BT-Drucksache 17/12231

Sozialstaatliche Verantwortung in ländlichen Räumen

Vom 29. Januar 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/12231
17. Wahlperiode 29. 01. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Martina Bunge,
Katrin Kunert, Caren Lay, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Jens Petermann,
Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Sabine Stüber,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Sozialstaatliche Verantwortung in ländlichen Räumen

Die ländlichen Räume im engeren Sinne (ohne „Zwischenräume“) nehmen
58 Prozent des Bundesgebiets ein. Hier lebt ein Viertel der Bevölkerung.

Oft wird in Politik und Wissenschaft auch von „strukturschwachen Regionen“
gesprochen. Meist ist der Begriff der Strukturschwäche an Kriterien wie
Wanderungssaldo, Infrastrukturausstattung, Arbeitsplätze und Sozialprodukt
gekoppelt (Henkel, Gerhard, 2004. „Der Ländliche Raum“. „Gegenwart und
Wandlungsprozesse seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland“. Berlin – Stutt-
gart, Gebrüder Borntraeger Verlagsbuchhandlung, 34 f.). Die Infrastruktur-
schwäche zeigt sich unter anderem bei Beratungsangeboten, Wohnangeboten
für Ältere, dem Angebot an Pflegediensten und der ärztlichen Versorgung. Ein
gutes Angebot an ärztlicher und pflegerischer Versorgung ist von besonderer
Bedeutung für die Lebensqualität und Gesundheit der ländlichen Bevölkerung.
Die Fraktion DIE LINKE. hat zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in
ihrem Antrag zur Bedarfsplanung (Bundestagsdrucksache 17/3215) konkrete
Vorschläge unterbreitet.

Die Dichte sozialer Netzwerke zwischenmenschlicher Beziehungen ist in länd-
lichen Räumen meist höher als in Städten. Aufgrund dieser Strukturen werden
objektive Versorgungsdefizite gar nicht als solche wahrgenommen. Unter-
suchungen belegen zum Beispiel, dass in ländlichen Gebieten eine höhere Be-
reitschaft zur Pflege durch Angehörige und ein größeres Bedürfnis danach be-
steht (Blinkert & Klie, 2008. „Soziale Ungleichheit und Pflege“, APuZ – Aus
Politik und Zeitgeschichte. 12-13/2008 vom 17. März 2008). Dennoch vollzieht
sich der soziale Wandel auch in ländlichen Regionen.

Das Grundgesetz (GG) verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 72 Absatz 2 zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Dies ist auch
erklärtermaßen die politische Leitvorstellung der Bundesregierung (siehe Un-
terrichtung durch die Bundesregierung zur Entwicklung ländlicher Räume auf
Bundestagsdrucksache 17/8499, Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur

Entwicklung ländlicher Räume). Abgesehen von Stadt-Land-Unterschieden un-
terscheiden sich auch die Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen unter-
einander. Auf der einen Seite gibt es florierende Räume im Süden und Westen
Deutschlands, während ländliche Räume in anderen Regionen „ausbluten“.

Laut einer Erhebung des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-
Brandenburg e. V. aus dem Jahr 2009 sehen 44 Prozent der Bürgerinnen und
Bürger in Städten mit über 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Mängel

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beim Engagement der Bundesregierung bei der Gestaltung der Lebensbedin-
gungen von Familien. In Gemeinden mit weniger als 1 000 Einwohnerinnen
und Einwohnern sind dies 55 Prozent, was auch von Problemen bei der
Daseinsvorsorge und Infrastruktur zeugt.

Diese Probleme sind Folge der mittlerweile chronischen Unterfinanzierung der
Kommunen. Bund und Länder wälzten in den vergangenen Jahren immer mehr
Kosten auf die kommunale Ebene ab. Hochverschuldete Gemeinden sind keine
Seltenheit mehr – mit verheerenden Folgen für den ländlichen Raum. Infra-
struktur, Dienste der sozialen Vorsorge und kulturelle Güter werden zunehmend
privatisiert oder ganz abgebaut. Gemeindevertreterinnen und -vertreter sind oft
nur noch Verwalterinnen und Verwalter des Notstands.

