BT-Drucksache 17/1087

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -17/200, 17/201, 17/620, 17/623, 17/624, 17/625- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) hier: Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Vom 15. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1087
17. Wahlperiode 15. 03. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie
Hein, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens,
Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin Kunert,
Caren Lay, Sabine Leidig, Thomas Lutze, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Dr. Ilja
Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/200, 17/201, 17/620, 17/623, 17/624, 17/625 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010
(Haushaltsgesetz 2010)

hier: Einzelplan 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Trotz aller Ankündigungen der Bundesregierung setzt der Haushaltsentwurf
2010 keine Priorität auf Bildung. Der Aufwuchs des Einzelplans 30 um 6,9 Pro-
zent im Vergleich zum Vorjahresetat bleibt hinter der allgemeinen Steigerung
des Haushaltes zurück. Innerhalb des Einzelplans wird der Schwerpunkt zudem
nicht auf Bildung, sondern insbesondere auf industrienahe Forschungsförderung
gelegt. Die angekündigten milliardenschweren Steuersenkungen werden die
Länder und Kommunen zu Kürzungen auch im Bildungsbereich drängen, die
durch die Mehrausgaben der Bundesregierung nicht ansatzweise gedeckt wer-
den können.

Wenn das Bildungssystem allen Kindern und Jugendlichen die gleichen beruf-
lichen und persönlichen Perspektiven eröffnen soll, dann muss die strukturelle
Unterfinanzierung der öffentlichen Bildungsinstitutionen beendet, die Bildungs-
förderung vom BAföG über Berufsausbildungsbeihilfen bis zur Aufstiegsfort-
bildungsförderung deutlich ausgebaut und der gebührenfreie Zugang aller zu
Bildungseinrichtungen von der Kindertagesstätte bis zur Weiterbildung, zu kul-
tureller, politischer, beruflicher und akademischer Bildung bundesweit gewähr-
leistet werden.
Drucksache 17/1087 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Haushalt eine deutliche Prioritätensetzung zugunsten der Bildungsaus-
gaben vorzunehmen und noch in diesem Jahr mit den Ländern verbindliche
Vereinbarungen zu treffen, die konkrete Maßnahmen für eine bessere per-
sonelle und sachliche Ausstattung von Kindertageseinrichtungen, Schulen
und Hochschulen sicherstellen. Dazu ist auch eine Initiative zur Aufhebung
des Kooperationsverbots im Grundgesetz erforderlich;

2. Förderprogramme aufzulegen, die die Qualifizierung von deutlich mehr
pädagogischem Personal ermöglichen und die Etablierung sozialpädago-
gischer Unterstützung an jeder Schule gewährleisten;

3. eine konjunkturunabhängige, verlässliche Ausbildungsfinanzierung auf den
Weg zu bringen, die die Unternehmen in die Pflicht nimmt und allen Jugend-
lichen eine gute Ausbildung sichert, statt unzureichende Reparaturversuche
mit immer schlechter ausgestatteten Sonderprogrammen im Haushalt als „In-
novation und Strukturentwicklung“ zu deklarieren;

4. das BAföG durch eine Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge um
jeweils 10 Prozent noch in diesem Jahr deutlich auszuweiten, um schulische
Ausbildung und Studium unabhängig von der sozialen Herkunft zu ermög-
lichen, statt mit einem Stipendienprogramm die soziale Selektion an den
Hochschulen weiter zu verstärken;

5. das Meister-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) zu ei-
nem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz auszubauen, das das Nachholen
von schulischen und beruflichen Abschlüssen auch für Menschen ermöglicht,
die das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben;

6. den Hochschulpakt 2020 entsprechend den Berechnungen der Hochschulrek-
torenkonferenz und des Wissenschaftsrats aufzustocken – zudem muss die
Vergabe der Fördergelder an qualitative Kriterien gekoppelt und den tatsäch-
lichen Kosten angepasst werden, um eine Verbesserung der Studienbedin-
gungen und der Qualität der Lehre zu gewährleisten;

7. die Exzellenzinitiative auslaufen zu lassen und die den Hochschulen im Rah-
men der dritten Säule des Exzellenwettbewerbs zugesagten Gelder in Höhe
von 90,245 Mio. Euro sofort für den Hochschulpakt und den Ausbau von Stu-
dienplätzen zur Verfügung zu stellen;

8. die umfangreiche Erhöhung der technologieorientierten Innovationsförderung
in besonders industrienahen Bereichen in Höhe von 216 Mio. Euro zurückzu-
nehmen und die Projektförderung des Bundes an Kriterien wie Unterstützung
strukturschwacher Regionen, Klimaschutz, Ökologie und öffentliche Gesund-
heit zu koppeln. Die umzuverteilenden Mittel sollen dem Bildungs- und
Hochschulsektor zugute kommen.

Berlin, den 15. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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