BT-Drucksache 17/13766

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP - Drucksache 17/13469 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Vom 5. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13766
17. Wahlperiode 05. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
– Drucksache 17/13469 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

A. Problem

Die für das Verständnis und die Einordnung der Bedeutung des Bundesverfas-
sungsgerichts für die Entwicklung einer stabilen Demokratie in der Bundes-
republik Deutschland entscheidende Aufarbeitung seiner Geschichte und seiner
Entscheidungen soll durch eine Erleichterung der Einsichtnahme in seine Ent-
scheidungen und Unterlagen unterstützt werden. Hierzu soll das Bundesverfas-
sungsgerichtsgesetz (BVerfGG) dahingehend geändert werden, dass hinsichtlich
der Akten des Bundesverfassungsgerichts, die beim Bundesarchiv oder durch
das Bundesarchiv als Zwischenarchivgut aufbewahrt werden, nach Ablauf von
30 Jahren seit Abschluss des Verfahrens die archivgesetzlichen Regelungen gel-
ten. Für Entscheidungsvorschläge und -entwürfe sowie Dokumente, die Abstim-
mungen betreffen, soll dies nach Ablauf von 60 Jahren nach Abschluss des Ver-
fahrens der Fall sein, um dem hohen Rang des Beratungsgeheimnisses
Rechnung zu tragen. Im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungs-
gerichts soll es für das abgegebene Schriftgut, das beim Bundesarchiv aufbe-
wahrt wird, zu gerichtsinternen und prozessualen Zwecken das jederzeitige und
vorrangige Rückgriffsrecht behalten.

B. Lösung

Annahme des unveränderten Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/13766 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13469 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Helmut Brandt
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jens Petermann
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13766

Bericht der Abgeordneten Helmut Brandt, Burkhard Lischka, Dr. Stefan Ruppert,
Jens Petermann und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/13469 in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss, den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung sowie den Ausschuss
für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/13469
in seiner 109. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 17/13469
in seiner 104. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten und empfiehlt

mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf
Drucksache 17/13469 in seiner 89. Sitzung am 5. Juni 2013
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Annah-
me des Gesetzentwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
13469 in seiner 135. Sitzung am 5. Juni 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf unverän-
dert anzunehmen.

Berlin, den 5. Juni 2013

Helmut Brandt
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

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