
Region zu Region und von Land zu Land zum Teil erheblich. Zudem sind vor-
handene Fortschritte durch die Wirtschafts- und Finanzkrise und den Klima-
wandel zum Teil wieder zu Nichte gemacht worden.

Erfreulicherweise konnte die Zahl der Kinder, die weltweit eingeschult sind,
deutlich gesteigert werden. Ob das Ziel erreicht wird, alle Kinder einzuschulen
(MDG 2), ist aber beim derzeitigen Trend unwahrscheinlich. Das Ziel der uni-
versellen Grundbildung könnte auch daran scheitern, dass notwendige Investi-
tionen in den Ausbau der Bildungssysteme sowie in die Ausbildung und Bezah-
lung der weltweit ca. zehn Millionen benötigten neuen Lehrkräfte ausbleiben.
Damit bleibt die Frage der Qualität der schulischen Bildung ungelöst und stellt
eine große Herausforderung dar.
Obwohl immer mehr Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, ist
die Lage bei der sanitären Versorgung noch katastrophal (MDG 7). Am ge-
ringsten sind jedoch die Fortschritte bei der Müttergesundheit (MDG 5) und im
Kampf gegen den Hunger (MDG 1). Noch immer sterben jedes Jahr über eine
halbe Millionen Frauen und Mädchen während der Schwangerschaft oder bei
der Geburt eines Kindes. Die Zahl der bedrohlich chronisch Unterernährten hat
mit 1,1 Milliarden mittlerweile einen historischen Höchststand erreicht.

Drucksache 17/2132 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Alle acht Entwicklungsziele hängen miteinander zusammen und dürfen nicht
gegeneinander ausgespielt werden. So ist zum Beispiel der Bildungsbereich ein
Schlüsselsektor, weil er Menschen befähigen kann, ihr Schicksal selbst in die
Hand zu nehmen und sich aus der Armut zu befreien. Doch wenn die Ernäh-
rung und der Zugang zu sauberem Wasser und medizinischer Grundversorgung
nicht gewährleistet sind, kann es auch keine Bildungserfolge geben. In allen
Bereichen und auf allen Ebenen müssen die Anstrengungen enorm verstärkt
werden, wenn die internationale Gemeinschaft der Erreichung der MDG noch
nahe kommen will.

Doch statt auf dem Weg zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele jetzt
zum Endspurt anzusetzen, mehr Politikkohärenz im Interesse einer nachhalti-
gen Entwicklung anzustreben und die Entwicklungszusammenarbeit quantita-
tiv und qualitativ zu verbessern, frieren viele Industrieländer im Zuge von Spar-
maßnahmen ihre Entwicklungsetats ein oder verringern sie sogar. Damit
brechen sie das international gegebene Versprechen, bis 2015 mindestens 0,7
Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammen-
arbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesregierung hat ihr Versprechen gebrochen, im Jahr 2010 Mittel in
Höhe von 0,51 Prozent des BNE für die Entwicklungszusammenarbeit bereit-
zustellen. Sie scheut bis heute davor zurück, einen Stufenplan vorzulegen, aus
dem hervorgeht, wie konkret bis 2015 das 0,7-Prozent-Ziel erreicht werden
soll. Der FDP-Haushaltspolitiker, Dr. h. c. Jürgen Koppelin, hat offen zugege-
ben, dass die Bundesregierung die internationale Zusage nicht ernstnimmt und
sich damit vom 0,7-Prozent-Ziel verabschiedet. Die Behauptung der Bundes-
kanzlerin, dass man dennoch am 0,7-Prozent-Ziel festhält, ist zu einer Farce ge-
worden. Jedes Jahr, das ohne eine deutliche Aufstockung von über 1 Mrd. Euro
ins Land zieht, macht die Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels unwahrscheinlicher.

