BT-Drucksache 17/1228

zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - 17/257, 17/1135 - Menschenrechte weltweit schützen

Vom 24. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1228
17. Wahlperiode 24. 03. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen),
Viola von Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Agnes Malczak, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/257, 17/1135 –

Menschenrechte weltweit schützen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

1. In Abschnitt I wird nach der Überschrift „Freiheit vor Diskriminierung und
Religionsfreiheit vielerorts in Gefahr“ der erste Absatz wie folgt gefasst:

„Täglich werden Menschen weltweit aufgrund ihrer religiösen Überzeugung,
ihrer Herkunft, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer sexuellen Identität
gesellschaftlich diskriminiert und leiden darüber hinaus oft unter massiven
staatlichen Repressionen. Die Erscheinungsformen reichen von gesellschaft-
lichem Ausschluss über Erniedrigungen, Beleidigungen und Misshandlun-
gen bis hin zu offener und gewaltsamer Verfolgung und Todesstrafe. Jede die-
ser Diskriminierungen negiert den substantiellen Gehalt der Menschenrechte.
Angehörige von Minderheiten bedürfen eines umfassenden staatlich gewähr-
leisteten Schutzes, um ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben zu können.
Daher sind ein effektives Justizsystem sowie die vollständige rechtliche
Gleichstellung Garanten und Voraussetzungen für einen funktionierenden
Menschenrechtsschutz von ethnischen, sexuellen und religiösen Minderhei-
ten.“

2. In Abschnitt II wird nach der Überschrift „Freiheit vor Diskriminierung und
Religionsfreiheit vielerorts in Gefahr“ der zweite Absatz wie folgt gefasst:

„Das Recht, sich zu einer Religion oder einer Weltanschauung zu bekennen
und diese individuell und kollektiv frei auszuüben, ist als eines der elemen-
taren Grund- und Menschenrechte in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen festgehalten. Ebenso
folgt daraus das Menschenrecht auf negative Religionsfreiheit, also keiner
Religion angehören und danach leben zu wollen. Weltweit werden Anhänger
aller Religionen und Glaubensrichtungen verfolgt und zum Teil mit drako-
nischen Strafen bedroht. In manchen Ländern zieht die Abkehr vom Islam
Drucksache 17/1228 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

strafrechtliche Konsequenzen nach sich und wird zuweilen mit dem Tode
bestraft. Deutsche Menschenrechtspolitik muss gegenüber Verfolgerstaaten
konsequent den Schutz der Betroffenen und die Gleichberechtigung aller
Religionen einfordern. Nicht nur weltweit, sondern auch innenpolitisch und
auf europäischer Ebene sind diesbezüglich Anstrengungen von Nöten.“

3. In Abschnitt II wird die Nummer 10 wie folgt gefasst:

„10. sich weltweit sowie auf europäischer und nationaler Ebene für Religi-
onsfreiheit und die Gleichberechtigung aller Religionen einzusetzen;“

Berlin, den 23. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit beinhaltet die individuelle Freiheit,
einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und
entsprechend zu handeln; ferner die kollektive Freiheit der religiösen oder welt-
anschaulichen Vereinigungen und drittens die negative Freiheit, keinen Glauben
zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben.

Die in dem Antrag bislang aufgeführten Zahlen haben keinen Beleg. Insbeson-
dere bei der Prozentangabe zu der Zahl der verfolgten Christen ist unklar, in
Bezug zu welcher anderen Zahl von Menschen sie steht. Unklar ist ferner, was
damit überhaupt ausgesagt werden soll. Bei kleinen Religionsgemeinschaften
wie beispielsweise den Bahá’í dürfte der Anteil der verfolgten Religionsmitglie-
der an der Gesamtheit der Anhänger dieser Religionen höher sein als der prozen-
tuale Anteil der verfolgten Christen an der gesamten Christenheit.

Die Heraushebung der Christen als besonders verfolgte Gruppe stellt eine Dis-
kriminierung anderer, nicht minder verfolgter Religionsgruppen dar. Wichtiger
als ein „besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten“ zu rich-
ten, ist es, die Religionsfreiheit aller Menschen und Gruppen weltweit zu för-
dern. Zu kurz gegriffen wäre es dabei, nur auf das entfernte Ausland zu schauen.
Die alltägliche Diskriminierung religiöser Minderheiten in Deutschland und Eu-
ropa muss dabei ebenso im Fokus der Arbeit der Bundesregierung stehen.

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