BT-Drucksache 17/1086

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -17/200, 17/201, 17/619, 17/623, 17/624, 17/625- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 15. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1086
17. Wahlperiode 15. 03. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Annette Groth, Niema Movassat, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun
Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig,
Thomas Lutze, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion
DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/200, 17/201, 17/619, 17/623, 17/624, 17/625 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010
(Haushaltsgesetz 2010)

hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) wird um 1 500 Mio. Euro aufgestockt.

Im Europäischen Stufenplan zur Anhebung der ODA-Quote (Anteil der Entwick-
lungshilfe am Bruttonationaleinkommen) auf 0,7 Prozent bis 2015 ist das Zwi-
schenziel von 0,51 Prozent bis 2010 ausdrücklich vorgesehen. Mit dem geringen
Aufwuchs, den die Bundesregierung für den Einzelplan 23 vorsieht, wird das
0,51-Ziel klar verfehlt und bleibt das 0,7-Ziel in weiter Ferne. Die Bundesregie-
rung steht international in der Kritik, ihre Entwicklungsversprechen nicht einzu-
halten. Zuletzt hatte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) das Zurückbleiben Deutschlands hinter den vereinbarten
Entwicklungsfinanzierungszielen kritisiert. Um das ODA-Ziel für 2010 zu errei-
chen, muss, sofern ein Anteil des Einzelplans 23 an der ODA-Quote von 60 Pro-

zent zugrunde gelegt wird, dieser um mindestens 1,61 Mrd. Euro erhöht werden.

Dabei sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

1. Wiederaufbau in Haiti

Die Kosten des Wiederaufbaus in Haiti nach dem verheerenden Erdbeben
vom 12. Januar 2010 werden von Experten auf über 10 Mrd. Euro geschätzt.

Drucksache 17/1086 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, und der Sonder-
beauftragte der Vereinten Nationen für Haiti, Bill Clinton, appellieren an die
internationalen Geber, ihre Beiträge für den Wiederaufbau in Haiti zu erhö-
hen. Auch Deutschland muss sich daran angemessen beteiligen.

● In Kapitel 23 02 wird der neue Titel „Wiederaufbau in Haiti“ eingefügt.
Der Titelansatz beträgt 150 Mio. Euro.

2. Verstärkung der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe

Naturkatastrophen in den Ländern des Südens, darunter solche, die Folge der
Wirtschaftsweise des Nordens sind, wie durch den Klimawandel ausgelöste
Flutkatastrophen und Dürren, oder deren Auswirkungen durch sie verstärkt
werden, wie im Falle des Erdbebens in Haiti, werden zunehmend zur Heraus-
forderung für die Entwicklungspolitik und treten neben die bisherigen Auf-
gaben der Entwicklungszusammenarbeit.

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 20 „Entwicklungsorientierte Not- und
Übergangshilfe“ um 171 Mio. Euro auf 300 Mio. Euro erhöht.

3. Ausbau des Zivilen Friedensdienstes und Initiative für einen Europäischen
Zivilen Friedensdienst

Der Zivile Friedensdienst muss zu einem zentralen Instrument der internatio-
nalen Politik ausgebaut werden. Auf Europäischer Ebene muss ein Europäi-
scher Ziviler Friedensdienst aufgebaut werden als Alternative zur zunehmen-
den Militarisierung der EU-Außenpolitik.

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 02 „Ziviler Friedensdienst“ um 30 Mio.
Euro auf 60 Mio. Euro erhöht. 15 Mio. Euro sind für die Anschubfinanzie-
rung für den Europäischen Zivilen Friedensdienst bereitzuhalten.

4. Erhöhung der Finanziellen Zusammenarbeit

Um die ODA-Quote auf das international zugesagte Maß erhöhen zu können,
muss insbesondere die Finanzielle Zusammenarbeit verstärkt werden. Dabei
ist das Instrument der Budgethilfe verstärkt anzuwenden, da es entscheidend
zur Stärkung der Ownership in den Partnerländern beiträgt. Die Stärkung der
Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit, Chancengleichheit für
Mädchen, Schulausbildung sowie Auf- und Ausbau der sozialen Sicherungs-
systeme sind für eine nachhaltige Armutsbekämpfung von zentraler Bedeu-
tung und müssen als Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit ver-
stärkt werden.

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 866 01 „Bilaterale Finanzielle Zusammen-
arbeit“ um 425,977 Mio. Euro auf 2 027 Mio. Euro erhöht.

● Die Mittel für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit werden zu min-
destens 30 Prozent für soziale Sicherungssysteme, für eine Stärkung der
Geschlechtergerechtigkeit und für Grundbildung in den Partnerstaaten ge-
bunden.

5. Schwerpunkt Ländliche Entwicklung

Die Vernachlässigung der Ländlichen Entwicklung in der Entwicklungszu-
sammenarbeit der letzten 20 Jahre hat zur Welternährungskrise beigetragen.
Ernährungssicherheit und -souveränität müssen zentrales Ziel der Entwick-
lungszusammenarbeit werden. Das Engagement in diesem Bereich muss des-
halb erheblich verstärkt werden. Der Weltagrarrat (IAASTD) hat 2008 in sei-
nem Weltagrarbericht den verstärkten und qualitativ optimierten Einsatz
traditioneller und ökologisch-sozial angepasster Techniken zur Produktivi-

tätssteigerung in den Ländern des Südens dringend angemahnt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1086

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 896 03 „Bilaterale Technische Zusammen-
arbeit“ um 270 Mio. Euro auf 1 134 Mio. Euro erhöht und die Mittel für
die bilaterale Technische Zusammenarbeit werden zu mindestens 30 Pro-
zent für Ländliche Entwicklung und Ernährungssouveränität der Partner-
staaten gebunden.

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 836 07 „Beteiligung am Internationalen
Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und dessen Sonderpro-
gramme für Subsahara-Afrika“ um 50 Mio. Euro auf 75,15 Mio. Euro er-
höht.

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 38 „Förderung der internationalen
Agrarforschung“ um 19 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht und an fol-
gende Forschungsziele gebunden:
1. Förderung angepasster Technologien, Nutzung und Fortentwicklung

indigenen Wissens, Einsatz erneuerbarer Energien in der Landwirt-
schaft, keine Gentechnik;

2. Mindestens 50 Prozent der zusätzlichen Mittel gegenüber 2009 für die
Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten der gentechnikfreien
Agrarforschung in afrikanischen Staaten.

Berlin, den 15. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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