BT-Drucksache 17/1116

Schutz bei Erwerbsminderung umfassend verbessern - Risiken der Altersarmut verringern

Vom 18. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1116
17. Wahlperiode 18. 03. 2010

Antrag
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,
Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Schutz bei Erwerbsminderung umfassend verbessern – Risiken der Altersarmut
verringern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit wird immer mehr zum Armuts-
risiko, sowohl während des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung als
auch im Alter. Knapp die Hälfte der Beziehenden von Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung erhält diese aufgrund ihrer Erwerbsunfähigkeit. Ihre
Zahl hat sich seit 2003 verdoppelt. Die durchschnittliche Erwerbsminderungs-
rente liegt nur noch knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus. Für viele be-
deutet dies auch Armut im Alter.

Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit ist auch in modernen Arbeitsge-
sellschaften noch ein zentrales Lebensrisiko. Die Absicherung des Erwerbsmin-
derungsrisikos hat sich in den vergangenen Jahren jedoch massiv verschlechtert.
Durch das Erwerbsminderungsrenten-Reformgesetz von 2000 wurde der Zu-
gang zum Leistungssystem erheblich erschwert, wodurch die Zahl der Neu-
eintritte in eine Rente wegen Erwerbsminderung erheblich zurückgegangen ist.
Der durchschnittlich ausgezahlte Rentenbetrag ist ebenfalls drastisch gesunken.
Lag der durchschnittliche Zahlbetrag bei einer Rente wegen voller Erwerbsmin-
derung im Jahr 2000 noch bei 738 Euro, liegt er 2008 nur mehr bei 647 Euro im
Monat und damit in etwa auf dem Niveau der derzeitigen Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung. Hierzu tragen die systemwidrigen Abschläge
von bis zu 10,8 Prozent bei, mit denen Erwerbsminderungsrenten belegt werden,
die vor Vollendung des 63. Lebensjahrs in Anspruch genommen werden. Außer-
dem schlägt die Senkung des Sicherungsniveaus der Altersrenten voll auf die Er-
werbsminderungsrenten durch. Bis 2030 werden das Rentenniveau und damit
auch das Niveau der Erwerbsminderungsrenten um ein Fünftel sinken. Viele
Rentnerinnen und Rentner und das Gros der Erwerbsgeminderten wird dann
keine armutsfesten Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mehr bezie-

hen.

Auch für Armut im Alter ist Erwerbsminderung ein zentrales Risiko. Denn die
Zurechnungszeiten, mit denen Erwerbsgeminderte rentenrechtlich so gestellt
werden, als hätten sie weiter gearbeitet, enden mit Vollendung des 60. Lebens-
jahrs. Dadurch entsteht zur jetzigen Altersgrenze für die Regelaltersrente eine

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Lücke von fünf Jahren, die sich bei Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre
noch um zwei Jahre erhöhen wird. Das Armutsrisiko von Erwerbsgeminderten
wird sich dadurch weiter verschärfen.

Damit Erwerbsminderung nicht automatisch in die Armut führt und eine
Lebensstandardsicherung gewährleistet wird, muss der Schutz bei Erwerbsmin-
derung umfassend verbessert werden. Außerdem muss der Zugang zu diesem
Leistungssystem erleichtert werden, damit Beschäftigte mit gesundheitlichen
Einschränkungen und geringen Aussichten auf Wiedereingliederung in den
gesellschaftlich anerkannten und ausreichend abgesicherten Status der Erwerbs-
minderungsrente gehen können, statt ohne Perspektiven im System der Arbeits-
losensicherung verharren zu müssen.

Die Verbesserung der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos muss inner-
halb der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Denn es ist weder praktika-
bel noch politisch wünschenswert, dieses zusätzlich über private oder betrieb-
liche kapitalgedeckte Systeme abzusichern. Zum einen wären die Prämien für
diejenigen Beschäftigten, die ein hohes Erwerbsminderungsrisiko haben, gar
nicht zu bezahlen. Zum anderen hat sich die Stärkung der Kapitaldeckung als
historischer Irrweg und als vorteilhaft allein für Arbeitgeber und Versicherungs-
unternehmen herausgestellt, nicht jedoch für die Versicherten. Es ist auch nicht
zumutbar, dass die Versicherten zusätzliche private Vorsorge betreiben müssen,
nur weil das Niveau der gesetzlichen Leistungen zu niedrig ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht,

1. die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen,

2. die Zurechnungszeiten bis zur Vollendung des 63. Lebensjahrs zu verlängern,

3. den Zugang zu Erwerbsminderungsrenten zu erleichtern sowie

4. das Entstehen von Erwerbsminderungen zu vermeiden und die Rehabilitation
und Wiedereingliederung von Erwerbsgeminderten zu verbessern.

