BT-Drucksache 17/2113

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2113
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Antrag
der Abgeordneten Christine Lambrecht, Petra Crone, Dr. Peter Danckert,
Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Dr. Eva Högl,
Christel Humme, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Burkhard Lischka, Caren Marks,
Franz Müntefering, Aydan Özog˘uz, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert,
Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Marianne Schieder (Schwandorf),
Olaf Scholz, Stefan Schwartze, Sonja Steffen, Christoph Strässer, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit August 2001 bietet das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft
gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihrer Partnerschaft einen ge-
sicherten Rechtsrahmen zu geben. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Le-
benspartner sind Eheleuten jedoch bis heute nicht in allen Bereichen gleich-
gestellt.

So ist zwar die Adoption von leiblichen Kindern des Lebenspartners zulässig
(sog. Stiefkindadoption), nicht jedoch die gemeinsame Adoption eines Kindes
durch beide Lebenspartner. Eine vom Bundesministerium der Justiz in der ver-
gangenen Legislaturperiode in Auftrag gegebene Studie belegt, dass in allen
Familienformen die Beziehungsqualität in der Familie der bedeutsame Ein-
flussfaktor für die kindliche Entwicklung ist. Der Studie zufolge wachsen Kin-
der in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genauso gut auf wie bei hetero-
sexuellen Eltern. Nach dem Ergebnis der Untersuchung ist die gemeinsame
Adoption für Lebenspartner jetzt endlich zuzulassen.

Auch im Steuerrecht steht eine endgültige Gleichstellung noch aus. Im Erb-
schaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht ist eine
gleichberechtigte Einbeziehung der eingetragenen Lebenspartner zwar geplant
(Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010), im Einkommensteuerrecht werden
eingetragene Lebenspartnerschaften aber entgegen den Ankündigungen im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Wahlperiode ins-
besondere beim Ehegattensplitting immer noch gegenüber Ehegatten benach-

teilgt. Im öffentlichen Dienst werden Lebenspartner bisher nur in Teilbereichen
berücksichtigt.

Der Koalitionsvertrag sieht zudem vor, im öffentlichen Dienst die Ausgewo-
genheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnern zu ver-
bessern. Dazu sollen die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besol-
dung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartner übertragen werden. Wir

Drucksache 17/2113 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
begrüßen, dass die Bundesregierung einen entsprechenden Referentenentwurf
(Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffent-
lichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften) vorgelegt hat. Der Entwurf bein-
haltet insbesondere Angleichungen im Bundesbeamtengesetz, im Bundesbesol-
dungsgesetz und im Beamtenversorgungsgesetz und sieht ein Inkrafttreten am
Tag nach der Verkündung vor. Um den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG
Genüge zu tun, muss das Gesetz jedoch rückwirkend mit Ablauf der Umset-
zungfrist in Kraft treten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eingetragene Lebenspartnerschaften in
allen Bereichen mit der Ehe gleichstellt und bestehende Benachteiligungen
abschafft.

Berlin, den 15. Juni 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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