BT-Drucksache 17/12261

Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei

Vom 30. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12261
17. Wahlperiode 30. 01. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Wolfgang Gunkel, Petra Ernstberger, Iris
Gleicke, Gabriele Fograscher, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann
(Volkach), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Thomas
Oppermann, Gerold Reichenbach, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Stellenplanung und -besetzung bei der Bundespolizei

Die Bundespolizei hat in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl von Auf-
gaben zu erfüllen, für die sie dringend Personal braucht. Insofern ist die augen-
blickliche Situation einer Vielzahl unbesetzter Stellen unbefriedigend und er-
schwert der Bundespolizei die Erfüllung ihrer Aufgaben. Zudem führt die
Erfahrung leistungsstarker Polizisten und Polizistinnen, trotz ihrer Eignung
jahrelang nicht befördert zu werden, zu Frustration und Motivationsverlust.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass sich die Stellenbeset-
zungen bei der Bundespolizei nicht mit der entsprechenden Planung im Haus-
halt des Bundesministeriums des Innern decken. Während im mittleren Dienst
(mD) der Bundespolizei mehr Personen eingestellt sind, als planmäßige Stellen
vorhanden sind, ist es im gehobenen Dienst (gD) umgekehrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Nach welchen Kriterien werden die jährlichen Einstellungszahlen bei der
Bundespolizei berechnet (Pensionierung, vorzeitiger Ruhestand, Mehr-
bedarf durch Elternzeit etc.)?

2. Warum wird die Zahl der jährlichen Einstellungen nicht erhöht, um eine
annäherungsweise Deckungsgleichheit zwischen Planstellen und Personal
herzustellen?

3. Wie hoch waren die Ausgabereste aus dem Personaletat der Bundespolizei
in den Jahren 2010 und 2011, und wofür genau (bitte Titel/Gruppen ange-
ben) wurden sie ausgegeben?

4. Auf wie vielen der zum 1. Juni 2012 insgesamt 1 337 nicht besetzten Stellen
der Bundespolizei in den Besoldungsstufen A10 und A9 gD wurde Personal
aus A9+Z und A9 mD geführt (gemäß dem Haushaltsvermerk Nr. 6 zu Titel
422 01 im Einzelplan 06), und was geschah mit den restlichen Stellen?
5. Warum wurden auf die restlichen freien Planstellen A10 gD nicht umgehend
entsprechend viele Beamtinnen und Beamte aus A9 gD befördert?

6. Bei wie vielen der insgesamt 1 996 Beamtinnen und Beamte in der Besol-
dungsstufe A9 gD lagen im Jahr 2012 Beförderungshemmnisse vor, auf-
grund derer sie nicht auf eine der freien A10-Planstellen befördert werden
konnten?

Drucksache 17/12261 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Aus welchem Titel wurden die zusätzlichen 52,6 Stellenhebungen im Be-
reich A8 finanziert, die nicht als Planstellen im Haushalt 2012 standen, so
dass über die vorgesehenen 7 548 A8-Planstellen hinaus am 1. Juni 2012
tatsächlich 7 600,6 A8-Stellen besetzt waren?

8. Aus welchen Gründen führt das Bundesministerium des Innern gemeinsam
mit der Bundespolizei keine Bereinigung des Stellenplans durch, mit der
Personen des mD auch tatsächlich auf einer Planstelle des mD geführt wer-
den?

9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein Programm nach dem
Muster des „Aufschichtungsprogramms zur Verbesserung der Planstellen-
struktur im Polizeivollzugsdienst“ aufgelegt (bzw. dieses Programm fort-
geführt) werden sollte mit dem Ziel, jeweils 500 neue Planstellen der Be-
soldungsgruppen A9 und A9+Z mD einzurichten, um den Beförderungs-
stau aufzulösen?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

10. Unterstellt, ein wie in Frage 8 beschriebenes Programm würde aufgelegt,
welche Kosten entstünden für diese neuen Stellen (gerechnet nach Stellen-
äquivalent)?

11. Wie sah die Altersverteilung der Beamtinnen und Beamten innerhalb der
einzelnen Besoldungsstufen (bitte nach Frauen und Männern innerhalb der
jeweiligen Geburtsjahrgänge aufführen) am 1. Januar 2012 aus?

Berlin, den 30. Januar 2013

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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