Berlin, den 18. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Historisch war Invalidität – wie Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung
früher bezeichnet wurden – eines der dringendsten sozialen Probleme und eines
der ersten sozialen Risiken, das sozialstaatlich abgesichert wurde. Trotz man-
cher Fortschritte in der Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen und
der Humanisierung der Arbeitswelt ist Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähig-
keit auch in modernen Arbeitsgesellschaften noch ein zentrales Lebensrisiko. So
bekommen etwa 19 Prozent derjenigen, die neu in Rente gehen, eine Erwerbs-
minderungsrente. In manchen Branchen – wie etwa in Bau-, Ernährungs- und
Gesundheitsdienstberufen – sind die Anteile von Erwerbsminderungsrenten an
allen Rentenzugängen noch deutlich höher (vgl. DGB 2008: Rente mit 67 –
Die Voraussetzungen stimmen nicht! Erster Monitoring-Bericht des Netzwerks
für eine gerechte Rente, S. 24). Insgesamt werden durch die deutsche Renten-

versicherung aktuell 1,56 Millionen Renten wegen Erwerbsminderung ausge-
zahlt.

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Die arbeitsmäßigen Belastungen, die zu einem guten Teil für die Entstehung von
Erwerbsminderung verantwortlich sind, haben in den vergangenen zwei Deka-
den nicht mehr abgenommen, sondern sich allenfalls verschoben. Psychische
Belastungen haben zugenommen und machen mittlerweile ein Drittel der Ursa-
chen für Erwerbsminderung aus. Ebenso haben Schichtarbeit, Termin- und Leis-
tungsdruck zugenommen. Der Trend geht wieder zu längeren Arbeitszeiten und
selbst körperlich schwere Arbeit verbreitet sich wieder weiter (vgl. DGB 2009:
Rente mit 67 – für viele Beschäftigte unerreichbar! Dritter Monitoring-Bericht
des Netzwerks für eine gerechte Rente, S. 19). Das durchschnittliche Zugangs-
alter zu Erwerbsminderungsrenten ist seit 1996 sogar um fast zwei Jahre gesun-
ken (vgl. Deutsche Rentenversicherung 2009: Indikatoren zu Erwerbsminde-
rungsrenten im Zeitablauf, Stand: November 2009).

Dass die Zahl der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner in den vergan-
genen Jahren zurückgegangen ist, ist daher weniger auf eine Abnahme der ge-
sundheitlichen Belastungen und Probleme von Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmern zurückzuführen, sondern auf die Verengung des Zugangs durch das Er-
werbsminderungsrenten-Reformgesetz von 2000 sowie auf demografische Ent-
wicklungen. Die Erwerbsminderungsstatistik zeigt zudem aufgrund der hohen
Ablehnungsquoten nur die Spitze des Eisbergs der Probleme von gesundheitlich
beeinträchtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Laut einem jüngst
vom Institut für Arbeit und Qualifikation vorgelegten Bericht (Brussig, Martin
2010: Künftig mehr Zugänge in Altersrenten absehbar, Altersübergangs-Report
2010-02) wird jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt.