Der Erhalt des ländlichen Raums in seiner spezifischen Naturbeschaffenheit
und Besiedlungsweise ist ein soziokulturelles Bedürfnis der ganzen Gesell-
schaft und insbesondere der Landbevölkerung selbst.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus dem Aktionsprogramm
regionale Daseinsvorsorge und anderen Modellvorhaben, und wie können
diese Ansätze flächendeckend für alle schrumpfenden ländlichen Regionen
wirksam gemacht werden?

2. Welche 21 Regionen werden – wie im Fortschrittsbericht angekündigt – bei
der Erarbeitung und Umsetzung integrierter Regionalkonzepte zur Sicherung
der Daseinsvorsorge von der Bundesregierung fachlich und finanziell unter-
stützt, und in welcher Form geschieht das?

3. Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die ländliche Daseins-
vorsorge in eine mögliche neue Gemeinschaftsaufgabe „Stadtumbau“ inte-
grieren?

4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in
vielen stagnierenden oder schrumpfenden ländlichen Regionen die Leer-
stände von Wohnimmobilien steigen, ein erheblicher Preisverfall auf dem
Immobilienmarkt zu verzeichnen ist und Förderprogramme zur Stärkung des
ländlichen Raums diese Entwicklung kaum aufzuhalten vermögen?

5. Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung zur Förderung alters-
gerechten und barrierefreien Wohnens in ländlichen Räumen?

6. In wie vielen und welchen ländlichen Räumen hat es nach Kenntnis der Bun-
desregierung zwischen den Jahren 1990 und 2012 einen Rückzug von öffent-
lichen und privaten Dienstleistungsangeboten aus der Fläche gegeben?

7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Hausärztinnen
und -ärzte in ländlichen Regionen seit Einführung der Bedarfsplanung im
Verhältnis zur Bevölkerungsdichte entwickelt?

Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in den nächsten 20 Jah-
ren, und worauf basiert ihre Prognose?

8. Welche Unterschiede sind der Bundesregierung bezüglich der hausärztlichen
Versorgung zwischen den einzelnen Regionen bzw. Planungsbezirken be-
kannt (bitte Mittelwert und Spannbreite aufführen)?

9. Wie hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versor-
gungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Zahl der be-
antragten und der genehmigten Sonderbedarfe bei niedergelassenen Ärz-
tinnen und Ärzten entwickelt, und welcher Art sind die genehmigten neuen

Sonderbedarfe?

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10. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige und die prognos-
tizierte Versorgungssituation in den ländlichen Räumen bei Hebammen
und Entbindungspflegerinnen und -pflegern (bitte nach freiberuflichen
Hebammen, Beleghebammen und angestellten Hebammen auflisten), Psy-
chotherapeutinnen und -therapeuten, Apotheken, sowie Ergotherapeutin-
nen und -therapeuten?

Auf welchen Daten basiert die Einschätzung der Bundesregierung, und hält
die Bundesregierung diese Daten für ausreichend valide, um Aussagen dar-
über zu treffen, ob eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist?

11. Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Unter-
schiede in der Versorgungsdichte ländlicher Räume zwischen den Bundes-
ländern bezüglich Hebammen, Entbindungspflegerinnen und -pflegern,
Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Apotheken und Heilmittelerbrin-
gerinnen und -erbringern (bitte einzeln auflisten)?

12. Beabsichtigt die Bundesregierung, mobile und andere innovative Versor-
gungskonzepte zu erproben, etwa barrierefreie fahrende Praxen, um die Er-
reichbarkeit medizinischer Angebote zu verbessern, bzw. befürwortet sie
deren Erprobung, und welche Informationen liegen der Bundesregierung
zu derartigen Projekten in Deutschland und Europa vor?

13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Unterschiede
bei Wartezeiten auf Arzttermine in städtischen und ländlichen Regionen
(bitte nach Haus- und Facharztterminen und hier wiederum zwischen privat
und gesetzlich Versicherten aufschlüsseln)?

14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Privati-
sierung von Krankenhäusern, und welche Unterschiede bestehen dabei in
ländlichen und städtischen Regionen sowie in Ost- und Westdeutschland?

15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Dichte von
medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und deren Barrierefreiheit in
städtischen und ländlichen Regionen?

16. Welchen Stellenwert haben MVZ bezüglich der haus- bzw. fachärztlichen
Versorgung, und welchen Stellenwert sollten oder könnten MVZ nach An-
sicht der Bundesregierung künftig haben?

