BT-Drucksache 17/11061

a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates - Drucksache 17/9345 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8131 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs (... Strafrechtsänderungsgesetz - ... StRÄndG) c) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8796 Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11061
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 17/9345 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme
menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der
Strafzumessung (... StRÄndG)

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8131 –

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs
(… Strafrechtsänderungsgesetz – … StRÄndG)

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet
Kilic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8796 –

Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen

A. Problem

Zu den Buchstaben a und b
Die Initianten der beiden gleichlautenden Gesetzentwürfe wollen dem erhöhten
Unrechtsgehalt sogenannter Hasskriminalität deutlicher als bisher Rechnung
tragen. Mit den Gesetzentwürfen sollen zu diesem Zweck menschenverach-
tende – insbesondere rassistische und fremdenfeindliche – Beweggründe und
Ziele des Täters als strafschärfende Umstände in § 46 Absatz 2 des Strafgesetz-
buchs (StGB) aufgenommen werden.

Drucksache 17/11061 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe c

Der Antrag zielt auf eine Feststellung des Deutschen Bundestages, dass Strafta-
ten, die sich gegen eine Person wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe, ethnischen
Herkunft, sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, Weltanschau-
ung, Behinderung, ihres Alters oder ihres gesellschaftlichen Status richten, zu-
tiefst verwerflich sind. Die Antragsteller wollen erreichen, dass der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordert,

1. gemeinsam mit den Ländern die Richtlinien für das Strafverfahren und das
Bußgeldverfahren (RiStBV) vom 1. Januar 1977 dahingehend zu ändern,
dass klargestellt wird, dass bei Mischantragsdelikten, die durch gruppenbe-
zogene Menschenfeindlichkeit motiviert sind, das besondere öffentliche In-
teresse an der Strafverfolgung in der Regel zu bejahen ist,

2. einen Entwurf für ein Gesetz vorzulegen, der in § 130 StGB (Volksverhet-
zung) alle Gruppen aufnimmt, deren Zugehörige davor geschützt werden
sollen, insbesondere wegen ihrer sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihrer
Weltanschauung, ihrer Behinderung oder ihres Alters zum Opfer volksver-
hetzender Handlungen zu werden und

3. eine Studie über die Anwendung des § 46 Absatz 2 StGB im Hinblick auf
die durch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit motivierten Delikte in
Auftrag zu geben.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/9345 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/8131 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8796 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme der Gesetzentwürfe zu den Buchstaben a und b sowie des Antrags zu
Buchstabe c.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11061

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9345 abzulehnen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/8131 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/8796 abzulehnen.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Der Rechtsausschuss

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Vorsitzender

Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

8796 in seiner 82. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten und
Dr. Oliver Tolmein Rechtsanwalt, Hamburg.
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE. dessen Ablehnung.

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das
Protokoll der 88. Sitzung des Rechtsausschusses vom
13. Juni 2012 mit den anliegenden Stellungnahmen der
Sachverständigen verwiesen.
Drucksache 17/11061 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ansgar Heveling, Burkhard Lischka, Jörg van Essen,
Halina Wawzyniak und Jerzy Montag

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/9345 in seiner 181. Sitzung am 24. Mai 2012 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung sowie an den Innenausschuss und den Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/8131 in seiner 152. Sitzung am 19. Januar 2012
beraten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Be-
ratung sowie an den Innenausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8796 in seiner 168. Sitzung am 22. März 2012 beraten und
an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie
an den Innenausschuss und den Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/9345 in seiner 82. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9345 in sei-
ner 67. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/8131 in seiner 82. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Zu Buchstabe c

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/

67. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. des-
sen Ablehnung.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/8131 in seiner 73. Sitzung am 8. Februar 2012, in seiner
76. Sitzung am 29. Februar 2012 sowie in seiner 77. Sitzung
am 7. März 2012 beraten.