Im September 2010 werden die Staats- und Regierungschefs in New York beim
UN-Gipfel zu den Millenniumsentwicklungszielen zusammenkommen. Diese
Konferenz muss nicht nur dazu genutzt werden, sich zur Einhaltung gemachter
Versprechen zu verpflichten. Es muss auch ein globaler Aktionsplan verab-
schiedet werden, der zeigt, was getan werden muss, um die MDG doch noch zu
erreichen. Notwendig hierfür sind enorme Eigenanstrengungen der Länder, die
von der Erreichung der MDG weit entfernt sind. Ebenso notwendig ist aber
auch eine quantitativ und qualitativ gesteigerte bilaterale wie multilaterale Ent-
wicklungszusammenarbeit.

Darüber hinaus müssen stärkere Bezüge zwischen den MDG und den Men-
schenrechten hergestellt werden. Das Gipfeltreffen in New York bietet eine
gute Gelegenheit für die Bundesrepublik Deutschland, sich für eine deutliche
Einbeziehung der Menschenrechte einzusetzen. Sowohl die Eigenanstrengun-
gen der Entwicklungsländer als auch die Entwicklungszusammenarbeit werden
aber nicht zum Erfolg führen, wenn sie durch Fehlentscheidungen in anderen
Bereichen wie der Handels-, Agrar- und Finanzpolitik sowie durch eine unzu-
reichende Umwelt- und Klimaschutzpolitik konterkariert werden.

Handelsliberalisierungen ohne ausreichende Schutzmechanismen für besonders
verletzliche Sektoren in den Entwicklungsländern, handelsverzerrende Agrar-
subventionen, die Zolleskalation sowie ausufernde Spekulation mit Agrarroh-
stoffen und Böden, hat in vielen Ländern zu negativen Auswirkungen für die
Ärmsten der Armen geführt und der Ernährungssicherung geschadet. Dies gilt
auch für das „land grabbing“, also dem sich oft in einem rechtlichen Grau-
bereich abspielenden Aufkauf riesiger Ländereien durch Staats-, Hedge- und
Private-Equity-Fonds sowie transnationale Unternehmen und andere Groß-
investoren.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2132

Nur ein ganzheitlicher, kohärenter Ansatz, der auch der in MDG 8 beschriebe-
nen „Globalen Partnerschaft für Entwicklung“ große Bedeutung beimisst, kann
zur Erreichung der Entwicklungsziele führen. Denn solange der Schutz der
natürlichen Ressourcen vernachlässigt wird und sich die Handels-, Agrar- und
Finanzpolitiken der Industriestaaten nicht an der Umsetzung der MDG orientie-
ren, werden die Anstrengungen sowohl der Industrie- als auch der Entwick-
lungsländer bei der Umsetzung der MDG scheitern.

Wir brauchen einen „Global Green New Deal“, der Antworten auf die drei
weltweiten Krisen unserer Zeit gibt – auf die Armuts- und Hungerkrise, auf die
Finanz- und Wirtschaftskrise sowie auf die Klima- und Biodiverstitätskrise.
Auch UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon hat in seinem Bericht zur Umsetzung
der MDG vom Februar 2010 einen Green New Deal gefordert.

Ein solcher „Global Green New Deal“ muss aus drei zentralen Elementen be-
stehen:

1. Die globalen Finanzmärkte werden effektiv reguliert und wieder in den
Dienst der realen wirtschaftlichen Entwicklung gestellt.

2. Die Wirtschaft und der Welthandel werden anhand ökologischer, sozialer
und entwicklungspolitischer Kriterien neu ausgerichtet, um zum Klima-
schutz und zur Erreichung der MDG beizutragen.

