BT-Drucksache 17/1169

Partei-Sponsoring transparenter gestalten

Vom 24. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1169
17. Wahlperiode 24. 03. 2010

Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic,
Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Partei-Sponsoring transparenter gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag bekundet seinen Willen, in dieser Wahlperiode eine
Novelle des Parteiengesetzes zu verabschieden, die neben einer Überarbeitung
der bestehenden Regelungen zu den Parteispenden auch die Einführung von
neuen Regelungen zum Umgang mit dem Parteien-Sponsoring zum Gegen-
stand hat.

Im Zentrum der Überlegungen der Neuregelung des Parteien-Sponsoring ste-
hen dabei

1. die Gleichbehandlung von Sponsoring- und Spendeneinnahmen auf Seiten
der Parteien in Bezug auf die Veröffentlichung derartiger Einnahmen,

2. die Einführung einer Obergrenze für jährliche Einnahmen durch einen Spon-
sor sowie

3. die Begrenzung des Abzugs von Sponsoringausgaben auf der Geberseite als
Betriebsausgabe.

Berlin, den 23. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Nach dem Bekanntwerden der Sponsoringaffären in Nordrhein-Westfalen und
Sachsen, wonach Unternehmen nicht nur Ausstellungsflächen auf Parteitagen,
sondern auch Unterredungen mit den Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers
und Stanislaw Tillich buchen konnten, muss sich der Deutsche Bundestag mit

der Frage beschäftigen, ob das Parteiengesetz im Hinblick auf den Umgang mit
dem Parteien-Sponsoring geändert werden sollte. Eine Reform des Parteien-
gesetzes, die zu mehr Transparenz auf diesem Gebiet beiträgt, ist zwingend
erforderlich.

Drucksache 17/1169 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Eine Reform des Parteiengesetzes sollte zu einer Gleichbehandlung von Spon-
soring- und Spendeneinnahmen der Parteien in Bezug auf die Veröffentlichung
derartiger Einnahmen führen. Dies wäre ein deutlicher Schritt in Richtung Her-
stellung von mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung von privater Seite.
Denn danach müssten auch Sponsoringeinnahmen gesondert verbucht und ver-
öffentlicht werden.

Darüber hinaus muss im Rahmen der parlamentarischen Beratungen überlegt
werden, ob Sponsoringausgaben auf der Geberseite weiterhin (vollständig) als
Betriebsausgabe absetzbar sein sollen. Hier steht insbesondere die Frage im
Raum, ob eine – zumindest steuerrechtliche – Beschränkung auf bestimmte
Höchstbeträge, ähnlich der Behandlung von Spenden eingeführt werden sollte.

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