Die Abschaffung der Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten im
Jahr 2000 zugunsten der zeitlich begrenzten und nicht mehr am vor Eintritt der
Erwerbsminderung ausgeübten Beruf bzw. an der Qualifikation orientierten Er-
werbsminderungsrenten hat jedoch nicht nur zu einer massiven Verengung des
Zugangs geführt. Durch die damals ebenfalls vorgenommene Einführung von
Abschlägen auf Erwerbsminderungsrenten, die vor Vollendung des 63. Lebens-
jahrs in Anspruch genommen werden und die bis zu 10,8 Prozent betragen kön-
nen, sowie die ab 2001 eingeführten Dämpfungen des Leistungsanstiegs der
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Leistungen
rapide zurückgegangen. Der durchschnittliche Zahlbetrag bei Zugängen zu einer
vollen Erwerbsminderungsrente ist von 738 Euro im Jahr 2000 auf 647 Euro im
Jahr 2008 gefallen (ebd.). 96,4 Prozent der Erwerbsminderungsrentnerinnen und
-rentner müssen aufgrund der systemwidrig erhobenen Abschläge Reduktionen
ihrer Rente um durchschnittlich ca. 10 Prozent oder 77,50 Euro hinnehmen
(ebd.). Systemwidrig sind diese Abschläge deshalb, weil Erwerbsminderungs-
renten nicht freiwillig in Anspruch genommen werden bzw. genommen werden
können. Vor dem Rentenzugang steht eine strenge medizinische Überprüfung.
Die Gewährung einer ungeminderten Erwerbsminderungsrente kann insofern
gar keine Anreize zum Eintritt in eine Erwerbsminderungsrente schaffen. So ist
laut Altersübergangsreport 2010-02 dann auch selbst angesichts sich schließen-
der Frühverrentungspfade bei den Altersrenten empirisch kein Ausweichen in
die Erwerbsminderungsrenten zu beobachten.

Abschläge und Niveauabsenkung haben dazu geführt, dass das Niveau der
durchschnittlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung bereits jetzt nur noch
knapp oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Wenn das Rentenniveau wie
geplant weiter sinkt, wird Erwerbsminderung regelhaft zu nicht existenzsichern-
den Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem und zur Verweisung auf das
Fürsorgesystem führen. Dies würde die Akzeptanz des gesetzlichen Pflichtver-
sicherungssystems grundlegend in Frage stellen. Auch Altersarmut ist für viele
Erwerbsgeminderte aufgrund der sinkenden Leistungshöhe und der mit der Voll-
endung des 60. Lebensjahres endenden Zurechnungszeiten vorprogrammiert.

Durch die Anhebung des Rentenalters wird sich diese Situation zusätzlich ver-
schärfen. Es muss daher dringend gegengesteuert werden, um die armutvermei-

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dende und lebensstandardsichernde Funktion von Erwerbsminderungsrenten
wieder herzustellen und für die Zukunft zu bewahren. Dies muss innerhalb der
ersten Säule – der gesetzlichen Rentenversicherung – erfolgen. Denn eine Ab-
sicherung des Erwerbsminderungsrisikos über die zweite und dritte Säule ist
weder praktikabel noch politisch wünschenswert (vgl. Nürnberger, Ingo 2009:
Notwendige Reformen der Erwerbsminderungsrenten: Erwerbsgeminderte
besser absichern! in: Soziale Sicherheit 3/2009, S. 87/88). Wäre die zusätzliche
Absicherung freiwillig, würden sich nur diejenigen Erwerbstätigen zusätzlich
absichern, die ihr Erwerbsminderungsrisiko als besonders hoch einschätzten.
Dies würde dazu führen, dass die Beiträge sehr hoch und die Leistungen sehr ge-
ring wären, weil die Versicherungsunternehmen sich diese „schlechten Risiken“
teuer bezahlen ließen. Für eine Person mit einem hohen Erwerbsminderungsri-
siko ist eine private Absicherung damit kaum bezahlbar (vgl. Rische, Herbert
2010: Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos – Handlungsbedarf und
Reformoptionen, in: RVaktuell 1/2010, S. 5). Dass diese Problematik dahinge-
hend gelöst werden könnte, dass alle sich versichern müssen, die Versicherun-
gen keine risikoabhängigen Prämien verlangen dürfen und der Entscheidung der
gesetzlichen Rentenversicherung über die Erwerbsminderung folgen müssen, ist
unwahrscheinlich. Jenseits dieser Praktikabilitätsprobleme ist eine Stärkung der
Kapitaldeckung jedoch generell abzulehnen. Kapitalgedeckte Systeme unter-
liegen einem hohen Finanzmarktrisiko, sind häufig ineffizient und teuer, weil
die Profite der privaten Versicherungssysteme aus den Erträgen mitbedient wer-
den müssen und enthalten keine solidarische Ausgleichsmechanismen. Die Auf-
blähung des Kapitalmarkts durch solche Produkte heizt außerdem die weltweite
Spekulation an und führt zu neuen Blasen und Krisen. Spätestens seit der welt-
weiten Wirtschafts- und Finanzkrise sollte daher deutlich geworden sein, dass
die Stärkung kapitalgedeckter Systeme ein historischer Irrweg ist, der beendet
werden muss. Notwendig ist dagegen eine bessere Absicherung des Erwerbs-
minderungsrisikos innerhalb der ersten, umlagefinanzierten Säule sozialer
Sicherung.

