BT-Drucksache 17/13163

Ausstattung im ergänzenden Katastrophenschutz

Vom 17. April 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13163
17. Wahlperiode 17. 04. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerold Reichenbach, Christine Lambrecht, Gabriele
Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann
(Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf,
Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz,
Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Ausstattung im ergänzenden Katastrophenschutz

Gemäß § 13 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG)
ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen
Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Das Ausstattungs-
konzept des Bundes, das im Jahr 2007 beschlossen wurde, sieht als Unterstüt-
zungskomponente ergänzende Einsatzfahrzeuge in den Bereichen Brandschutz
und Betreuung vor. Daneben hält der Bund in eigener Verantwortung nach § 1
des Gesetzes über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) die Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

1. Welche und wie viele Fahrzeuge und welche Ausstattung wurden in den
letzten drei Jahren im Rahmen des § 13 ZSKG vom Bund beschafft, und wie
wurden Ausstattung und Fahrzeuge nach Ländern und Standorten auf-
geschlüsselt verteilt?

2. Teilen die Länder dem BBK mit, wie sie die vom Bund beschafften Fahr-
zeuge verteilen?

Wenn nicht, warum nicht, und mit welcher rechtlichen Begründung?

3. Wo sind nach Bundesländern aufgeschlüsselt Bundesfahrzeuge und Aus-
stattung vorgesehen, Fahrzeuge und Ausstattung derzeit aber nicht aktuell
oder gar nicht vorhanden?

4. Wo stehen lediglich Ersatzfahrzeuge des Bundes?

5. Wo fallen in den nächsten fünf Jahren nach Standorten und Bundesländern auf-
geschlüsselt Fahrzeuge und Ausstattung aus Aussonderungsgründen weg?
6. Wie hoch ist das derzeitige Beschaffungsdefizit an Fahrzeugen?

7. Wie viele Fahrzeuge bzw. Ausstattungen müssen in welchem Zeitraum be-
schafft werden, damit der Bund sein Soll nach dem Ausstattungskonzept des
ergänzenden Katastrophenschutzes gemäß dem Umlaufbeschluss der Innen-
ministerkonferenz vom 27. Juli 2007 und der Bund-Länder-Besprechungen
vom 5. September und 4. Oktober 2007 zur Feinabstimmung des Konzeptes
mit den Ländern einhält?

Drucksache 17/13163 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Die Beschaffung wie vieler Fahrzeuge und welcher Ausstattung ist derzeit
in Planung?

9. Wie werden diese nach Bundesländern aufgeschlüsselt verteilt?

10. Wie lange würde die Beschaffung auf dem Stand der gegenwärtigen Haus-
haltsausstattung des BBK für Beschaffung und Unterhalt von Fahrzeugen
und Ausstattung unter Berücksichtigung der auflaufenden Aussonderungen
und des Ersatzes von sogenannten Stellvertreterfahrzeugen dauern, bis das
mit den Ländern vereinbarte Soll erreicht ist?

11. Kann aufgrund der Haushaltszahlen für das laufende Kalenderjahr und die
Finanzplanung für die Folgejahre das zugesagte Ausstattungssoll von rund
5 000 Fahrzeugen erreicht werden?

Wenn nicht, welche Konsequenzen sollen daraus gezogen werden?

Technisches Hilfswerk (THW)

12. Kann vor dem Hintergrund steigender Energie-, Unterhaltungs- und Prüf-
kosten aufgrund der Haushaltszahlen für das laufende Kalenderjahr und die
Finanzplanung für die Folgejahre der Bedarf der THW-Ortsverbände an
vom Bund bereitgestellten Selbstbewirtschaftungsmitteln, insbesondere im
Hinblick auf die Wartung und Pflege von Fahrzeugen und Gerätschaften,
die gesetzeskonforme Reinigung und Pflege kontaminierter Einsatzschutz-
bekleidung sowie die Aufrechterhaltung der Zahl der zu erbringenden Dienst-
zeiten, gedeckt werden?

13. Sind die im Haushalt vorgesehenen Selbstbewirtschaftungsmittel aus-
reichend, um eine fundierte überörtliche Ausbildung zu gewährleisten (Aus-
bildung meint hier insbesondere die Ausbildung für Digitalfunk, Sicherheit
und Gesundheitsschutz, ABC-Konzept des THW, Pandemieschutz, Schutz
kritischer Infrastrukturen, neue Energien – z. B. Umgang mit Sonnenkollek-
toren, Wasserkollektoren gekoppelt mit Wärmeaustauschern sowie Block-
kraftwerken – und für die neue Trinkwasserverordnung)?

14. Um welchen Anteil würde sich die Zahl der zu erbringenden Dienste redu-
zieren, wenn die Kostensteigerungen im Rahmen der Selbstbewirtschaf-
tungsmittel nicht aufgefangen werden können?

Berlin, den 17. April 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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