BT-Drucksache 17/10530

Zum Stand der Verhandlungen beim Berliner Kulturhaus Tacheles in der Oranienburger Straße in Berlin

Vom 22. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10530
17. Wahlperiode 22. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Gregor Gysi, Steffen Bockhahn,
Roland Claus, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Gesine Lötzsch,
Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer und der Fraktion DIE LINKE.

Zum Stand der Verhandlungen beim Berliner Kulturhaus Tacheles in der
Oranienburger Straße in Berlin

Das Berliner Kulturhaus Tacheles in der Oranienburger Straße hat nicht nur in
Berlin Kultstatus, sondern es ist auch bei vielen Touristen, die aus aller Welt
Berlin besuchen, bekannt. Dazu haben neben der dort zu besichtigenden Kunst
sicherlich auch der gewisse eigentümliche Charme des Kulturhauses sowie
unzählige Veranstaltungsaktionen, viele davon im Goldenen Saal, beigetragen.
Die Bedeutung des Kulturhauses ist also im Zuge der Diskussion über die Lan-
desgrenzen hinweg zu betrachten.

Seit geraumer Zeit ist die Zukunft des Kulturhauses, welches auf eine Künstler-
initiative Anfang der 90er-Jahre zurückzuführen ist, jedoch immer ungewisser.
Ein Mietvertrag lief Ende 2008 aus.

Das gesamte Grundstück mit einer Größe von 25 000 Quadratmetern, auf dem
das Kulturhaus steht, soll verkauft werden. Dabei nimmt das Kulturhaus nur
1 250 Quadratmeter in Anspruch. Einer gewerblichen Nutzung des Grund-
stücks durch den neuen Eigentümer unter Fortführung des Kulturhauses stünde
angesichts des geringen Platzbedarfs generell nichts im Wege. Auch böte sich
mit dem Fortbestand des Kulturhauses, angesichts dessen internationaler Be-
kanntheit, eine interessante wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit an.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Befindet sich die Bundesregierung mit potenziellen Käufern, dem Land Ber-
lin sowie dem Kulturhaus Tacheles selbst in Gesprächen, wenn ja, worum
geht es in diesen Gesprächen, wenn nein, plant die Bundesregierung hier ak-
tiv zu werden, um den Fortbestand des nicht nur für Berlin wichtigen Kul-
turhauses zu sichern (bitte mit Begründung)?

2. Welche Eigentümer hatte das Grundstück, auf dem das Kulturhaus Tacheles
steht, nach Kenntnis der Bundesregierung bisher?

3. Wann wurde das betreffende Grundstück, auf dem das Kulturhaus steht,

vom Bund zu welchem Preis an wen verkauft, und an welche Bedingungen/
Auflagen war der Verkauf geknüpft (bitte mit Begründung sowie unter Auf-
listung der Auflagen)?

4. Welche Investitionsvorhaben wurden dem Bund für das betreffende Grund-
stück durch den Käufer versprochen (bitte mit Auflistung der Vorhaben so-
wie deren Umsetzungsstand)?

Drucksache 17/10530 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Wurden die im Investitionsvorrangbescheid der Oberfinanzdirektion Berlin
von 1995, welcher zwingender Vertragsbestandteil des Kaufvertrags (§ 7 –
Verkauf nach dem Investitionsvorranggesetz) war, nach Kenntnis der Bun-
desregierung eingehalten, und wenn nein, gegen welche dort genannten
Bedingungen wurde seitens des Käufers verstoßen (bitte mit Begründung
unter Auflistung der entsprechenden Bedingungen/Fristen sowie des Um-
fangs der Nichteinhaltung in einer Gegenüberstellung von vertraglichem
Soll- und Istzustand)?

6. Wurde der Investitionsvorrangbescheid für das entsprechende Grundstück
in der Oranienburger Straße 54–56a nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgehoben (bitte mit Auflistung der Gründe für die Aufhebung unter Nen-
nung der zuständigen Behörde sowie der entsprechenden Prüfungsunterla-
gen)?

7. Für welche Grundstücke wurde das Investitionsvorrangverfahren nach
Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls für nicht mehr gültig erklärt, und
welche Auswirkungen hat das für diese Grundstücke sowie deren weitere
Nutzungsmöglichkeiten (bitte unter Auflistung der entsprechenden Grund-
stücke unter Nennung der Zeit der Aufhebung des Investitionsvorrangver-
fahrens sowie deren Gründe, die dazu führten)?

8. Welche Vertragsstrafen wurden mit dem Verkauf des betreffenden Grund-
stücks in der Oranienburger Straße 54–56a vertraglich vereinbart, und wur-
den diese bei Nichterfüllung durch den Bund eingefordert, wenn ja, in
welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht (bitte mit Begründung)?

9. Welche finanziellen Mittel wurden dem Käufer vom Bund in welcher Höhe
darüber hinaus gewährt, und welche Zinsen und Raten wurden dadurch
vom Käufer geleistet?

10. Welche Rückabwicklungsansprüche ergeben sich aus dem Kaufvertrag in
Verbindung mit dem Investitionsvorrangbescheid für das entsprechende
Grundstück in der Oranienburger Straße 54–56a (bitte mit Auflistung der
Ansprüche sowie unter Nennung weiterer Grundstücke, für die Rückab-
wicklungsansprüche nach dem Investitionsvorranggesetz infrage kommen)?

11. Wurden die Rückabwicklungsansprüche durch den Bund in Anspruch ge-
nommen, wenn ja, für welche Grundstücke, und wenn nein, warum ist dies
nicht geschehen (bitte mit Begründung sowie unter Auflistung der entspre-
chenden Rückabwicklungsfälle)?

12. Bestehen für das Grundstück, auf dem sich das Kulturhaus Tacheles befin-
det, noch Rückabwicklungsansprüche, und gedenkt die Bundesregierung
diese wahrzunehmen, und wenn nein, warum nicht (bitte mit Begründung)?

13. Was hat die Bundesregierung gegenüber der HSH Nordbank AG unternom-
men, die als Eigentümerin des Kulturhauses Tacheles den Verkauf zu einer
Zeit betrieben hat, als die Bank den Bankenrettungsschirm „Finanzmarkt-
stabilisierungsfonds“ SoFFin des Bundes in Anspruch genommen hat?

Berlin, den 22. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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