BT-Drucksache 17/13905

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksachen 17/5069, 17/6685 - Hilfe und Unterstützung für alle Opfer von häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13905
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping,
Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksachen 17/5069, 17/6685 –

Hilfe und Unterstützung für alle Opfer von häuslicher Gewalt
nach dem Gewaltschutzgesetz

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In Auswertung der „Bestandsaufnahme zur Situation der Frauenhäuser, Fach-
beratungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene
Frauen und deren Kinder“ kamen die Gutachterinnen zu dem Schluss, dass
schutzsuchende Frauen nicht umgehend Schutz erhalten. Ursache dafür sind ein
mangelhaftes Platzangebot, fehlende finanzielle und personelle Ressourcen der
Frauenhäuser und Fachberatungsstellen. Ein besonderes Problem stellen
Frauen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen dar. Für diese
gibt es so gut wie keine speziellen Angebote. Gleiches gilt für Frauen mit Be-
hinderungen oder Beeinträchtigungen, da die meisten Schutzeinrichtungen und
Beratungsstellen nicht barrierefrei und auch räumlich nicht angemessen ausge-
stattet sind. Die Unterstützungsmöglichkeiten für die Kinder sind ebenfalls be-
grenzt. Zudem ist die Aufnahme älterer männlicher Kinder oft problematisch.

Die Bestandsaufnahme hat deutlich gezeigt, wo das Hilfesystem große Lücken
hat. Zum einen betrifft das ländliche Räume, wo schlichtweg Schutz- und Hilfs-
einrichtungen fehlen und zum anderen städtische Ballungsgebiete, wo die ange-
botenen Frauenhausplätze nicht ausreichen und Schutzsuchende abgewiesen
werden müssen. Für den Raum Köln/Bonn betrifft das beispielsweise laut der

Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser 2 000 Frauen jährlich.

In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zum Gewaltschutz-
gesetz (Bundestagsdrucksache 17/6685, S. 48) hat die Bundesregierung darauf
verwiesen, dass sie auf der Basis einer Bestandsaufnahme zur Lage des Hilfe-
systems bei häuslicher Gewalt beurteilen wird, „ob und gegebenenfalls welche
strukturellen Schwächen oder leistungsrechtlichen Lücken im System der
bestehenden Hilfsangebote bestehen und ob und gegebenenfalls welche weite-

Drucksache 17/13905 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ren Maßnahmen auf der Bundesebene erforderlich sind, um für alle gewalt-
betroffenen Frauen eine angemessene Versorgung sicherzustellen.“

In der Anhörung zu dem Lagebericht im Deutschen Bundestag schilderten die
Vertreterinnen der Frauenhäuser sowie der Beratungsstellen anschaulich in
welcher prekären Situation sich die Mehrheit der Einrichtungen befindet. Zu-
gleich wurde eindringlich auf den Handlungsbedarf der Bundesregierung ver-
wiesen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Rechtsanspruch von Frauen und de-
ren Kindern auf Schutz und Hilfe bei Gewalt gesetzlich zu verankern.

Dieser muss folgende Bestandteile umfassen:

1. die Gewährleistung von Schutz und Hilfe für alle von Gewalt betroffene
Frauen und deren Kinder unabhängig von ihrer sozialen Situation, ihrer phy-
sischen und/oder psychischen Verfassung und ihres Aufenthaltsstatus, was
Frauen mit unsicheren Aufenthaltstiteln und Illegalisierte einschließt;

2. die betroffenen Frauen und deren Kinder müssen sicher, schnell, unbürokra-
tisch und bedarfsgerecht Schutz und qualifizierte Hilfe erhalten;

3. die Schutz- und Hilfseinrichtungen müssen eine gesicherte und entspre-
chend ihren Aufgaben ausreichende Finanzierung erhalten und

4. die Schutz- und Hilfseinrichtungen müssen räumlich und personell gut aus-
gestattet sowie barrierefrei zugänglich sein und nach verbindlichen Stan-
dards arbeiten.

Berlin, den 12. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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