BT-Drucksache 17/12732

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/9695 - Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (... StrÄndG)

Vom 13. März 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12732
17. Wahlperiode 13. 03. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/9695 –

Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – Beschränkung der Möglichkeit
zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (… StrÄndG)

A. Problem

Ziel der am 1. September 2009 in Kraft getretenen so genannten allgemeinen
Kronzeugenregelung in § 46b des Strafgesetzbuchs (StGB) ist es, potenziell
kooperationsbereiten Tätern einen stärkeren Anreiz dafür zu bieten, Hilfe zur
Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten zu leisten. Dass diese
Regelung derzeit auch dann anwendbar ist, wenn zwischen der Tat des Kronzeu-
gen und derjenigen, zu der er Aufklärungs- oder Präventionshilfe leistet, kein
Zusammenhang besteht, wird angesichts der von § 46b StGB in Aussicht ge-
stellten Vergünstigungen als zu weitgehend angesehen. Mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf soll die allgemeine Kronzeugenregelung deshalb auf die Fälle
beschränkt werden, in denen zwischen der Tat des Kronzeugen und der Tat, auf
die sich seine Angaben beziehen, ein Zusammenhang besteht. Damit soll auch
ein Gleichklang mit der so genannten kleinen Kronzeugenregelung in § 31 des
Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hergestellt werden, wo eine solche Verbin-
dung schon heute von der Rechtsprechung als erforderlich und ausreichend an-
gesehen wird. Der Wortlaut des § 31 BtMG soll entsprechend angepasst werden.

B. Lösung

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/12732 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9695 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 13. März 2013

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
9695 in seiner 89. Sitzung am 27. Juni 2012 anberaten und
beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die
er in seiner 108. Sitzung am 12. Dezember 2012 durchge-
führt hat. An dieser Anhörung haben folgende Sachverstän-
dige teilgenommen:

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 108. Sitzung am 12. Dezember 2012 mit den an-
liegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

In seiner 120. Sitzung am 13. März 2013 hat der Rechtsaus-
schuss die Vorlage auf Drucksache 17/9695 abschließend
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs.

Prof. Dr. Alfred
Dierlamm

Rechtsanwalt, Mitglied des Straf-
rechtsausschusses der Bundes-
rechtsanwaltskammer, Wiesbaden

Tobias Glienke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf-
recht, Berlin

Schneiderhan sidiums des Deutschen Richterbun-
des, Stuttgart.

Berlin, den 13. März 2013

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12732

Bericht der Abgeordneten Ansgar Heveling, Burkhard Lischka, Jörg van Essen,
Halina Wawzyniak und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/9695 in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 beraten und
an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie
an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/9695
in seiner 96. Sitzung am 13. März 2013 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im

Oliver Huth Kriminalhauptkommissar, Bund
Deutscher Kriminalbeamter e. V.,
Berlin

Prof. Dr. Dr.
Alexander Ignor

Rechtsanwalt, Vorsitzender des
Strafrechtsausschusses der Bundes-
rechtsanwaltskammer, Berlin

Prof. Dr. Johannes
Kaspar

Universität Augsburg, Juristische
Fakultät, Lehrstuhl für Strafrecht,
Strafprozessrecht und Kriminologie

Dr. Stefan König Rechtsanwalt, Vorsitzender des
Strafrechtsausschusses des Deut-
schen Anwaltvereins, Berlin

Clemens Lückemann Generalstaatsanwalt,
Bamberg

Dr. Peter Oberstaatsanwalt, Mitglied des Prä-

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