BT-Drucksache 17/14710

Personal im Auswärtigen Amt

Vom 5. September 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14710
17. Wahlperiode 05. 09. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Birgitt Bender,
Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja
Keul, Sven-Christian Kindler, Ute Koczy, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Kerstin
Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Personal im Auswärtigen Amt

Das Auswärtige Amt nimmt in der Außendarstellung der Bundesregierung eine
herausgehobene Stellung ein. Mit gutem Grund müssen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im diplomatischen Dienst herausragende Qualifikationen nach-
weisen können, durchlaufen ein besonders selektives Auswahlverfahren und ab-
solvieren eine eigene Laufbahnprüfung. Entsprechend anspruchsvoll sind die
dortigen Tätigkeiten. Entsprechend bedeutsam ist auch, die Motivation und
Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu pflegen und die Personalressourcen op-
timal einzusetzen. Immer wichtiger in der heutigen Berufswelt werden die Fra-
gen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Stressbewältigung und der
flexiblen Gestaltung des Arbeitslebens. Die Herausforderungen für Arbeitgeber,
sich den Anforderungen der heutigen Gesellschafts- und Arbeitswelt anzupas-
sen, sind besonders für das Auswärtige Amt, als weltweit präsentes Bundes-
ministerium groß.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie gewährleistet das Auswärtige Amt als Arbeitgeber eine kontinuierliche
und individuelle Personalentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

2. Wie gewährleistet das Auswärtige Amt, dass die individuellen Fähigkeiten
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Postenbesetzung berücksichtigt
werden?

3. Wie gewährleistet das Auswärtige Amt, dass die persönlichen und familiären
Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Postenbesetzung
berücksichtigt werden?

4. Welche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter trifft das Auswärtige Amt?
5. Wie hoch ist der Anteil an Frauen in den einzelnen Laufbahnen des Auswär-
tigen Dienstes (bitte nach höherem, gehobenen, mittlerem Dienst und Ange-
stellten – mit Tarifgruppen – aufschlüsseln)?

6. Wie hoch ist der Anteil an Frauen in den Leitungspositionen des höheren und
gehobenen Dienstes im Auswärtigen Dienst?

Drucksache 17/14710 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an auch im Aus-
land Berufstätigen unter den mitausreisenden Partnerinnen und Partnern?

Wie hat sich diese Quote in den letzten Jahren entwickelt?

Was tut das Auswärtige Amt dafür, die Berufstätigkeit und die Karriere-
chancen der Partnerinnen und Partner auch in hochqualifizierten Bereichen
zu fördern?

8. Hat das Auswärtige Amt Erkenntnisse über die Zufriedenheit seiner Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Beschäftigung?

Wenn nein, warum wird diese nicht erhoben?

Wenn ja,

a) wie zufrieden sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen
Amts mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

b) wie zufrieden sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen
Amts mit ihren beruflichen Aufstiegsperspektiven?

9. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung die generalis-
tisch angelegte Personalentwicklung im Auswärtigen Amt auf die Motiva-
tion und Motivationsförderung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter?

10. Ist die Anzahl verheirateter oder verpartnerter Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter im Auswärtigen Amt niedriger, gleich oder höher als in anderen Bun-
desministerien?

Falls sie abweicht, was ist nach Auffassung der Bundesregierung der
Grund?

Falls die Bundesregierung zu dieser Frage keine Erkenntnisse haben sollte,
warum nicht?

11. Werden nichtverheiratete oder nichtverpartnerte Paare mit verheirateten
oder verpartnerten Paaren etwa bei Mietzuschüssen, Erstattung von Kosten
bei Wohnungsbesichtigungsreisen, Dienstantrittsreisen etc. gleichgestellt?

Wenn nein, warum nicht, und worin bestehen die Unterschiede?

12. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl geschiedener Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter im Auswärtigen Amt niedriger, gleich oder höher
als in anderen Bundesministerien?

Falls sie abweicht, was ist nach Auffassung der Bundesregierung der
Grund?

Falls die Bundesregierung zu dieser Frage keine Erkenntnisse haben sollte,
warum nicht?

13. Welche Maßnahmen zur allgemeinen (nicht länderspezifischen) Gesund-
heitsvorsorge bietet das Auswärtige Amt seinen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern an, und von welchen speziellen (im Vergleich zu anderen Bundes-
ministerien) Gesundheitsrisiken geht das Auswärtige Amt als Arbeitgeber
dabei aus?

14. Bestehen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts er-
höhte Sucht- oder Suizidgefahren im Vergleich zu Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern anderer Bundesministerien?

Falls die Bundesregierung zu dieser Frage keine Erkenntnisse haben sollte,
warum nicht?
15. Welche Maßnahmen für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trifft
das Auswärtige Amt zur Krisenvorsorge an schwierigen Posten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14710

16. Welche Möglichkeiten bietet das Auswärtige Amt seinen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, den Auswärtigen Dienst für einen befristeten Zeitraum zu
verlassen?

17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seit 2010 von diesen
Möglichkeiten Gebrauch gemacht?

18. Können durch die aktuelle Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
und die jährlich hinzukommenden neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern, die ein reguläres Auswahlverfahren durchlaufen haben, alle Planstel-
len des Auswärtigen Dienstes besetzt werden?

Wenn nein, wie viele Stellen bleiben seit 2010 unbesetzt?

Wenn nein, wie beabsichtig das Auswärtige Amt dies zu beheben?

19. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 (bitte
nach Jahren aufschlüsseln) im Auswärtigen Amt beschäftigt, ohne zuvor
das Auswahlverfahren für die jeweilige Laufbahn absolviert zu haben?

In welchen Besoldungsstufen und in welchen Anstellungsverhältnissen (Ver-
beamtung oder angestellt, befristet oder unbefristet) wurden sie eingestellt?

20. Wie viele dieser Personen waren zuvor bei einer der im Deutschen Bundes-
tag vertretenen Parteien, bei einer der Bundestagsfraktionen oder bei einem
Mitglied des Deutschen Bundestages beschäftigt (bitte nach Partei, Fraktion
bzw. Fraktionszugehörigkeit aufschlüsseln)?

21. Welche Rolle spielt der Personalrat bei der Frage der Ausgewogenheit poli-
tischer Besetzungen und Beförderungen?

22. Wie viele Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Mitglied der FDP?

23. Wie viele Referatsleiterinnen und Referatsleiter sind nach Kenntnis der
Bundesregierung Mitglied der FDP?

24. Wie viele der seit 2010 beförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglied der FDP?

25. Wie viele der seit 2010 neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglied der FDP?

26. Inwieweit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ihre Erfahrungen
und mit Änderungs- oder Verbesserungsvorschlägen Einfluss auf die Perso-
nalpolitik des Auswärtigen Amts nehmen?

27. Welche dienstlichen Konsequenzen ergeben sich für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die Änderungs- oder Verbesserungsvorschlägen zur Personal-
politik des Auswärtigen Amts vorbringen?

28. Wie wird sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ),
die als ständige Vertreter bzw. Vertreterinnen an die deutschen Botschaften
entsandt werden, nach ihrer Qualifikation im Bereich auswärtige Beziehun-
gen, und nicht aufgrund ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit ausgewählt
werden?

Sind schon einmal Personalvorschläge des BMZ, die offensichtlich nicht auf-
grund der Qualifikation, sondern aufgrund der parteipolitischen Vorgeschichte
gemacht worden sind, durch das Auswärtige Amt abgewiesen worden?

Berlin, den 5. September 2013
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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