Die Qualität eines Sozialstaats bemisst sich nicht zuletzt daran, wie er mit seinen
Erwerbsgeminderten bzw. Erwerbsunfähigen umgeht. Deutschland verfährt
– auch was den Zugang angeht – im internationalen Vergleich sehr restriktiv mit
Erwerbsunfähigkeit. Während hierzulande nur ein Prozent der Nichterwerbstä-
tigen erwerbsunfähig ist, sind dies in den USA 3,3 Prozent, in den Niederlanden
fünf und im Vereinigten Königreich sogar 6,2 Prozent (vgl. Erlinghagen,
Marcel/Zink, Lina 2008: Arbeitslos oder erwerbsunfähig? Unterschiedliche For-
men der Nichterwerbstätigkeit in Europa und den USA, in: Kölner Zeitschrift
für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 60, Heft 3, S. 591). Dafür liegt die Ar-
beitslosenquote und insbesondere die Langzeitarbeitslosenquote in Deutschland
höher (vgl. auch Knuth, Matthias/Schweer, Oliver/Siemes, Sabine 2004: Drei
Menüs – und kein Rezept? Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Großbritannien,
in den Niederlanden und in Dänemark, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung,
Gesprächskreis Arbeit und Soziales, Gelsenkirchen sowie Clasen, Jochen/
Davidson, Jaqueline/Ganßmann, Heiner/Mauer, Andreas 2006: Non-Employ-
ment and the Welfare State: The United Kingdom and Germany Compared, in:
Journal of European Social Policy 16, 134–154). Unter den Langzeiterwerbs-
losen weisen jedoch 34 Prozent gesundheitliche Einschränkungen auf (vgl.
Bäcker u. a. 2009: Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer/-innen
und Auswirkungen für ihre soziale Sicherheit im Alter, hekt. Bericht, Gelsen-
kirchen/Duisburg). Auch deshalb spricht einiges dafür, den Zugang zu Erwerbs-
minderungsrenten zu erleichtern und Versicherte mit gesundheitlichen Ein-
schränkungen und geringen Aussichten auf Wiedereingliederung nicht im Sys-
tem der Arbeitslosensicherung verharren zu lassen.

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Zudem zeigen die internationalen Beispiele, die gern als gute Beispiele für Re-
formen am Arbeitsmarkt zitiert werden, weil sie von Haus aus einen stärker de-
regulierten Arbeitsmarkt haben als Deutschland oder in den vergangenen Jahren
in dieser Hinsicht weiter gegangen sind, dass sich auf diese Art und Weise das
Problem der Nichterwerbstätigkeit nicht lösen, sondern allenfalls verschieben
lässt: Betrachtet man nämlich die beiden Indikatoren Arbeitslosigkeit und Er-
werbsunfähigkeit zusammen, werden die internationalen Unterschiede – mit
Ausnahme von Dänemark, das als Vertreter des skandinavischen Wohlfahrts-
modells insgesamt eine hohe Beschäftigungsquote und eine starke Rolle öffent-
licher Beschäftigung aufweist – marginal (Erlinghagen/Zink 2008: S. 590). Die
vermeintlichen Erfolge der neoliberalen Strategie lösen sich damit in Luft auf.

Eine Öffnung der Erwerbsminderungsrenten muss einhergehen mit verstärkten
Anstrengungen, das Entstehen von Erwerbsminderungen zu verhindern und die
Wiedereingliederung von Erwerbsgeminderten zu fördern. In diesem Zusam-
menhang müssen verbindliche Handlungsprogramme für Arbeitgeber entwi-
ckelt werden. Denn den Arbeitgebern kommt in der Gestaltung der Arbeits-
bedingungen eine Schlüsselrolle in der Prävention von Erwerbsminderung und
-unfähigkeit zu.

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