3. Es findet ein sozialer Ausgleich sowohl innerhalb der Nationalstaaten und
als auch auf internationaler Ebene statt, u. a. durch die Entwicklungszusam-
menarbeit und die Unterstützung der Entwicklungsländer beim Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel. Hierfür bedarf es gestärkter inter-
nationaler Organisationen, die effektiv und effizient arbeiten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. klare und öffentliche Handlungsstrategien zur Erreichung der MDG vorzule-
gen und dazu

– auf dem UN-Gipfel in New York dafür einzutreten, dass, wie von UN-
Generalsekretär Ban Ki-moon vorgeschlagen, ein weltweiter MDG-Ak-
tionsplan verabschiedet wird,

– hierzu komplementär den Vorschlag der EU-Kommission aufzugreifen
und einen nationalen MDG-Aktionsplan vorzulegen, der auf überprüf-
bare Weise darstellt, worin der deutsche Beitrag zur Erreichung der MDG
besteht und mit welchen kohärenten Strategien und verbindlichen Schrit-
ten er zur beschleunigten Umsetzung der MDG beitragen soll,

– dem Deutschen Bundestag ergänzend zum MDG-Aktionsplan noch im
Jahr 2010 einen Bericht über den bisherigen Beitrag Deutschlands zur Er-
reichung der MDG vorzulegen,

– den Vorschlag der EU-Kommission zu unterstützen, nach dem die Um-
setzung der nationalen MDG-Aktionspläne durch ein Peer-Review-Ver-
fahren untersucht werden sollen,

– auf internationaler Ebene die Vorteile eines menschenrechtsbasierten An-
satzes bei der Erreichung der MDG zu thematisieren,

– sich auf dem UN-Gipfel in New York dafür einzusetzen, dass in allen na-
tionalen und internationalen Dokumenten zu den MDG ein deutlicher Be-
zug zu den Menschenrechten hergestellt wird und im Rahmen der Be-
richterstattung zu den MDG Menschenrechtsverpflichtungen eines jeden
Staates veröffentlicht werden;

Drucksache 17/2132 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. national, auf europäischer und internationaler Ebene verstärkt Beiträge zur
Umsetzung der in MDG 8 beschriebenen Globalen Partnerschaft für Ent-
wicklung zu leisten, indem sie

– national und auf europäischer Ebene mehr Politikkohärenz für Entwick-
lung umsetzt, damit die Erfolge der Entwicklungspolitik nicht durch die
Handels-, Finanz-, Agrar- oder Fischereipolitik zunichte gemacht werden
und entsprechend den Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine handlungsorientiertere
Kohärenzagenda als Leitbild anzunehmen und das Monitoring sowie die
Berichterstattung an den Bundestag zu verbessern,

– sich für eine effektive Regulierung des Finanzsystems einsetzt,

– sich aktiv für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf globaler
oder europäischer Ebene einsetzt,

– sich im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) für einen zügigen,
entwicklungsorientierten Abschluss der Doha-Runde und sich auch im
Rahmen der EU für eine nachhaltige, faire und entwicklungsorientierte
Handelspolitik einsetzt,

– sich weiterhin an Initiativen zum Schuldenerlass und Schuldenumwand-
lungen beteiligt, um Entwicklungsländer vor einer erneuten Schuldenspi-
rale zu schützen,

– die internationalen Bemühungen für die Schaffung eines internationalen
Insolvenzverfahrens für überschuldete Staaten maßgeblich unterstützt
und vorantreibt,

– den Zugang der Entwicklungsländer zu erschwinglichen Medikamenten
nicht durch den Abschluss sogenannter TRIPS-Abkommen erschwert,
(TRIPS – Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des
geistigen Eigentums) sondern die Verfügbarkeit von Arzneimitteln durch
Unterstützung innovativer Modelle der Forschungsförderung zu vernach-
lässigten Krankheiten, wie zum Beispiel Produktentwicklungspartner-
schaften, verbessert;

3. eine ausreichende Finanzierung der Entwicklungspolitik zu garantieren und
dabei

– die zur Erreichung der MDG getroffenen Finanzzusagen von Gleneagles
mit Hilfe konkreter Finanzierungspläne umzusetzen und aufzuzeigen,
wie bis 2015 Mittel in Höhe von 0,7 Prozent des BNE für die Entwick-
lungszusammenarbeit bereitgestellt werden sollen,

