BT-Drucksache 16/918

Zur Situation von Roma in der Europäischen Union, in den EU-Beitrittsländern und im Kosovo

Vom 13. März 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/918
16. Wahlperiode 13. 03. 2006

Große Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Grietje Bettin,
Kai Boris Gehring, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Thilo Hoppe,
Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock,
Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Situation von Roma in der Europäischen Union, in den EU-Beitrittsländern
und im Kosovo

Seit ihrer Ankunft in Europa vor mehr als tausend Jahren sind Roma in allen
europäischen Ländern verfolgt, vertrieben, diskriminiert und in einigen Regio-
nen sogar versklavt worden. Wir sind zutiefst besorgt über die Situation der
Roma als größte Minderheit in der Europäischen Union, die noch immer unter
Diskriminierung und Ausgrenzung leidet und deren grundsätzliche Menschen-
rechte nicht gewährleistet sind.

Obwohl Roma seit Jahrhunderten in Europa leben, werden sie auch heute noch
meist als Fremde wahrgenommen. Dabei gehören sie mit ihrer Geschichte und
ihrer Kultur zu Europa. Entgegen der verbreiteten Vorstellung eines „Wander-
triebes“ hat die fortwährende Vertreibung und Verfolgung der Roma diese häu-
fig zu Nomaden gemacht. Die Verfolgung gipfelte schließlich in dem Holocaust
an den Roma und Sinti, dem mehr als 500 000 Menschen zum Opfer gefallen
sind.

Nach einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Roma in
der Europäischen Union vom 25. April 2005 und dem von der Europäischen
Kommission in Auftrag gegebene Bericht „The Situation of Roma in an
Enlarged European Union“ sowie zahlreichen Berichten und Reporten der
OSZE, des Europarates sowie Analysen der Weltbank und von Nichtregierungs-
organisationen (NROs) stellt sich die Situation der Roma in der Europäischen
Union und in den EU-Beitrittsländern als menschenrechtlich höchst brisant dar.
Die Lage ist hiernach gekennzeichnet durch extreme Arbeitslosigkeit (45 Pro-
zent bis 70 Prozent und in einigen Ländern sogar 100 Prozent), geringe Bildung,
eine niedrigere Lebenserwartung und alltägliche Diskriminierungen. Zudem
wird vermehrt von gewalttätigen Übergriffen auch von Seiten offizieller Behör-
den, einer systematischen Beschulung in Sonderschulen und von Wohnverhält-
nissen, die als „Ghetto“ bezeichnet werden können, berichtet.

In der deutschen Geschichte ist die Anerkennung der systematischen Verfol-

gung und Ermordung von Roma und Sinti unter den Nationalsozialisten erst
Anfang der neunziger Jahre erfolgt. Nach dem Krieg waren Sinti und Roma bei
den Entschädigungszahlungen zum Großteil nicht berücksichtigt worden, auch
weil deutsche Gerichte lange davon überzeugt waren, dass sie nicht aus rassi-
schen Gründen in die Konzentrationslager gebracht worden waren. Auch be-
nutzten deutsche Behörden nach 1945 weiterhin nationalsozialistische „Rasse-
forschungs“-Akten etwa für polizeiliche Zwecke und bauten zur weiteren

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Datenerfassung die „Landfahrerzentrale“ in Bayern als Nachfolgeinstitution der
NS-Zigeunerzentrale aus. Erst im Oktober 2001 wurde die letzte verbliebene
ethnische Sondererfassung von Sinti und Roma in bayerischen Polizeiberichten
offiziell eingestellt. Angesichts dessen ist es beschämend, dass der Bau eines
Mahnmals für die ermordeten Sinti und Roma immer noch aussteht.