17. Wie viele MVZ mit einer, zwei, drei, vier oder mehr Fachgebieten gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie haben sich diese Zahlen seit
dem Jahr 2004 entwickelt?

Welche Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Regionen sind der
Bundesregierung bezüglich der Erreichbarkeit und barrierefreien Inan-
spruchnahmen medizinischer Versorgungsstrukturen bekannt (bitte nach
haus-, fachärztlicher und psychotherapeutischer Versorgung aufschlüsseln)?

18. In welchen ländlichen Räumen werden die Leistungen von Ärztinnen und
Ärzten von der Abstaffelung der Vergütung bei Leistungsüberschreitungen
ausgenommen?

19. Wie unterstützt die Bundesregierung Modellprojekt Schwester AGnES –
Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Health-gestützte Systemische Interven-
tion oder ähnliche Projekte und deren reguläre Einführung?

20. Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Notfallkompe-
tenz der Rettungsassistentinnen und -assistenten (neu: Notfallsanitäterin-
nen und -sanitäter) in eine Regelkompetenz zu überführen?

Worin unterscheiden sich die fachlichen Anforderungen an eine Notfall-

bzw. eine Regelkompetenz?

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21. Welche Daten und Studien liegen der Bundesregierung zum Stadt-Land-
Vergleich in der Pflege vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus
ihnen?

22. Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Altersgruppen an den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen
der sozialen Pflegeversicherung zwischen städtischen und ländlichen Ge-
bieten?

23. Sieht die Bundesregierung in ländlichen Räumen ein flächendeckendes
Angebot an Assistenzangeboten, ambulanten Pflegediensten und an statio-
nären wohnortnahen Heimplätzen gewährleistet, und wenn nicht, welche
Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung?

24. Sieht die Bundesregierung in ländlichen Räumen den Bedarf an dezentra-
len ambulanten und stationären Assistenz- und Pflegeangeboten gedeckt,
und wenn nicht, welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung?

25. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Leistungsangebot der
Pflegeversicherung für eine bedarfsgerechte, selbstbestimmte Pflege wei-
terzuentwickeln, und wenn ja, auf der Basis welcher Konzepte?

26. Gibt es Hinweise dafür, wie sich Strategien der Kostensenkung und der Ra-
tionalisierung in der Pflege (Optimierung der Einsatzwege, Gestaltung der
Pflegezeiten, Personalabbau, Dequalifizierung, Aushandlung von Pflegear-
rangements) auf die Qualität der Pflege in ländlichen Räumen auswirken?

27. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über regional differen-
zierte Pflegeprävalenzen?

Gibt es ein Ost-West- oder Nord-Süd-Gefälle bezüglich Über- oder Unter-
kapazitäten in den ländlichen Räumen?

28. Inwiefern könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine – im Ideal-
fall sektorenübergreifende – Bedarfsplanung für eine flächendeckende,
wohnortortnahe pflegerische Versorgung unter Einbeziehung und Beach-
tung von regionaler Infrastruktur sowie Morbidität, Mobilität, Handicaps,
Geschlechterverteilung und Altersstruktur der Versicherten erfolgen (wie
von der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3215 vorge-
schlagen)?

29. Welche Auskunft kann die Bundesregierung über regional differenzierte
Entgelte für ambulante Pflegedienste geben?

30. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in ländlichen Räumen die Versor-
gung von Leistungsberechtigten in einer ambulant betreuten Wohngemein-
schaft für den örtlichen Sozialhilfeträger teurer oder günstiger als in einer
stationären Einrichtung?

31. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung in ländlichen Räumen die Zu-
sammenarbeit der Institutionen des Sozial-, Gesundheits- und Pflegewesens
aufgrund der räumlichen Entfernung erschwert, und wenn ja, wie können
diese Probleme aus Sicht der Bundesregierung gelöst werden?

32. Wie ist sichergestellt, dass pflegende Angehörige in ländlichen Gebieten
ausreichend Zugang zu den personenbezogenen Dienstleistungen haben,
die sie benötigen, um die Belastungen durch die Pflegearbeit zu reduzieren,
obwohl das Dienstleistungsspektrum in ländlichen Gebieten aufgrund spe-
zifischer struktureller Bedingungen unterentwickelt ist?

