BT-Drucksache 17/14498

Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 32 "Internationale Zusammenarbeit" der UN-Behindertenrechtskonvention in der 17. Wahlperiode

Vom 2. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14498
17. Wahlperiode 02. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko,
Katja Kipping, Niema Movassat, Thomas Nord, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Aktivitäten der Bundesregierung zur Umsetzung von Artikel 32 „Internationale
Zusammenarbeit“ der UN-Behindertenrechtskonvention in der 17. Wahlperiode

In den Allgemeinen Verpflichtungen nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechts-
konvention (BRK), welche seit dem 26. März 2009 in Deutschland geltendes
Recht ist, heißt es in Absatz 3:

„Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen
Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Ent-
scheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,
führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließ-
lich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge
Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.“

Damit erlangte der von der emanzipatorischen Behindertenbewegung schon
lange geforderte Grundsatz „Nichts über uns ohne uns!“ eine rechtliche Grund-
lage. Dies betrifft auch die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland bzw.
Fragen der internationalen Zusammenarbeit, denn in Artikel 32 „Internationale
Zusammenarbeit“ der BRK heißt es:

„Die Vertragsstaaten anerkennen die Bedeutung der internationalen Zusam-
menarbeit und deren Förderung zur Unterstützung der einzelstaatlichen An-
strengungen für die Verwirklichung des Zwecks und der Ziele dieses Überein-
kommens und treffen diesbezüglich geeignete und wirksame Maßnahmen, zwi-
schenstaatlich sowie, soweit angebracht, in Partnerschaft mit den einschlägigen
internationalen und regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, insbe-
sondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Unter anderem
können sie Maßnahmen ergreifen, um

a) sicherzustellen, dass die internationale Zusammenarbeit, einschließlich inter-
nationaler Entwicklungsprogramme, Menschen mit Behinderungen einbe-
zieht und für sie barrierefrei zugänglich ist;

b) Capacity-building zu fördern und zu unterstützen, unter anderem durch den
Austausch und die Weitergabe von Informationen, Erfahrungen, Ausbil-

dungsprogrammen und vorbildlichen Praktiken;

c) die Forschungszusammenarbeit und den Zugang zu wissenschaftlichen und
technischen Kenntnissen zu ermöglichen;

d) soweit angebracht, technische und wirtschaftliche Unterstützung zu leisten,
unter anderem durch Förderung des Zugangs zu barrierefreien und unterstüt-
zenden Technologien und ihres Austauschs sowie durch Weitergabe von
Technologien.“ (siehe Schattenübersetzung, Netzwerk Artikel 3 e. V.).

Drucksache 17/14498 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung zur Umsetzung von
Artikel 32 der BRK in der 17. Wahlperiode (bitte aufschlüsseln nach obers-
ten Bundesbehörden, Jahr und die jeweiligen Aktivitäten, die ggf. damit ver-
bundenen finanziellen Aufwendungen des Bundes und die dabei einbezoge-
nen Behindertenorganisationen nennen), und wie bewertet die Bundes-
regierung die dabei erzielten Ergebnisse?

2. Welche bilaterale und multilaterale Abkommen hat die Bundesregierung in
der 17. Wahlperiode unterzeichnet, in denen auch Aktivitäten zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbart wurden (bitte auf-
schlüsseln nach obersten Bundesbehörden, Jahr und die jeweiligen Abkom-
men und Vertragspartner nennen)?

3. Bei welchen dieser Abkommen waren Menschen mit Behinderungen und
deren Organisationen im Sinne von Artikel 3 Absatz 4 der BRK beteiligt
(bitte konkret benennen)?

4. Bei welchen Auslandsreisen wurde die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
sowie andere Mitglieder der Bundesregierung in der 17. Wahlperiode von
Vertretern der Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen, aus Kultur,
Wissenschaft und anderen Bereichen der Gesellschaft begleitet (bitte Reise-
datum, Reiseziele, Leitung sowie Größe der Regierungsdelegation und
Zweck der Reise nennen)?

5. Bei welchen dieser Reisen waren die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention und andere behindertenpolitische Themen Gegenstand der Reise
bzw. der während der Reise erfolgten Gespräche und Besichtigungen?

6. Bei welchen dieser Reisen waren Menschen mit Behinderungen bzw. Vertre-
tungen von Behindertenverbänden dabei (bitte einzeln nennen)?

7. Bei welchen Staatsbesuchen in Deutschland in der 17. Wahlperiode waren
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und andere behinder-
tenpolitische Fragen ein Thema in den offiziellen Gesprächen, und bei wel-
chen dieser Gespräche waren Menschen mit Behinderungen und deren
Organisationen daran beteiligt (bitte einzeln nennen)?

8. Welche Aktivitäten zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit von
Behindertenorganisationen gab es seitens der Bundesregierung in der
17. Wahlperiode (bitte aufschlüsseln nach obersten Bundesbehörden, Jahr
und die jeweilige Aktivität und die ggf. jeweilige finanzielle Förderung nen-
nen)?

Berlin, den 2. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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