BT-Drucksache 17/1232

zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/257, 17/1135 - Menschenrechte weltweit schützen

Vom 24. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1232
17. Wahlperiode 24. 03. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen),
Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Agnes Malczak, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/257, 17/1135 –

Menschenrechte weltweit schützen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

1. In Abschnitt I wird nach der Überschrift „Menschenrechtsschutzsysteme
stärken“ nach dem dritten Absatz folgender Absatz eingefügt:

„Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU konkretisieren Artikel 21 der
EU-Grundrechtecharta über die Nichtdiskriminierung. Die Bundesregierung
ist in der Pflicht, die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in Deutschland
vollständig umzusetzen.“

2. In Abschnitt II werden folgende Nummern 22 und 23 angefügt:

„22. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die EU-Antidiskriminierungs-
richtlinien vollständig umsetzt;

23. die EU-Kommission bei ihrem Entwurf für die Richtlinie zur Anwen-
dung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion
oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexu-
ellen Ausrichtung (KOM(2008) 0426) zu unterstützen.“

Berlin, den 23. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Drucksache 17/1232 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Gegen die Bundesrepublik Deutschland laufen derzeit drei Vertragsverletzungs-
verfahren wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Antidiskriminierungs-
richtlinien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Um einer Verur-
teilung und Strafzahlung entgegenzuwirken, ist die vollständige Umsetzung der
Richtlinien erforderlich.

Die Europäische Kommission hat mit der Richtlinie zur Anwendung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Welt-
anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
(KOM(2008) 0426) eine neue einheitliche Antidiskriminierungsrichtlinie ent-
worfen, die auch vom Europäischen Parlament unterstützt wird. 363 Abgeord-
nete stimmten dafür, 226 dagegen. Die Bundesregierung blockiert jedoch den
wirksamen Kampf gegen Diskriminierung in der EU. In einem Brief an die Bun-
desministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder
protestierten alle Direktoren von amnesty international in den EU-Mitglied-
staaten gegen dieses Verhalten. Deutschland dürfe nicht das verheerende Signal
aussenden, dass die EU nicht tätig werden müsse, um eine Diskriminierung auf-
grund sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Alter oder Behinderung
zu bekämpfen, die zur Wirklichkeit in Europa gehört, und dies nicht nur auf dem
Arbeitsmarkt. In Ländern wie Polen, Litauen oder Lettland wird ohne Verab-
schiedung dieser Richtlinie beispielsweise Schwulen und Lesben ein wirksamer
Schutz vor Diskriminierung verwehrt.

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