BT-Drucksache 17/11895

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/11726 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Vom 12. Dezember 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11895
17. Wahlperiode 12. 12. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/11726 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum
Strafgesetzbuch

A. Problem

Im Wege einer Übergangsregelung soll mit dem Gesetzentwurf der Anwen-
dungsbereich des Therapieunterbringungsgesetzes auch für solche Fallkonstel-
lationen eröffnet werden, in denen die Anordnung der Sicherungsverwahrung
im Rechtsmittelverfahren ausschließlich an einer als zwingend angesehenen
ausnahmslosen Anwendung des Rückwirkungsverbots nach der Europäischen
Menschenrechtskonvention gescheitert ist, bevor das Bundesverfassungsge-
richt in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 klargestellt hat, dass die Anord-
nung der Sicherungsverwahrung trotz Vorliegens eines „Vertrauensschutzfal-
les“ unter sehr engen Bedingungen doch noch möglich gewesen wäre.

B. Lösung

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/11895 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11726 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 12. Dezember 2012

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Berlin, den 12. Dezember 2012
Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter
sache 17/11726 in seiner 211. Sitzung am 29. November
2012 beraten und an den Rechtsausschuss zur federführen-
den Beratung sowie an den Innenausschuss, den Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an den Aus-
schuss für Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/11726 in seiner 88. Sitzung am 12. Dezember 2012 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN dessen Annahme in unveränderter Fassung.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11726 in
seiner 83. Sitzung am 12. Dezember 2012 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Annahme in unveränderter Fassung.

Der Ausschuss für Gesundheit hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/11726 in seiner 93. Sitzung am 12. Dezem-
ber 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme in unverän-
derter Fassung.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat den vorliegenden Regelungs-
vorschlag in seiner 103. Sitzung am 28. November 2012 und
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11726 in seiner
107. Sitzung am 12. Dezember 2012 beraten. Er empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die Fraktion der SPD merkte an, es sei unklar, ob die mit
dem Gesetzentwurf vorgelegte Übergangsregelung ausrei-

Sie bedaure, dass die notwendige Regelung erst jetzt vorge-
legt werde, obwohl entsprechende Hinweise aus den Län-
dern bereits während der Beratungen zur Neuregelung der
Sicherungsverwahrung vorgelegen hätten. Im Übrigen sei
sie der Auffassung, dass Übergangsregelungen entbehrlich
wären, wenn der Deutsche Bundestag das Institut der nach-
träglichen Therapieunterbringung geschaffen hätte.

Die Fraktion der FDP stellte klar, die kürzlich gefundene
Neuregelung der Sicherungsverwahrung sei völlig ausrei-
chend. Vieles, was von Seiten der Länder als durch den
Bund zu regeln moniert werde, falle tatsächlich in deren Zu-
ständigkeit.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf
hin, dass Vorschläge der Länder Bayern und Hamburg zur
Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im
Bundesrat keine Mehrheit gefunden hätten. Des Weiteren
hätten die damit vorgeschlagenen Regelungen nur für die
Zukunft gegolten und wären damit keine Lösung für das mit
dem vorliegenden Gesetzentwurf zu lösende Problem ge-
wesen. Grundsätzlich seien rückwirkende Regelungen im
Recht der Sicherungsverwahrung abzulehnen. Der vorlie-
gende Gesetzentwurf füge sich aber in die gesetzliche Sys-
tematik ein. Um einem Abschluss des Gesetzgebungsver-
fahrens zur Regelung des Abstandsgebots in der Siche-
rungsverwahrung nicht im Wege zu stehen, werde sie sich
der Stimme enthalten.

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, es könne of-
fenbleiben, ob der Regelungsvorschlag bereits im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens zur Sicherungsverwahrung
hätte vorgelegt werden können. Die im Bundesrat abgelehn-
ten Länderinitiativen hätten jedenfalls keine Lösung für den
anlassgebenden saarländischen Fall geboten.

Die Bundesregierung hob hervor, die vorliegende Rege-
lung betreffe voraussichtlich nur eine sehr kleine Zahl von
Sachverhalten. Derzeit sei nur ein Fall aus dem Saarland be-
kannt. Grundsätzlicher Nachbesserungsbedarf im Recht der
Sicherungsverwahrung bestehe wegen dieses Einzelfalls
nicht. Der bayrische Fall sei anders gelagert. Die im Bun-
desrat eingebrachten Vorschläge zur Regelung einer nach-
träglichen Therapieunterbringung hätten den für den vorlie-
genden Gesetzentwurf anlassgebenden Fall nicht erfasst,
weil sie erst ab 2013 gegolten hätten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11895

Bericht der Abgeordneten Ansgar Heveling, Burkhard Lischka, Jörg van Essen,
Halina Wawzyniak und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-

chend sei. Aus Bayern sei ein weiterer Einzelfall bekannt
geworden, der davon möglicherweise nicht erfasst werde.
Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

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