BT-Drucksache 17/1231

zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - 17/257, 17/1135 - Menschenrechte weltweit schützen

Vom 24. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1231
17. Wahlperiode 24. 03. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen),
Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul,
Memet Kilic, Ute Koczy, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln),
Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel
Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/257, 17/1135 –

Menschenrechte weltweit schützen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

1. In Abschnitt I wird nach der Überschrift „Sklaverei, Ausbeutung und Men-
schenhandel bekämpfen – verantwortliche Unternehmensführung fördern“
der zweite Absatz wird folgt gefasst:

„Internationale Unternehmen dürfen in ihrem Engagement nicht wertfrei
handeln und stehen in der Pflicht, in ihrer unternehmerischen Tätigkeit die
Menschenrechte zu achten. Der Bund sollte in diesem Rahmen ein Zeichen
setzen und bei der Beschaffung die Einhaltung der Menschenrechte bei den
Produzenten strikt überprüfen. Bereits heute gibt es Mechanismen, die ge-
währleisten, dass Produkte und Dienstleistungen nicht unter Verletzung der
Menschenrechte erbracht werden. Initiativen, wie der von Kofi Annan be-
gründete Global Compact, durch den sich Unternehmen freiwillig verpflich-
ten Menschenrechtsprinzipien in ihrem Engagement zu achten, sind von
herausragender Bedeutung. Aber auch andere freiwillige Selbstverpflichtun-
gen, Verhaltenskodizes und Zertifizierungsmaßnahmen haben gezeigt, dass
Unternehmen ihre Verantwortung erkannt haben und bereit sind diese wahr-
zunehmen. Die rechtlichen Möglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsver-
letzungen, die von in Deutschland ansässigen und transnational agierenden
Unternehmen mit zu verantworten sind, müssen verbessert werden, um aus
diesen Menschenrechtsverletzungen auch vor deutschen Gerichten auf Scha-
denersatz klagen zu können. Dabei gehören die Verjährungsfristen und Ver-

schuldensregeln auf den Prüfstand. Mutterkonzerne sollten gesetzlich oder
auf EU-Ebene durch eine Richtlinie dazu verpflichtet werden, für ihre Toch-
terunternehmen zu haften, wenn diese Menschenrechtsverletzungen bege-
hen. Mittel- bis langfristig werden sich konkrete Außenwirtschaftsinteressen
besser verwirklichen lassen, wenn Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
beachtet werden.“

Drucksache 17/1231 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. In Abschnitt II werden folgende Nummern 20 und 21 angefügt:

„20. einen Gesetzentwurf vorzulegen und auf EU-Ebene die Erarbeitung
eines Richtlinienentwurfes anzuregen, der eine Haftung der Mutter- für
ihre Tochterkonzerne festlegt, wenn das Tochterunternehmen Men-
schenrechte missachtet;

21. für die Beschaffung des Bundes verbindliche Menschenrechtskriterien
festzulegen;“

Berlin, den 23. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Freiwillige Selbstverpflichtungen sind nicht ausreichend, um die Verletzung von
Menschenrechten durch Unternehmen wirksam zu bekämpfen. Vielmehr muss
für Opfer von Menschenrechtsverletzungen ein effektiver Rechtsschutz im deut-
schen Zivilrecht verankert werden. Den typischerweise lange zurückliegenden
Menschenrechtsverletzungen stehen im deutschen Zivilrecht die kurzen Verjäh-
rungsfristen und strengen Verschuldensmaßstäbe gegenüber. In einem Amicus-
Curiae-Brief der Deutschen Bundesregierung an den US Court of Appeals for the
Second Circuit im Rahmen einer Klage von Apartheidopfern unter anderem
gegen deutsche Konzerne (Balintulo et. al. vs. Daimler AG et. al., No. 09-2778-cv
(L)) vom 8. Oktober 2009 äußerte die Bundesregierung die Auffassung, die
Möglichkeit einer Klage aus Menschenrechtsverletzungen auf Schadenersatz
vor deutschen Gerichten stünde den Klägern offen. Sie ist daher in der Pflicht,
für diese und derartige Klagen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen.

Unternehmen verletzen bei der Produktion von Gütern vielfach die Menschen-
rechte. Der Bund ist in der Pflicht, bei seiner Beschaffung Güter nur von jenen
Unternehmen zu erwerben, die dies nicht tun und hierüber Nachweis führen.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.