BT-Drucksache 17/11208

Überprüfung der Namen von Bundeswehrkasernen

Vom 24. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11208
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Alexander Ulrich, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Omid Nouripour, Volker Beck (Köln),
Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel,
Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs,
Kerstin Müller (Köln), Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Überprüfung der Namen von Bundeswehrkasernen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege der Bundes-
wehr legen unter anderem fest, dass „Kasernen und andere Einrichtungen nach
Persönlichkeiten benannt werden, die sich durch ihr gesamtes Wirken oder eine
herausragende Tat um Freiheit und Recht verdient gemacht haben“. Entgegen
dieser Linie tragen nach wie vor Bundeswehreinrichtungen Namen führender
Militärrepräsentanten des nationalsozialistischen Regimes, die an Angriffs- und
Vernichtungskriegen aktiv mitgewirkt haben. Mit der Benennung von Kasernen
nach solchen Personen werden die Taten von Kriegsverbrechern relativiert. Dies
ist für die deutsche Gesellschaft untragbar.

Unabhängig von der weiteren Umsetzung der Strukturreform der Bundeswehr
und den damit verbundenen Standortschließungen und Standortverkleinerun-
gen, bei denen eventuell auch historisch belastete Kasernennamen wegfallen
werden, muss die Bundeswehrreform auch dafür genutzt werden, alle mög-
licherweise belasteten Kasernennamen einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat in der Vergangenheit das
Militärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA) wiederholt beauftragt, zu einigen
Namensgebern von Kasernen historische Studien, biographische Skizzen oder
Gutachten zu erstellen; die wissenschaftlichen Ergebnisse werden allerdings
bislang unter Verschluss gehalten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. dafür Sorge zu tragen, dass als Namensgeber und Vorbilder für die Bundes-
wehr keine Personen in Frage kommen, die nach ethischen, rechtsstaatlichen
oder freiheitlich-demokratischen Kriterien nicht in besonderer Weise bei-
spielhaft und erinnerungswürdig sind;

Drucksache 17/11208 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. die vom MGFA bislang erstellten Untersuchungen, Gutachten, Studien und
Kurzstudien zu den sogenannten Traditionsnamen der Öffentlichkeit zugäng-
lich zu machen;

3. das MGFA zu beauftragen, die Namensgeber von Bundeswehrkasernen und
Straßennamen auf diesen Liegenschaften sowie von anderen Einrichtungen
und Einheiten der Bundeswehr – auch unter Rückgriff auf das Bundes-
archiv-Militärarchiv in Freiburg und bei Bedarf auch unter Hinzuziehung
weiterer mit der deutschen Militärgeschichte befasster Historikerinnen und
Historiker – zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen;

4. auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen gegebenenfalls
Namensänderungen vorzunehmen und den Deutschen Bundestag über die
Umsetzung zu informieren. An diesem Prozess der Neubenennung sollen
sich auch die Soldatinnen und Soldaten und die zivilen Beschäftigten der
Bundeswehr beteiligen können.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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