BT-Drucksache 17/14191

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/11701 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/11703 - Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz

Vom 26. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14191
17. Wahlperiode 26. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11701 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Herstellung
der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11703 –

Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit
der Justiz

A. Problem

Zu den Buchstaben a und b

Die Initianten der beiden Gesetzentwürfe kritisieren, dass die Justiz als einzige
der drei Staatsgewalten nicht organisatorisch unabhängig sei, sondern von der
Exekutive als einer der anderen beiden Gewalten verwaltet werde. Die große
Mehrheit der anderen europäischen Demokratien habe ihre Justiz bereits insti-
tutionell verselbständigt und damit die Unabhängigkeit der Rechtsprechung als
wesentliches Element der Rechtsstaatlichkeit gestärkt. Deutschland müsse wie-
der den Anschluss an den europäischen Standard der Rechtsstaatlichkeit finden
und die Justiz in Bund und Ländern institutionell unabhängig ausgestalten. Die-
ses Ziel einer umfassenden Reform der Justizstrukturen sollen die beiden Ge-
setzentwürfe auf den Drucksachen 17/11701 und 17/11703 verwirklichen.
Kernelemente der Reform sollen zwingende Vorgaben für und der Ausbau der

Befugnisse von Richterwahlausschüssen im Bund und in den Ländern zur Stär-
kung der demokratischen Legitimation, die Überführung der Staatsanwalt-
schaften aus der Exekutive in die Justiz, die Abschaffung ämterbasierender jus-
tizinterner Hierarchien sowie die Regelung binnendemokratischer Strukturen
der Selbstverwaltung sein.

Drucksache 17/14191 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe a

Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11701 soll das Grundgesetz ge-
ändert werden, um die wesentlichen Merkmale der angestrebten neuen Justiz-
struktur bundeseinheitlich durchzusetzen. Unter anderem soll ein neuer
Artikel 92 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) bestimmen, dass die recht-
sprechende Gewalt in den Händen der Richter und Staatsanwälte liege. Damit
sollen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus ihrem Beamtenstatus und
den daraus folgenden hierarchischen Eingliederungen herausgelöst werden.
Gemäß einem neuen Artikel 92 Absatz 2 GG soll die rechtsprechende Gewalt
durch die Richter und Staatsanwälte zudem selbst verwaltet werden. Über die
Berufung von Richtern und Staatsanwälten sollen im Übrigen sowohl auf Bun-
des- als auch auf Landesebene Richterwahlausschüsse entscheiden.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11703 soll die mit dem Gesetzentwurf
auf Drucksache 17/11701 auf verfassungsrechtlicher Ebene zu schaffenden Vo-
raussetzungen und Vorgaben auf einfachgesetzlicher Ebene umsetzen. Dafür
sollen unter anderem das Gerichtsverfassungsgesetz, das Deutsche Richterge-
setz und die relevanten Prozessordnungen geändert werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11701 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/11703 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a und b

Annahme der beiden Gesetzentwürfe.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht gesondert erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14191

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11701 abzulehnen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11703 abzulehnen.

Berlin, den 26. Juni 2013

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Berichterstatterin

Dr. Edgar Franke
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marco Buschmann
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter
II. Stellungnahmen des mitberatenden
Ausschusses

Zu den Buchstaben a und b

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
11701 und die Vorlage auf Drucksache 17/11703 in seiner
112. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung der beiden Gesetzentwürfe.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a und b

Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen 17/
11701 und 17/11703 in seiner 114. Sitzung am 30. Januar
2013, in seiner 119. Sitzung am 27. Februar 2013 sowie in
seiner 120. Sitzung am 13. März 2013 anberaten und be-
schlossen, dazu eine öffentliche Anhörung durchzuführen,
die er in seiner 127. Sitzung am 22. April 2013 durchgeführt
hat. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige
teilgenommen:

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 127. Sitzung des Rechtsausschusses am 22. April
2013 mit den anliegenden Stellungnahmen der Sachverstän-
digen verwiesen.

In seiner 142. Sitzung am 26. Juni 2013 hat der Rechtsaus-
schuss die Vorlagen auf den Drucksachen 17/11701 und 17/
11703 abschließend beraten und empfiehlt jeweils mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung der beiden Gesetzentwürfe.

Zu den Vorlagen lag dem Rechtsausschuss eine Petition vor.
Prof. Dr.
Peter-Alexis Albrecht

Goethe-Universität, Frankfurt
am Main

Neuen Richtervereinigung, Berlin

Peter Küspert Präsident des Oberlandesgerichts
Nürnberg

Prof. Dr. Dres. h. c.
Hans-Jürgen Papier

Präsident des Bundesverfassungs-
gerichts a. D.

Univ.-Prof. Dr.
Joachim Wieland, LL.M.

Rektor der Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer

Prof. Dr.
Fabian Wittreck

Westfälische Wilhelms-Universität
Münster,
Professur für Öffentliches Recht,
Rechtsphilosophie und Rechts-
soziologie.

Berlin, den 26. Juni 2013

Elisabeth Winkelmeier-Becker
Berichterstatterin

Dr. Edgar Franke
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marco Buschmann
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
Drucksache 17/14191 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker, Dr. Edgar Franke,
Christoph Strässer, Marco Buschmann, Jens Petermann, Ingrid Hönlinger
und Jerzy Montag

I. Überweisung

Zu den Buchstaben a und b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/11701 und die Vorlage auf Drucksache 17/11703 in sei-
ner 217. Sitzung am 17. Januar 2013 beraten und an den
Rechtsausschuss zur federführenden Beratung und an den
Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Christoph Frank Vorsitzender des Deutschen Richter-
bundes, Oberstaatsanwalt, Berlin

Karl Greven Hessisches Ministerium der Justiz,
für Integration und Europa,
Abteilungsleiter Personal, Haushalt
und Justiziariat, Wiesbaden

Dr. Andreas Heusch Präsident des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf

Werner Kannenberg Mitglied des Bundesvorstandes der

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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