BT-Drucksache 17/10994

Kindererziehung in der Rente besser berücksichtigen

Vom 16. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10994
17. Wahlperiode 16. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun
Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne
Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Kindererziehung in der Rente besser berücksichtigen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Es ist eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der Erziehen-
den – in der Regel der Mütter – unterschiedlicher Generationen, dass Zeiten der
Kindererziehung für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder in der Rente deut-
lich schlechter anerkannt werden als für danach geborene Kinder. Diese muss
dringend beseitigt werden. Kindererziehung muss unabhängig von ihrem Zeit-
punkt pro Kind mit drei Entgeltpunkten, d. h. drei Jahren zum Durchschnitts-
entgelt der Versicherten, in der Rente anerkannt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem auch für die Erziehung von vor dem
1. Januar 1992 geborenen Kindern drei Jahre Kindererziehungszeit in der Rente
zuerkannt werden.

Berlin, den 16. Oktober 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Um die negativen Auswirkungen von Lücken in der Erwerbsbiografie auf die
Rente, die vor allem Frauen durch Kindererziehung entstehen, abzumildern,
wurden mit dem Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG),
vom 11. Juli 1985 Kindererziehungszeiten in die gesetzliche Rentenversiche-
rung eingeführt und damit erstmals Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit aner-
kannt. Mit dem Rentenreformgesetz von 1992 erfolgte deren Ausweitung von
einem auf drei Jahre, allerdings nur für Rentenneuzugänge. Mit dem Rentenre-
formgesetz 1999 wurde eine Erhöhung der Bewertung vorgenommen. Wer vor
dem 1. Januar 1992 geborene Kinder erzogen hat, erhält dadurch in der Rente
pro Kind einen Entgeltpunkt, d. h. ein Jahr zum Durchschnittsverdienst der Ver-

Drucksache 17/10994 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
sicherten, als Anwartschaft gutgeschrieben. Das sind derzeit im Westen
28,07 Euro, im Osten 24,92 Euro. Für nach 1992 geborene Kinder gibt es dage-
gen jeweils drei Entgeltpunkte, was ein Rentenplus von 84,21 Euro bzw.
74,76 Euro bedeutet. Damit bekommt gerade die ältere Generation von Frauen,
die vor allem im Westen des Landes noch kaum über die Rahmenbedingungen
für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verfügte und deshalb wegen der Er-
ziehung von Kindern ihre Berufstätigkeit in der Mehrheit für mehrere Jahre un-
terbrechen musste, diese Kindererziehungszeit in der Rente deutlich schlechter
anerkannt als die jüngere Generation. Sachlich ist diese Ungleichbehandlung
durch nichts zu rechtfertigen. Die Entscheidung dafür folgte seinerzeit in erster
Linie einer fiskalischen Logik. Diese darf jedoch nicht verhindern, dass bei den
Kindererziehungszeiten endlich eine Gleichstellung vorgenommen wird. Damit
nicht neue Ungerechtigkeiten zwischen Kindererziehenden geschaffen werden,
muss eine solche Gleichstellung auch für den Rentenbestand und zwischen Ost
und West erfolgen.

Um Lücken in den Rentenbiografien zu schließen, ist außerdem zu prüfen, wie
Zeiten der ehrenamtlichen Pflege Angehöriger und der Ausbildung im Rahmen
von Fachschulzeiten, berufsvorbereitenden Maßnahmen sowie Schul- und
Hochschulzeiten in der Rente besser berücksichtigt werden können.

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