BT-Drucksache 17/1032

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -17/200, 17/201, 17/610, 17/623, 17/624, 17/625- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Vom 15. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1032
17. Wahlperiode 15. 03. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar
Bartsch, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin
Kunert, Sabine Leidig, Michael Leutert, Thomas Lutze, Kornelia Möller, Ingrid
Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/200, 17/201, 17/610, 17/623, 17/624, 17/625 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010
(Haushaltsgesetz 2010)

hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Ansatz im Kapitel 10 02 Titel 684 21 – Zuschüsse an die Vertretung der
Verbraucher – wird zur Verbesserung des finanziellen Verbraucherschutzes um
10 Mio. Euro auf 18,7 Mio. Euro erhöht.

Berlin, den 15. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Neben der Bearbeitung allgemeiner Verbraucherfragen wie Gesundheit, Ernäh-

rung, Produktsicherheit, Datensicherheit, Handel, Reise- und Verkehrsrechte
etc. ist die unabhängige Finanzberatung und Marktbeobachtung eine wichtige
Kernaufgabe der Verbraucherzentralen. Beides bedarf deshalb einer verläss-
lichen sowie kontinuierlichen finanziellen Absicherung, die bisher nicht aus-
reichend abgedeckt wurde.

Zum einen soll der zusätzliche Titelansatz von 10 Mio. Euro die Arbeit einer
unabhängigen Finanzberatung dauerhaft sichern und ausbauen. Dabei ist ins-

Drucksache 17/1032 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
besondere das Angebot für einkommensschwache Haushalte zu stärken. Hierzu
sind vorrangig die Verbraucherzentralen der Länder zu fördern, da Verbrauche-
rinnen und Verbraucher mit diesen über Beratungs- und Informationsangebote
in Kontakt stehen. Der von der Bundesregierung am 3. Juli 2009 beschlossene
massive Ausbau des Finanzberatungsangebots in den Verbraucherzentralen der
Länder ist umzusetzen. Die vereinbarte degressive Anschubfinanzierung des
Bundes über eine Laufzeit von vier Jahren muss jetzt beginnen.

Zum anderen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) personell und
finanziell zu stärken, um wirkungsvoll als Marktwächter agieren zu können.
Hierzu zählen Aufgaben der Marktbeobachtung und die Einbringung von Miss-
ständen in Gremien der Finanzaufsicht.

Obwohl Bürgerinnen und Bürger durch den Abbau von Sozialleistungen von der
Bundesregierung immer stärker in langfristige Geldanlagen oder Kreditaufnah-
men gedrängt werden, zum Beispiel für eine zusätzliche Altersvorsorge oder für
Ausbildungskredite, wurden Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Bewäl-
tigung der Finanzkrise übersehen. Unabhängige, nicht von Provisionen geprägte
Beratung ist in der Regel erst ab einer Mindestanlagesumme von mehreren
Zehntausend Euro und gegen ein entsprechendes Honorar erhältlich. Die Bera-
tungskapazitäten der Verbraucherzentralen sind völlig unzureichend. Der vzbv
hat ausgerechnet: Mit der bisherigen Beratungsstruktur der Verbraucherzentra-
len würde es 30 Jahre dauern, bis jeder Haushalt wenigstens einmal beraten
wäre.

Zugleich bleiben wertvolle Erkenntnisse, die Verbraucherzentralen durch ihren
Kontakt mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über Missstände auf den Fi-
nanzmärkten gewinnen, ungenutzt. So fehlen dem vzbv die finanziellen Mittel,
um diese Erkenntnisse systematisch aufzuarbeiten und unter anderem über den
Kontakt mit der Finanzaufsicht rechtlich und politisch weiterzuverfolgen.

Diese desolate Lage führt dazu, dass der Schaden, der privaten Haushalten durch
falsche Anlageberatung entsteht, nach eigenen Angaben des Bundesminis-
teriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jährlich 20 bis
30 Mrd. Euro beträgt. Besonders oft betroffen sind Kleinanlegerinnen und
Kleinanleger.

Zur Gegenfinanzierung sollen Mehreinnahmen aus den deutlich gestiegenen
Einnahmen des Bundes aus Kartellstrafen dienen. Dessen Einnahmen betrugen
2009 rund 186 Mio. Euro. Dem standen allerdings nur Ausgaben in Höhe von
23 Mio. Euro gegenüber. Für 2010 sind Ausgaben von 24 Mio. Euro geplant.
Der Rest fließt in den Bundeshaushalt zurück. Aus diesen Mitteln sind zweck-
gebunden Aufgaben des Verbraucherschutzes zu finanzieren.

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