Der Ausschuss hat in seiner 78. Sitzung am 21. März 2012
beschlossen, zu diesem Gesetzentwurf sowie zu dem Antrag
auf Drucksache 17/8796 eine öffentliche Anhörung durch-
zuführen. In seiner 85. Sitzung am 23. Mai 2012 hat er be-
schlossen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9345 in
diese öffentliche Anhörung einzubeziehen.

Die öffentliche Anhörung zu den drei Vorlagen hat der Aus-
schuss in seiner 88. Sitzung am 13. Juni 2012 durchgeführt.
An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilge-
nommen:

Dr. Jürgen P. Graf Richter am Bundesgerichts-
hof, Karlsruhe

Dr. Claudia Keiser Rechtsanwältin
Juristische Fakultät der
Leibniz Universität Hannover,
Lehrstuhl für Strafrecht, Straf-
prozessrecht und Kriminologie

Jürgen Konrad Generalstaatsanwalt, General-
staatsanwaltschaft Naumburg

Dr. Jens Lehmann Staatsanwalt bei der Staatsan-
waltschaft Hannover

Univ.-Prof. Dr.
Henning Radtke

Direktor des Kriminalwissen-
schaftlichen Instituts der Leib-
niz Universität Hannover
Lehrstuhl für Strafrecht, Straf-
prozessrecht und Internatio-
nales Strafrecht

Univ.-Prof. em. Dr.
Dieter Rössner

Institut für Kriminalwissen-
schaften, Philipps-Universität
Marburg

Gerd Schnittcher Leitender Oberstaatsanwalt der
Staatsanwaltschaft Neuruppin

Peer Stolle Rechtsanwalt, Berlin
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/8796 in seiner

Der Rechtsausschuss hat die drei Vorlagen in seiner
95. Sitzung am 17. Oktober 2012 abschließend beraten.

CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/9345 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/8131 abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE., den Antrag auf Drucksache 17/8796 ab-
zulehnen.

Die Fraktion der SPD hob hervor, menschenverachtende
Motive von Straftätern würden in strafrechtlichen Ermitt-
lungsverfahren und der Hauptverhandlung häufig nur unzu-
reichend ermittelt und berücksichtigt. Dass die tatsächlichen
Motive der Taten des sogenannten Nationalsozialistischen
Untergrunds (NSU) von den Strafverfolgungsbehörden über
viele Jahre nicht erkannt worden seien, habe dieses Problem
in besonderer Weise verdeutlicht. Mit den beiden Gesetzent-
würfen solle der bislang unzureichenden Berücksichtigung
solcher Motive entgegengewirkt werden. Eine ausdrückli-
che Aufnahme menschenverachtender Ziele in den Katalog
des § 46 Absatz 2 Satz StGB verdeutliche den erhöhten
Handlungsunwert mit solchen Zielen begangener Straftaten.
Vergleichbare gesetzliche Regelungen in anderen Staaten
hätten gezeigt, dass eine solche gesetzliche Verdeutlichung
nicht nur Auswirkungen auf die gerichtliche Strafzumes-
sung habe, sondern auch zu einer verbesserten Ermittlung
menschenverachtender Motive bei Polizei und Staatsan-
waltschaften führe. Sie erwarte, dass menschenverachtende
Motive durch die vorgeschlagene Änderung des § 46 StGB
in der Praxis nur strafschärfend, keinesfalls strafmildernd
berücksichtigt würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte der
Analyse der Fraktion der SPD hinsichtlich der ermittlungs-
behördlichen und forensischen Praxis zu und sah ebenfalls
Handlungsbedarf. Eine Änderung des § 46 StGB sei aber
nicht der geeignete Weg, dem Problem der mangelhaften
Berücksichtigung menschenverachtender Motive in der Pra-
xis zu begegnen. Würde der Katalog des § 46 Absatz 2 Satz 2
StGB entsprechend den beiden vorliegenden Gesetzentwür-
fen ergänzt, bestünde die – wenn auch in der Praxis wohl
nicht relevante, aber der dogmatischen Struktur des § 46
StGB entsprechende – Möglichkeit, menschenverachtende
Motive auch zugunsten des Täters zu berücksichtigen. Zu-
dem richte sich § 46 StGB nur an die Gerichte, nicht aber an
Polizei und Staatsanwaltschaften, bei denen das Problem

