BT-Drucksache 17/1229

zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksachen 17/257, 17/1135 - Menschenrechte weltweit schützen

Vom 24. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1229
17. Wahlperiode 24. 03. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen),
Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul,
Memet Kilic, Ute Koczy, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln),
Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel
Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/257, 17/1135 –

Menschenrechte weltweit schützen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

1. In Abschnitt I wird der Absatz nach der Überschrift „Terrorismusbekämp-
fung kein Vorwand für Menschenrechtsverletzungen“ wie folgt gefasst:

„Terrorismus gefährdet unsere Freiheit und muss entschieden bekämpft wer-
den. Gleichzeitig darf aber die Terrorismusbekämpfung nicht als Vorwand
dienen, um Menschenrechtsverletzungen zu rechtfertigen. Das Betreiben von
extraterritorialen Gefängnissen und die damit verbundene Rechtlosigkeit
sind kein legitimes Mittel, um den Terrorismus zu bekämpfen. Geständnisse,
die im Kampf gegen den Terror unter Folter gewonnen wurden, dürfen in
deutschen Strafverfahren keine Anwendung finden. Unter menschenrecht-
lichen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist es geboten, die Bereitschaft
zu erklären, Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo in
Deutschland aufzunehmen, gegen die von den USA keine strafrechtlichen
Vorwürfe erhoben werden. Die Glaubwürdigkeit der westlichen Demokratien
wird verspielt, wenn die Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung
außer Kraft gesetzt werden.“

2. In Abschnitt II wird die Nummer 14 wie folgt gefasst:

„14. im Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte zu beachten und
dementsprechend zu handeln;“
Berlin, den 23. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Drucksache 17/1229 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Als besonders nachdrücklicher Verstoß gegen die Menschenrechte im Kampf
gegen den Terror wird weltweit das Vorhandensein des US-Gefangenenlagers
Guantánamo gesehen. Mittlerweile ist bekannt und auch bereits von US-ame-
rikanischen Behörden ausgesprochen worden, dass dort jahrelang nachweislich
unschuldige Menschen inhaftiert und ohne rechtsstaatlichen Prozess festgehal-
ten werden. Sie haben oftmals keine Möglichkeit, in ihre Heimatstaaten zurück-
zukehren, da ihnen dort politische Verfolgung droht. Für diese Menschen muss
eine humanitäre Lösung gefunden werden, die nur darin bestehen kann, dass
jene Staaten, die sich aktiv am sogenannten Krieg gegen den Terror beteiligt
haben, sie aufnehmen.

Es ist nicht ersichtlich, was „gültige Menschenrechtsstandards“ sind. Ungültige
gibt es nicht. Demgegenüber steht die klare Kodifikation der Menschenrechte in
der Charta und der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

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