BT-Drucksache 17/10784

Assistenzpflege bedarfsgerecht sichern

Vom 25. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10784
17. Wahlperiode 25. 09. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina
Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia
Möhring, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Assistenzpflege bedarfsgerecht sichern

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem für pflegebedürftige Menschen und für
Menschen mit Behinderung während eines stationären Aufenthalts im Kranken-
haus und in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen der Assistenzpflegebe-
darf auch dann sichergestellt wird, wenn die für sie in der Regel tätigen Pflege-
kräfte nicht nach dem sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigt sind.

Berlin, den 25. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom
30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495) hat für pflegebedürftige Menschen und für
Menschen mit Behinderung, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte be-
sondere Pflegekräfte nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetz-
buch (SGB XII) im sogenannten Arbeitgebermodell sicherstellen, die Möglich-
keit der Assistenzpflege bei stationärer Krankenhausbehandlung verankert. Die
Assistenzpflege umfasst die speziell wegen einer Behinderung notwendige und
auf diese ausgerichtete besondere pflegerische und persönliche Betreuung/
Hilfe/Assistenz.

Die Praxis hat gezeigt, dass die besondere pflegerische Versorgung auch von
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung, die ihre Pflege nicht durch

von ihnen nach dem sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigte besondere
Pflegekräfte sicherstellen, während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder in
einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, nicht ausreichend
sichergestellt ist.

Dies wurde bereits im Jahr 2009 bei der Beratung des Gesetzentwurfs der dama-
ligen Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache
16/12855) und des dazu vorliegenden Änderungsantrags der Fraktion DIE

Drucksache 17/10784 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
LINKE. in zahlreichen Petitionen an den Deutschen Bundestag sowie bei dem
Expertengespräch des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages
am 23. März 2011 deutlich. Bereits 2009 betonte die Fraktion der FDP: „Die
Beschränkung auf Personen mit Pflegeassistenz im Arbeitgebermodell führe zu
einer Ungleichbehandlung.“ (siehe Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Gesundheit auf Bundestagsdrucksache 16/13417).

Eine Ausweitung der Assistenzpflege auch für Personen, die ihre Assistenz bzw.
Pflege nicht über das Arbeitgebermodell, sondern zum Beispiel über ambulante
Dienste sicherstellen, ist deswegen, sowie mit Blick auf die Artikel 25 und 26 der
UN-Behindertenrechtskonvention, über die Reichweite des Gesetzes zur Rege-
lung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 sowie den
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 460/12) hinaus, ge-
boten.

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