BT-Drucksache 17/10995

Rente nach Mindestentgeltpunkten entfristen

Vom 16. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10995
17. Wahlperiode 16. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun
Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne
Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Rente nach Mindestentgeltpunkten entfristen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Ausbreitung des Niedriglohnsektors hat gravierende Folgen nicht nur für die
Erwerbseinkommen, sondern auch für die Rentenansprüche der in diesem Sek-
tor Beschäftigten. Die Zahl derer, die in Deutschland zu Niedriglöhnen arbeiten,
ist seit 1995 um mehr als zwei Millionen gestiegen. Mittlerweile arbeitet fast
jede/jeder vierte Beschäftigte zum Niedriglohn. Nach Erwerbsarmut droht ihnen
Altersarmut.

Damit niedrige Einkommen nicht automatisch zu niedrigen Renten führen, exis-
tiert in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar eine solidarische Ausgleichs-
maßnahme, mit der geringe Rentenansprüche um das 1,5-Fache auf maximal
75 Prozent des Durchschnittsentgelts der Versicherten angehoben werden, wenn
mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind. Doch die so
genannte Rente nach Mindestentgeltpunkten (§ 262 des Sechsten Buches So-
zialgesetzbuch – SGB VI) gilt nur für Zeiten vor dem 1. Januar 1992. Bei allen
Versicherten, die danach Zeiten niedrigen Entgelts haben, schlagen diese unge-
brochen negativ auf die Rentenansprüche durch. Dies gilt es zu verhindern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Rente nach Mindestentgeltpunk-
ten nach § 262 SGB VI entfristet wird.

Berlin, den 16. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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