Welche Daten oder Studien liegen hierzu mit welchen Handlungsempfeh-
lungen vor?

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33. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, wie sich die in
den jeweiligen Bundesländern vorhandenen Pflegestützpunkte auf länd-
liche oder städtische Gebiete verteilen?

34. Wie hoch ist in ländlichen Räumen die Dichte differenzierter Beratungs-
und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige und unterstützungs-
bedürftige ältere Menschen (pro Einwohnerin und Einwohner im Vergleich
zu urbanen Räumen)?

35. Welche Fördermaßnahmen plant die Bundesregierung für Beratungsstellen
für professionelle Pflege in ländlichen Gebieten sowie Möglichkeiten an
sozialer Teilhabe und Kommunikation, wenn mobile Dienste in Verbin-
dung mit Treffpunkten und Besuchsdiensten selten oder weit entfernt sind?

36. Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in ländlichen Räumen ausrei-
chend Tagespflegeeinrichtungen zur Verfügung, und wie groß ist die maxi-
male Entfernung zwischen dem Wohnort des unterstützungsbedürftigen
älteren Menschen und der Einrichtung, die von mobilen Transportdiensten
zurückgelegt werden darf?

37. Welche Studien wurden seitens der Bundesregierung zum Thema Verbrau-
cherpolitik und Verbraucherschutz in ländlichen Räumen in Auftrag gege-
ben oder selbst durchgeführt?

38. Welche speziellen Bedürfnisse haben nach Einschätzung der Bundesregie-
rung Verbraucherinnen und Verbraucher in ländlichen Räumen, mit welchen
speziellen Verbraucherproblemen sehen sich Bewohnerinnen und Bewoh-
ner in ländlichen Räumen konfrontiert, und inwieweit weichen diese von
denen von Städtern oder Bewohnerinnen und Bewohner urbaner Zentren
ab?

39. Wie viele örtliche Verbraucherberatungsstellen befinden sich nach Kennt-
nis der Bundesregierung in ländlichen Räumen?

Wie viele davon sind barrierefrei?

Wie lange und wie oft sind diese besetzt?

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in diesen Beratungs-
stellen?

40. Wie viele Energieberatungsstellen befinden sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung in ländlichen Räumen?

Wie viele davon sind barrierefrei?

Wie lange und wie oft sind diese besetzt?

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in diesen Beratungs-
stellen?

41. Wie viele Schuldnerberatungsstellen befinden sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung in ländlichen Räumen?

Wie viele davon sind barrierefrei?

Wie lange und wie oft sind diese besetzt?

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in diesen Beratungs-
stellen?

42. Wie dicht ist das Netz der in den vorangegangen Fragen genannten Bera-
tungsstellen nach Kenntnis der Bundesregierung in ländlichen Räumen?

Welche durchschnittlichen Kosten werden den Verbraucherinnen und Ver-
brauchern nach Kenntnis der Bundesregierung allein durch die An- und

Rückfahrt zur Beratungsstelle verursacht?

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43. Inwieweit stellt nach Einschätzung der Bundesregierung der Anbieter-
wechsel von Energie, Strom, Banken, Wasser oder Telekommunikation für
Verbraucherinnen und Verbraucher in ländlichen Räumen ein größeres Pro-
blem als in Städten oder urbanen Zentren dar?

44. Was hat die Bundesregierung unternommen, um Verbraucherinnen und
Verbraucher in ländlichen Räumen zum Beispiel beim Anbieterwechsel
oder anderen spezifischen Verbraucherproblemen besonders zu unterstüt-
zen?

45. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung der Privati-
sierung der Strom- und Energieversorgung, Abfall- und Wasserwirtschaft
im Vergleich zwischen ländlichen und städtischen Regionen und zwischen
Ost- und Westdeutschland?

46. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kommunen in ländlichen Räumen
bei ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge bei der Strom- und Energieversor-
gung sowie bei der Abfall- und Wasserwirtschaft?

47. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung
der Lebensqualität in ländlichen Räumen bei, und welche diesbezüglichen
Maßnahmen plant sie zu ergreifen?

48. Welche Kriterien – außer ökonomischen – betrachtet die Bundesregierung
als relevant bei der Beschaffung, Vergabe und Bereitstellung öffentlicher
Daseinsvorsorge?

Berlin, den 29. Januar 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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