Das Ministerkomitee des Europarates hat in seiner Empfehlung zu den Umset-
zungsmaßnahmen des Rahmenübereinkommens in Deutschland am 15. Januar
2003 festgestellt, dass die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz
nationaler Minderheiten in Bezug auf Sinti und Roma in mehrerer Hinsicht nicht
erfolgreich ist. Es bestünden anhaltende Probleme hinsichtlich der ablehnenden
oder feindseligen Einstellungen gegenüber Roma und Sinti, und es seien erheb-
liche Anstrengungen erforderlich, um die effektive Teilhabe dieser Minderheit
insbesondere am kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu
gewährleisten. Eingehender Beachtung und der Durchführung wirksamer Ab-
hilfemaßnahmen bedürfe der übermäßig hohe Anteil der Kinder der Roma und
Sinti in Förderschulen. Auch ein Report des EUMAP und ERRC aus dem Jahr
2004 verweist auf die alarmierende Bildungssituation von Roma und Sinti in der
Bundesrepublik Deutschland. Ferner stellt das Ministerkomitee fest, dass im
Gegensatz zum erheblichen finanziellen Engagement des Bundes zugunsten der
sorbischen Minderheit die Minderheit der Roma und Sinti nur einen kleinen
finanziellen Beitrag des Bundes erhalte.

Im Kosovo sind seit nunmehr sechs Jahren insgesamt ca. 600 vertriebene Roma
aus dem gesamten Kosovo in drei Flüchtlingslagern in Zitkovac, Kablare und
Cesmin Lug im Norden der Region Mitrovica/Kosovo untergebracht. Der
UNHCR hatte die Camps 1999 als Unterkunft für die fliehenden Roma errichtet.
Nach der Zerstörung der Siedlung Roma Mahala im März 2004 wurden die dort
lebenden Roma ebenfalls in die nun unter Leitung der UNMIK-Administration
stehenden Flüchtlingslager verbracht.

In letzter Zeit mehren sich Berichte über die unzumutbaren Zustände (nicht funk-
tionierende Toiletten, mangelnde Heizmöglichkeiten, ein erhöhtes Risiko von In-
fektionskrankheiten) sowie eine gefährliche Bleibelastung der drei Lager in der
Region Mitrovica/Kosovo. Von der Weltgesundheitsorganisation wurde die Blei-
verseuchung der Lager insgesamt, besonders aber das Ausmaß des Bleigehalts
im Blut der Kinder als äußerst kritisch bezeichnet. Der Sonderbeauftragte des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die umfassende Überprüfung der
Umsetzung der Standards über die allgemeine Lage im und betreffend das
Kosovo sprach im Zusammenhang dieser Lager in seinem Bericht („A compre-
hensive review of the situation in Kosovo“) vom 7. Dezember 2005 von einer
„Schande“ sowohl für die örtliche Verwaltung als auch für die internationale Ge-
meinschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur Situation der Roma in der Europäischen Union sowie in den
EU-Beitrittsländern

A Europäische Union und EU-Beitrittsländer, ohne die Bundesrepublik
Deutschland

1. Auf welche Informationsquellen stützt sich die Bundesregierung bei der Be-
urteilung der wirtschaftlichen und sozialen Situation von in den einzelnen
EU-Ländern und den EU-Beitrittsstaaten?

Verfügt die Bundesregierung auch über eigene Mittel zur Informationsgewin-
nung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/918

2. Welche Studien sind der Bundesregierung zu Intoleranz und Diskriminierung
gegenüber Roma in der Europäischen Union und den EU-Beitrittsländern
bekannt?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse?

b) Welche Rolle spielt die Berichterstattung der Medien in den genannten
Ländern im Zusammenhang mit Diskriminierungen gegenüber Roma?

Gibt es Untersuchungen hierüber und welche Ergebnisse gehen aus diesen
hervor?

c) Welche wissenschaftlichen Projekte und Untersuchungen zur Erforschung
der Diskriminierung gegenüber Roma in der Europäischen Union und den
EU-Beitrittsländern wurden in Deutschland durchgeführt und was sind die
Erkenntnisse?

d) Inwiefern sind Roma selbst an solchen wissenschaftlichen Untersuchun-
gen und Projekten beteiligt?

3. Gibt es Erkenntnisse über rassistisch motivierte Gewalttaten und polizeiliche
Gewalt an Roma in den einzelnen Ländern?

a) Welche konkreten Vorfälle sind der Bundesregierung in diesem Kontext
bekannt?

b) Wie steht es in der Regel um die Aufklärung solcher Vorfälle?

4. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zur Bildungs- und Ar-
beitssituation von Roma in der Europäischen Union und den EU-Beitrittslän-
dern?

a) Welche Informationen hat die Bundesregierung über eine Bildungs-
segregation und systematische Beschulung dieser Kinder auf Sonderschu-
len?

b) Welche Rolle spielt Diskriminierung als Hindernis beim Zugang zu Bil-
dung, zum Arbeitsmarkt, zu Sozialleistungen und Wohnraum?

5. Was ist der Bundesregierung über die Infrastruktur einzelner Siedlungen in
den EU-Beitrittsländern, in denen überwiegend oder ausschließlich Roma
leben, bekannt?

a) Ist die Wasser- und Stromversorgung gesichert?

b) Welche Informationen hat die Bundesregierung über eine Segregation bei
den Wohnverhältnissen?

Wie steht es beispielsweise um den Abstand zu anderen Siedlungen,
öffentlichen Dienstleistungen wie höheren Schulen, Ämtern, Gesund-
heitsfürsorge oder anderen städtischen Einrichtungen, die für gute Le-
bensbedingungen notwendig sind?

6. Welche Projekte und Maßnahmen sind der Bundesregierung im Rahmen des
PHARE Programms sowie der von der Weltbank und acht osteuropäischen
Ländern (Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Ungarn, Mazedo-
nien, Serbien und Montenegro, Rumänien und die Slowakei) ausgerufene
„Dekade der Roma Integration 2005 bis 2015“ bekannt, und welche Projekte
und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Roma haben EU, der
Europarat sowie die OSZE ergriffen bzw. unterstützt?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung dieser
Maßnahmen in den Ländern?

b) Inwiefern werden Roma bei der Planung und Durchführung der Maßnah-

men konsultiert und einbezogen?

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c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Verlauf/Erfolg der
Maßnahmen?

Wo liegen ihrer Auffassung nach Probleme?

d) Sind der Bundesregierung Mechanismen zur Evaluierung der Maßnah-
men bekannt?

Wenn ja, welche und was sind bisherige Ergebnisse?

e) Welche Bemühungen wurden im Rahmen der Umsetzung des OSZE-
Aktionsplans zur Verbesserung der Lage der Roma und Sinti im OSZE
Gebiet (MC.DEC/3/03) seitens der Bundesregierung unternommen?

7. Was ist der Bundesregierung bekannt über Zwangsräumungen von Woh-
nungen von ca. 250 Menschen, vor allem Roma, in der Stadt Bohumin
(Tschechische Republik)?

a) Wurde den Menschen eine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt?

Wenn dies zu verneinen ist, wo befinden sich diejenigen Menschen, die
ihre Wohnungen verlassen mussten, derzeit?

b) Sind der Bundesregierung ähnliche Vorfälle dieser Art aus anderen Städ-
ten/Ländern bekannt?

8. Was ist der Bundesregierung über die hauptsächlich von Roma bewohnte
Siedlung Unteres Hrusov in Ostrava (Tschechische Republik), die über
einer ehemaligen Mine liegt, die weiterhin Methangase produziert, be-
kannt?

Wie schätzt sie die Gefahr von Explosionen ein?

9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der
Pläne der tschechischen Regierung hinsichtlich des Geländes des ehemali-
gen NS-Konzentrationslager nahe dem tschechischen Ort Lety, in dem
Roma interniert und ermordet wurden und auf dem seit den siebziger Jahren
eine Schweinemast betrieben wird?

10. Was ist der Bundesregierung über den Beschluss des Stadtrates der ost-
slowakischen Stadt Presov bekannt, der Medienberichten zufolge den Bau
einer Mauer um eine Roma-Siedlung festlegt?

Welche Reaktionen hat es seitens der Bundesregierung und der EU bislang
zu den Plänen in der Slowakei gegeben?

11. Was ist der Bundesregierung über die Roma-Siedlung Patoracka in Rudnany
(Slowakei), die auf dem Gebiet einer ehemaligen Quecksilbermine liegt, be-
kannt?

Inwiefern besteht nach Auffassung der Bundesregierung eine Gesundheits-
gefährdung der Bewohner?

12. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Problem der
Zwangssterilisation von Roma-Frauen in der Tschechischen Republik
und in der Slowakei?

b) Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse von Entschädigungszah-
lungen seitens der Regierungen?