diese Motive schon bei der Entgegennahme von Anzeigen
nicht hinreichend ermittelt. Dieses Problem könne durch
eine – mit ihrem Antrag angeregte – Änderung der für straf-
rechtliche Ermittlungshandlungen von Polizei und Staatsan-
waltschaft maßgeblichen Richtlinien für das Strafverfahren
und das Bußgeldverfahren (RiStBV) gelöst werden.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte ebenfalls klar, die Ziel-
richtung der beiden Gesetzentwürfe und des Antrags mitzu-
tragen. Mit Blick auf die beiden Gesetzentwürfe teile sie
aber die Bedenken, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vorgetragen habe. Insbesondere sehe auch sie
größere Probleme im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
als im gerichtlichen Hauptverfahren. Ob zur Lösung der
Probleme ein gesetzgeberisches Handeln notwendig sei,
könne mangels ausreichender rechtstatsächlicher Erkennt-
nisse über die gerichtliche Praxis nicht eindeutig beantwor-
tet werden. Der in der rechtswissenschaftlichen Literatur
aufgearbeiteten gerichtlichen Praxis lasse sich eine solche
Notwendigkeit jedenfalls nicht eindeutig entnehmen. Es be-
dürfe noch weiterer Rechtstatsachenforschung.

Die Fraktion DIE LINKE. hob ebenfalls hervor, die Ziel-
setzung aller drei Vorlagen zu teilen. Diese böten jedoch
keine zufriedenstellende Lösung für das eigentliche Pro-
blem der mangelnden Sensibilisierung der Gesellschaft ins-
gesamt für menschenverachtende Motive. Gesetzliche Re-
gelungen seien zur Lösung dieses Problems ungeeignet.
Den Opfern menschenverachtender Straftaten gehe es häu-
fig nicht um die Durchführung von Strafverfahren, sondern
um das Herstellen von Öffentlichkeit und Anteilnahme.
Auch eine Änderung der RiStBV könne dies nicht bewirken
und trage daher ebenfalls nicht zur Problemlösung bei. Es
gelte, die Rechtsstellung von Ausländern insgesamt zu ver-
bessern, damit deren Akzeptanz in der Gesellschaft erhöht
werde.

Auch die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, die Be-
kämpfung menschenverachtender Straftaten sei ein wichti-
ges Ziel. Die Vorlagen führten aber nicht zu diesem Ziel.
Strafzumessung sei stets eine Einzelfallentscheidung der Ge-
richte, denen man insoweit vertrauen müsse und könne. Eine
generalisierende gesetzliche Regelung bestimmter straf-
schärfender Motive in § 46 StGB sei vor diesem Hintergrund
der falsche Weg. Verbesserungsbedarf bestehe bei Ermitt-
lungsverfahren. Menschenverachtende Motive würden dort
teilweise noch immer unzureichend berücksichtigt. Die dies-
bezüglichen Verbesserungen der letzten Jahre seien zwar ein
Schritt in die richtige Richtung. Die jetzt begonnene Aufklä-
rung der Morde des sogenannten NSU zeige jedoch, dass es
entscheidend darauf ankomme, ob es der Politik gelingen
werde, verkrustete Verwaltungsstrukturen bei Sicherheitsbe-
hörden aufzubrechen und eine moderne Sicherheitsarchitek-
tur zu schaffen, die insbesondere auch die sachgerechte Auf-
klärung rechtsradikaler Straftaten ermögliche. Die ausdrück-
liche Kenntlichmachung solcher Taten in polizeilichen Re-
gistern sei ein erster Schritt in diese Richtung.

Berlin, den 17. Oktober 2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11061

Zu Buchstabe a

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

der unzureichenden Berücksichtigung derartiger Motive
meist verbreiteter sei als bei Gerichten. Häufig würden
Ansgar Heveling
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Halina Wawzyniak
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

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