BT-Drucksache 17/1795

Sicherung des Vermögens betreuter Personen

Vom 19. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1795
17. Wahlperiode 19. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christine Lambrecht, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy,
Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Dr. Eva Högl, Ute Kumpf, Burkhard Lischka,
Thomas Oppermann, Marianne Schieder (Schwandorf), Olaf Scholz, Sonja
Steffen, Christoph Strässer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Sicherung des Vermögens betreuter Personen

Bei Aufnahme der rechtlichen Betreuung hat der Betreuer, sofern sein Auf-
gabenkreis die Vermögenssorge umfasst, gemäß den §§ 1908i, 1802 des Bür-
gerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Der
Betreuer hat das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollstän-
digkeit beim Familiengericht einzureichen. Das Vermögensverzeichnis bildet
die Grundlage für die gemäß den § § 1 908i, 1840 BGB jährlich zu erstellende
Rechnungslegung.
Zu den Vermögenswerten zählt auch der Inhalt von Schließfächern. Der Be-
treuer nimmt die erste Öffnung des Wertfachs und die sich daran anschließende
Protokollierung in der Regel ohne Zeugen vor. In dieser Situation können Ver-
mögensverschiebungen stattfinden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der Betreuer Wertgegen-

stände oder Geld des Betreuten aus dessen Wert- oder Schließfächern ent-
wendet hat?

2. Gab es entsprechende strafrechtliche Verurteilungen oder Ermittlungsver-
fahren, und wenn ja, wie viele?

3. Gibt es vergleichbare Situationen, in denen es dem Betreuer möglich ist,
Wertgegenstände oder Geld des Betreuten zu entwenden?

4. Sieht die Bundesregierung Veranlassung, hier regelnd tätig zu werden?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

5. Ist bei so genannten Erstbegehungen die verpflichtende Begleitung durch
einen Mitarbeiter der Betreuungsbehörde denkbar?

6. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, möglichen Missbrauch zu ver-
hindern bzw. zu erschweren?

7. Mit welchen Nachteilen sind die Regelungsmöglichkeiten verbunden?

Berlin, den 19. Mai 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
anzeigerVerlagsgesellschaft mbH, Postfach 1005 34, 50445 Köln, Telefon (0221)97668340, Fax (0221)976683 44, www.betrifft-

gesetze.de

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