– die im Rahmen der internationalen Klimaverhandlungen gemachten Fi-
nanzierungszusagen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Kli-
mawandel in den Entwicklungsländern zusätzlich zum 0,7-Prozent-Ziel
aufzubringen,

– innovative Finanzierungsinstrumente wie die Flugticketabgabe und die
Finanztransaktionssteuer einzuführen sowie klimaschädliche Subventio-
nen abzubauen, um zusätzliche Mittel auch für die Entwicklungszusam-
menarbeit sowie den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawan-
del in den Entwicklungsländern zu generieren,

– national und international gegen Kapitalflucht und Steueroasen vorzuge-
hen, da den Entwicklungsländern hierdurch heimische Ressourcen in
Milliardenhöhe für die Umsetzung der MDG verloren gehen,

– die Entwicklungsländer unter Einhaltung der internationalen Arbeitstei-

lung dabei zu unterstützen, über verbesserte Steuersysteme vermehrt hei-
mische Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung zu generieren;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2132

4. die Beschlüsse der Pariser Erklärung und der Accra Agenda of Action für
eine effektivere Entwicklungszusammenarbeit umsetzen und hierbei vor
allem die Geberkoordinierung und die Nutzung nationaler Systeme zu ver-
bessern;

5. zur Erreichung der Bildungsziele die Anzahl der Partnerländer mit Grund-
bildung als Schwerpunkt von derzeit zehn zu erhöhen, vermehrt sektorale
Budgethilfe für den Bereich der Bildung in Betracht zu ziehen, um die
Ausbildung von mehr Lehrpersonal zu ermöglichen, sowie sich für eine
Reform der Fast Track Initiative einzusetzen;

6. sowohl bei der bilateralen als auch bei der multilateralen Entwicklungszu-
sammenarbeit der zentralen Rolle der Frauen für die Erreichung der MDG
gerecht zu werden, indem ihre Potentiale genutzt und ihre genderspezifi-
schen Bedürfnisse berücksichtigt werden;

7. die Entwicklungsländer beim Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssys-
teme zu unterstützen, um einen Beitrag dazu zu leisten, die Auswirkungen
der Finanz- und Wirtschaftskrise auf besonders verletzliche Bevölkerungs-
gruppen abzufedern;

8. zur Erfüllung der Gesundheitsziele (MDG 4, 5 und 6) bis 2015 Beiträge in
Höhe von minndestens 0,1 Prozent des BNE bereitzustellen. Im Gesund-
heitsbereich muss die Kooperation mit multilateralen Organisationen aus-
gebaut werden. Bei Regierungsverhandlungen sind die afrikanischen Part-
nerländer aufzufordern, im Sinne der von der Afrikanischen Union
verabschiedeten Maputo-Erklärung mindestens 15 Prozent ihrer Staats-
haushalte für den Gesundheitssektor bereitzustellen;

9. zur Überwindung der Welternährungskrise mittelfristig mindestens 10 Pro-
zent der deutschen ODA-Mittel für die Förderung einer sozial und ökolo-
gisch nachhaltigen ländlichen Entwicklung einzusetzen und die Empfän-
gerländer aufzufordern, im Sinne der von der Afrikanischen Union
verabschiedeten Maputo-Erklärung ebenfalls mindestens 10 Prozent ihrer
Staatshaushalte für ländliche Entwicklung bereitzustellen;

10. in allen relevanten Politikbereichen (Entwicklungs-, Finanz-, Handels-,
Agrar- und Umweltpolitik) Strukturen und Politiken zu fördern, die dazu
dienen, das Menschenrecht auf Nahrung und das Menschenrecht auf Was-
ser zu stärken, sowie den Aufbau eines effizienten internationalen Gover-
nance-Systems für Welternährung zu unterstützen und dabei insbesondere
das reformierte Komitee für Welternährung (Committee on Food Security)
in seiner Koordinierungsfunktion zu befähigen.

Berlin, den 15. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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