BT-Drucksache 17/11489

Spitzensportförderung durch die Bundeswehr

Vom 13. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11489
17. Wahlperiode 13. 11. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Daniela Wagner, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Agnes Brugger, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger,
Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller
(Köln), Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Spitzensportförderung durch die Bundeswehr

Neben der Förderung durch das Bundesministerium des Innern (BMI) spielt die
Bundeswehr nach wie vor eine wichtige Rolle innerhalb des Fördersystems im
Bereich des Spitzensports. Spätestens mit dem wachsenden Spardruck auch im
Verteidigungsetat und der Verkleinerung der Streitkräfte stellt sich die Frage,
ob die Bundeswehr Spitzensportförderung in Deutschland aktiv betreiben kann
und soll. Auch im Anschluss an die erbrachten Leistungen deutscher Athletin-
nen und Athleten bei den Olympischen Spielen in London 2012 stellt sich die
Frage nach der Effizienz der Spitzensportförderung durch die Bundeswehr und
nach den beruflichen Perspektiven der bei der Bundeswehr beschäftigten Spit-
zensportlerinnen und Spitzensportler.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Wie viele Athletinnen und Athleten, Betreuerinnen und Betreuer sowie
Trainerinnen und Trainer des A-, B- oder C-Kaders wurden im Rahmen der
Sportförderung in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 jeweils bei
der Bundeswehr, bei der Bundespolizei und beim Zoll beschäftigt, und wel-
che von den oben genannten Personen erst ab dem Jahr 2012?

b) Wie viele der betroffenen Athletinnen und Athleten, Betreuerinnen und Be-
treuer sowie Trainerinnen und Trainer des A-, B- oder C-Kaders wurden seit
dem Jahr 2000 gefördert („Kettenverträge“ sind zusammenzuzählen, bitte
in die Zeiträume 1 bis 6 Monate, 7 bis 12 Monate, 13 bis 24 Monate,
24 bis 48 Monate, 48 bis 72 Monate und mehr als 72 Monate aufschlüsseln)?

2. Wie viele der bei der Bundeswehr, bei der Bundespolizei und beim Zoll ge-
förderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler haben im Förderzeitraum
zusätzliche berufliche Qualifikationen erreicht, und wie viele davon haben
diese Qualifikationen

a) innerhalb der Bundeswehr, der Bundespolizei und des Zolls, und
b) außerhalb dieser Institutionen erreicht?

3. Durch wen und nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Sportarten
in welchem Umfang mit diesen Stellen gefördert werden?

4. Welche Eignungs- und/oder Persönlichkeitstests müssen sich angehende
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vor der Aufnahme der Förderung
durch die Bundeswehr unterziehen?

Drucksache 17/11489 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Erfolgt eine Abstimmung vor der Aufnahme der Förderung mit dem jewei-
ligen Betreuungspersonal (z. B. Laufbahnberater) der Sportlerin bzw. des
Sportlers, und wenn ja, wie ist diese Abstimmung formell geregelt?

6. Welche Erfolge konnten die in den Jahren 2000 bis 2012 durch die Bundes-
wehr geförderten Sportlerinnen und Sportler während des Förderzeitraums
erzielen (bitte nach dem höchsten Erfolg der jeweiligen Person innerhalb
des Förderzeitraums sowie dem höchsten Erfolg vor dem Förderzeitraum
aufschlüsseln)?

7. Welche Erfolge konnten die in den Jahren 2000 bis 2012 durch Zoll und
Bundespolizei geförderten Sportlerinnen und Sportler während des Förder-
zeitraums erzielen (bitte nach dem höchsten Erfolg der jeweiligen Person
innerhalb des Förderzeitraums sowie dem höchsten Erfolg vor dem Förder-
zeitraum aufschlüsseln)?

8. Wurde die Möglichkeit seitens der Bundesregierung geprüft, die Etats von
Bundeswehr, Zoll und Bundespolizei um die Kosten der Spitzensportförde-
rung zu kürzen und den Sportlerinnen und Sportlern den Zuschuss über die
durch Bundesgelder geförderten Stiftungen zukommen zu lassen?

a) Wenn ja, was waren die Ergebnisse dieser Prüfung?

b) Wenn nein, warum nicht?

9. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung für
die Sportförderung der Bundeswehr im Zuge der Reform der Bundeswehr,
und wie gedenkt die Bundesregierung, die Sportförderung beizubehalten
und zugleich die Strukturen innerhalb der Bundeswehr zu straffen?

10. Wie begründet die Bundeswehr die Förderung des Spitzensports durch
Bundeshaushaltsmittel aus dem Einzelplan 14 besonders hinsichtlich der
Kürzungen und Einsparungen im Bereich Personal und militärisches Mate-
rial?

11. Neben dem hervorgebrachten Argument, dass Spitzensportförderung ein
„identitätsstiftendes Merkmal“ für die Bundeswehr sein kann, mit welchen
weiteren Argumenten begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit
der Spitzensportförderung der Bundeswehr?

12. Sind im Zuge der Reform der Bundeswehr, Konsequenzen für einzelne
Sportfördergruppen zu erwarten, und

a) wenn ja, welche,

b) wenn nein, warum nicht?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Olympischen Sport-
bund (DOSB) im „Nationalen Spitzensportkonzept“ konstatierte „unver-
zichtbare Rolle“ der Bundeswehr vor dem Hintergrund des Reformprozes-
ses, und wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass künftig auch
nichtolympische Sportarten durch die Bundeswehr gefördert werden?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten für Sportlerinnen und
Sportler, über die Spitzensportförderung der Bundeswehr einen beruflichen
Abschluss zu erlangen (Duale Laufbahnplanung) im Vergleich zur Förde-
rung durch Stipendienprogramme?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von vergleichbaren Systemen
der Spitzensportförderung im europäischen und außereuropäischen Ausland?

Berlin, den 13. November 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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