BT-Drucksache 17/11770

Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leistungsberechtigten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11484)

Vom 30. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11770
17. Wahlperiode 30. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina
Bunge, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz,
Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leistungsberechtigten
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundes-
tagsdrucksache 17/11484)

In der Kleinen Anfrage „Umsetzung der Rechtsansprüche von Hartz-IV-Leis-
tungsberechtigten“ (Bundestagsdrucksache 17/11484) wird aus dem jüngsten
SGB-II-Jahresbericht 2011 (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zitiert,
wonach Prüfinstanzen „zum Teil gravierende Umsetzungsmängel in der Grund-
sicherung“ festgestellt haben (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Aufschwung
nutzen, Potenziale erschließen, Jahresbericht 2011, S. 35). Zudem wird eine Ex-
pertise der Diakonie zum Anlass genommen, nach konkreten Defiziten in der
Umsetzung des SGB II, die aus der Beratungspraxis berichtet werden, zu fragen.

Die Antwort der Bundesregierung konterkariert die zitierte Aussage aus dem
Jahresbericht und widerspricht den Rückmeldungen aus der Beratungspraxis.
Die Antworten ignorieren oder verneinen bei konkreten Fragen Probleme – zu-
meist mit dem Hinweis auf fehlende Informationen, teilweise aber auch mit dem
Hinweis auf fehlende Zuständigkeit. Die Bundesregierung kommt zudem auch
ihrer Verpflichtung nicht nach, die Fragen sachgerecht zu beantworten. Auf die
Frage beispielweise, ob es seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) konkrete
Änderungsvorschläge zum SGB II gäbe, antwortet die Bundesregierung, dass
sie mit der BA „in einem regelmäßigen Austausch“ stehe. Das ist sehr zu hoffen,
beantwortet aber nicht die gestellte Frage.

Eine Unterdeckung des Regelbedarfs, weil aufgrund nicht kostendeckender
Leistungen für Unterkunft und Heizung, Teile der Regelleistung für diesen
Zweck verwendet werden, scheint es für die Bundesregierung nicht zu geben.

Die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 17/11484) ist insbe-
sondere angesichts der Tatsache, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende
für die betroffenen Menschen das Existenzminimum absichern soll, nicht be-
friedigend. Einzelne nicht oder unzureichend beantwortete Fragen werden der
Bundesregierung daher erneut – teilweise erweitert – vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche „gravierenden Umsetzungsmängel“ sind der Bundesregierung und
der BA bekannt bei der operativen Umsetzung des SGB II?

Drucksache 17/11770 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Welche „einschlägigen Berichte der Prüfinstanzen“ (Antwort zu Frage 29
auf Bundestagsdrucksache 17/11484) sind der Bundesregierung bekannt
(bitte einzeln aufführen)?

3. Welche Inhalte haben die zitierten „einschlägigen Berichte der Prüfinstan-
zen“?

Welche Umsetzungsprobleme werden angesprochen?

4. Welche Lösungsvorschläge bieten die „einschlägigen Berichte der Prüf-
instanzen“ für die jeweils aufgeführten Probleme?

5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. aus diesen Vor-
schlägen, und welche gedenkt sie noch in dieser Legislaturperiode umzuset-
zen?

6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere aus
der Analyse und den Vorschlägen des Berichts des Bundesrechnungshofs
zum „Vollzugsaufwand bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und
Wohngeld an Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende“ vom 17. Juni 2012?

7. Welche Schlussfolgerungen zieht die BA ggf. aus diesen Vorschlägen, und
welche gedenkt sie in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich umzusetzen?

8. Hat die BA im Rahmen des „regelmäßigen Austausches“ mit der Bundes-
regierung konkrete Änderungsvorschläge zu den Rechtsvorschriften des
SGB II vorgelegt?

9. Auf welche Bereiche des SGB II beziehen sich ggf. die Vorschläge der BA?

Welche konkreten Änderungen werden ggf. vorgeschlagen?

10. Gibt es vonseiten der BA eine Bewertung der gesetzlich vorgeschriebenen
Sanktionsregeln?

Wie bewertet die BA die empirischen Folgen und die Wirksamkeit von
Sanktionen?

Gibt es in diesem Bereich konkrete Änderungsvorschläge der BA?

11. Wie hoch lagen nach der Grundsicherungsstatistik SGB II der BA in dem
jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die bun-
desweit aggregierten tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung in
der Summe?

12. Wie hoch lagen nach der Grundsicherungsstatistik SGB II der BA in dem
jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die bun-
desweit aggregierten anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung in
der Summe?

13. Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften unterschreiten bundesweit in dem
jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die
anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung die tatsächlichen Kosten
(gesamt und gesondert nach Bedarfsgemeinschaftstypen)?

Wie viele Personen leben in diesen Bedarfsgemeinschaften?

14. Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften überschritten bundesweit in dem
jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die tat-
sächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung die örtlichen Angemessen-
heitsgrenzen (gesamt und gesondert nach Bedarfsgemeinschaftstypen)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11770

15. Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften überschritten bundesweit in dem
jüngst verfügbaren Monat und jährlich seit Einführung des SGB II die an-
erkannten Kosten der Unterkunft und Heizung die örtlichen Angemessen-
heitsgrenzen (gesamt und gesondert nach Bedarfsgemeinschaftstypen)?

16. Wie hoch lag die bundesweit durchschnittliche Höhe der als angemessen
anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung für verschiedene Bedarfs-
gemeinschaftstypen im Jahr 2011?

Berlin, den 30. November 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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