BT-Drucksache 17/10114

Evaluierung der Auswirkungen des neuen Waffenrechts

Vom 27. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10114
17. Wahlperiode 27. 06. 2012

Antrag
der Abgeordneten Gabriele Fograscher, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann
(Wackernheim), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Frank Hofmann (Volkach),
Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Kirsten Lühmann,
Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach, Rüdiger Veit, Dr. Dieter Wiefelspütz,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Evaluierung der Auswirkungen des neuen Waffenrechts

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung ist der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag ge-
mäß Nummer 1.4 des in der 227. Sitzung der 16. Wahlperiode am 18. Juni 2009
zustande gekommenen Entschließungsantrags (Bundestagsdrucksache 16/13423),
die Vorschriften des neuen Waffenrechts bis Ende 2011 zu evaluieren, bis zum
heutigen Tag nicht nachgekommen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung erneut auf,

die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen im Waffenrecht zur sicheren Auf-
bewahrung und zum Schutz vor unberechtigtem Zugriff unverzüglich zu evalu-
ieren und den Evaluierungsbericht dem Deutschen Bundestag bis zum 31. De-
zember 2012 vorzulegen.

Die Evaluierung ist unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes im
Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag vorzunehmen.

III. Der Deutsche Bundestag bittet die Ständige Konferenz der Innenminister
und -senatoren der Länder um die Freigabe des „Berichts der Expertengruppe
Evaluierung Waffenrecht“, mit dessen Erstellung sie am 27. Mai 2010 ihre Ar-
beitskreise I und II beauftragt hatte.

Berlin, den 27. Juni 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Begründung

Mit dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 beschlossenen Vierten
Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes wurden als Reaktion auf die tra-

Drucksache 17/10114 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
gischen Ereignisse von Winnenden und Wendlingen vom 11. März 2009 Rege-
lungen zur Verschärfung des Waffenrechts getroffen.

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 227. Sitzung der 16. Wahlperiode am
18. Juni 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD hierzu
eine Entschließung (Bundestagsdrucksache 16/13423) angenommen, die in
Nummer 1.4 lautete:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Wirksamkeit der
getroffenen Regelungen zur sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor un-
berechtigtem Zugriff bis Ende 2011 zu evaluieren.“

Dem ist die Bundesregierung bis heute nicht nachgekommen. Ausweislich des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP (Seite 100) ist diese Eva-
luierung auch ein Anliegen der aktuellen Regierungskoalition.

Die grausamen Taten von Winnenden und Wendlingen vom 11. März 2009, auf
Grund derer die letzten Verschärfungen des Waffenrechts von der Großen
Koalition beschlossen wurden, haben gezeigt, dass es effektive Sicherungsmaß-
nahmen geben muss, die zwar solche Amokläufe niemals ganz ausschließen
können, aber so gut es irgend möglich ist, erschweren und möglichst auch ver-
eiteln müssen. Solche gesetzlichen Maßnahmen müssen effektiv sein, um dem
berechtigten Schutzbedürfnis der Bevölkerung zu entsprechen. Aber es liegt
auch im Interesse der rechtstreuen Waffenbesitzer, nicht durch untaugliche Maß-
nahmen belastet zu werden. Diese Bewertung kann der Gesetzgeber aber nur
anhand einer aussagekräftigen Evaluierung treffen.

Der Deutsche Bundestag kann seiner Verantwortung im weiteren Umgang mit
dem Waffenrecht, mit dem erhebliche Grundrechtseingriffe verbunden sein kön-
nen, nur dann gerecht werden, wenn ihm die Ergebnisse einer sachgerechten und
qualifizierten Evaluierung rechtzeitig zugehen. Hier ist die Bundesregierung
nun schon ein halbes Jahr im Verzug.

Demgegenüber hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren
der Länder (IMK) am 27. Mai 2010 ihre Arbeitskreise I und II beauftragt, einen
Erfahrungsbericht über die gesetzliche Verschärfung des Waffenrechts zu erstel-
len und diesen bis zu ihrer Herbstkonferenz 2011 vorzulegen. Dieser Bericht
umfasst vor allem die Änderungen des Waffengesetzes vom 17. Juli 2009. Dar-
über hinaus wurden grundsätzliche Probleme des Waffengesetzes behandelt. In
die Erhebung waren insgesamt 86 der 575 deutschen Waffenbehörden einbezo-
gen. Die Ergebnisse wurden der IMK mit Bericht vom 30. September 2011 mit
Änderungen vom 21. November 2011 vorgelegt, jedoch hat die IMK den Bericht
bislang nicht freigegeben. Solange die Bundesregierung nicht in der Lage ist,
einen eigenen Evaluierungsbericht vorzulegen, bietet der Erfahrungsbericht der
Länder immerhin erste Anhaltspunkte zur Wirksamkeit des neuen Waffenrechts.
Er ist daher dem Deutschen Bundestag schnellstmöglich zugänglich zu machen.

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