BT-Drucksache 16/9254

Praxis der Ghettorenten-Einmalzahlung

Vom 23. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9254
16. Wahlperiode 23. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag,
Monika Lazar, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Praxis der Ghettorenten-Einmalzahlung

Die Bundesregierung verabschiedete im Oktober 2007 die „Richtlinie über eine
Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine
Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksich-
tigung geblieben ist“. Ziel dieser Richtlinie war und ist es, in humanitärer An-
erkennung der Ghettoarbeit eine schnelle und unbürokratische Einmalzahlung
an ehemalige Ghettoinsassinnen und Ghettoinsassen zu ermöglichen. Während
mit der Umsetzung der Richtlinie das Bundesministerium der Finanzen feder-
führend betraut ist, erfolgt die konkrete Bearbeitung der Anträge über das
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Hinsichtlich der
konkreten Bearbeitungs- und Bewilligungspraxis bei Anträgen auf Ghetto-
renten-Einmal zahlungen finden sich neben zustimmenden auch zahlreiche sehr
kritische Stimmen. Als Kritikpunkte angeführt werden eine lange Bearbei-
tungsdauer, zu strikte Nachweiserfordernisse sowie eine zu hohe Ablehnungs-
quote, weshalb die Zielstellung der Richtlinie selbst in Frage gestellt wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Inwieweit hat das Bundesministerium der Finanzen Handlungs- bzw. An-
wendungshinweise für die Verwaltungspraxis erlassen, um sicherzustellen,
dass die Berechtigungskriterien der Richtlinie hinreichend klar normiert
werden und eine restriktive Bewilligungspraxis ausgeschlossen ist?

Sind darüber hinaus Weisungen nach § 5 der Richtlinie zu diesem Zweck
ergangen, und wenn ja, in welchen Fällen und mit welchem Inhalt?

2. In welcher Form wird auf die neu geschaffene Möglichkeit der Einmal-
zahlung nach der Richtlinie öffentlich hingewiesen?

Gibt es eine Kommunikation in die Opferverbände hinein?

3. Seit wann und mit welcher personellen Ausstattung nimmt das Bundesamt
für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen seine Funktion als Bewil-
ligungsbehörde für die Einmalzahlungen für geleistete Ghettoarbeit wahr?
4. Wie viele Anträge sind seit Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Oktober 2007
beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen einge-
gangen, wie viele von ihnen wurden seither bewilligt, wie viele abgelehnt?

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsfrist?

Drucksache 16/9254 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Aus welchen Gründen erfolgte bislang die Ablehnung von Anträgen?

Welche Möglichkeiten der Entscheidungskorrektur gibt es gegen Ableh-
nungsbescheide, und wurden diese bisher schon genutzt?

6. Sind Tendenzen erkennbar, dass Ansprüche Betroffener nach dem „Gesetz
zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“
(ZRBG) nicht oder nicht mehr geltend gemacht werden oder diese Leistun-
gen von Amts wegen versagt werden, nur weil eine Einmalzahlung nach der
oben genannten Richtlinie bewilligt wurde?

Berlin, den 23. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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