13. Wo befinden sich die Menschen, die nach Anordnung des Abrisses einer
Roma-Siedlung Ende August 2005 in Sofia die Siedlung verlassen mussten,
trotz des so genannten Framework Program for Equal Integration of Roma
in Bulgaria, das von der bulgarischen Regierung 1999 angenommen wurde
und unter anderem auch die Legalisierung illegaler Roma-Siedlungen be-

inhaltet?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/918

a) Sind der Bundesregierung weitere Fälle solcher „Abrissaktionen“ in Bul-
garien bekannt?

b) Welche „Legalisierungsbemühungen“ seitens der bulgarischen Regie-
rung gibt es zur Umsetzung des Rahmenprogramms?

14. Was ist der Bundesregierung über antiziganistische Äußerungen im Rahmen
des Wahlkampfes der Koalition „Ataka“ in Bulgarien bekannt, die bei den
Parlamentswahlen am 25. Juni 2005 einen enormen Zuspruch erhalten hat?

a) Lässt sich in der bulgarischen Bevölkerung insgesamt ein starker Anti-
ziganismus feststellen oder gibt es Tendenzen hierzu?

b) Welche Reaktionen der bulgarischen Regierung auf antiziganistische
Äußerungen sind der Bundesregierung bekannt?

B Bundesrepublik Deutschland

15. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Initiativen zum Schutz
und zur Förderung der kulturellen Identität von Roma und Sinti?

a) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Initiativen zum Abbau
von Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Roma und Sinti sowie
zur Aufarbeitung der Geschichte insgesamt und besonders der Verfol-
gung und Ermordung an Roma und Sinti unter den Nationalsozialisten?

b) Wie ist der derzeitige Stand der Errichtung des Mahnmals für Roma und
Sinti?

c) Gibt es Ansätze, das European Roma and Travellers Forum in der De-
batte um die Inschrift des Mahnmals zu konsultieren?

16. a) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich einer
Bildungssegregation von Roma und Sinti im deutschen Schulsystem?

b) Wie erklärt die Bundesregierung eine Überrepräsentanz von Roma und
Sinti in Förderschulen?

c) Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die Bildungssituation
von Roma und Sinti in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern?

17. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der vollstän-
digen rechtsverbindlichen Anerkennung des von Roma und Sinti gespro-
chenen Romanes als Minderheitensprache nach Teil III der Europäischen
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen?

Wie kommt die Bundesregierung der aufgrund dieser Charta eingegangenen
Verpflichtung, Romanes als Minderheitensprachen zu schützen und zu för-
dern, konkret nach?

18. a) Inwiefern wird die Bundesregierung der Pflicht nach Artikel 5 Abs. 1 des
Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten bezogen
auf die Minderheit der Roma und Sinti gerecht, „die Kultur zu pflegen
und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identi-
tät, nämlich ihre Religion, ihre Sprachen, ihre Traditionen und ihr kultu-
relles Erbe zu bewahren“?

b) Wieso wurde bisher nicht, wie im Falle der dänischen und sorbischen
Minderheit, von der im Rahmenabkommen vorgesehenen Möglichkeit,
rechtsverbindliche Verträge zum Schutz und zur Förderung von nationa-
len Minderheiten abzuschließen, Gebrauch gemacht?

19. a) Sind im Rahmen der geplanten Föderalismus-Reform die Belange des
Schutzes nationaler Minderheiten, hier insbesondere der Roma und Sinti,

thematisiert worden?

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b) Welche Auswirkungen auf die Sicherung von Identität, Religion,
Sprache, Traditionen und des kulturellen Erbes nationaler Minderheiten,
insbesondere der Roma und Sinti, erwartet die Bundesregierung nach der
Reform?

II. Zur Situation der Roma im Kosovo

20. Was ist der Bundesregierung über den Zustand der Lager Zitkovac, Kablare
und Cesmin Lug im Norden der Region Mitrovica/Kosovo bekannt?

Wie steht es beispielsweise um Heizmöglichkeiten, die Abwasserentsor-
gung und den Zustand der Hygieneeinrichtungen?

21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anreicherung von
Schwermetallen im Körper der Lagerbewohner?

a) Was sind mögliche Folgen einer Bleibelastung nach bis zu 6-jährigem
Aufenthalt in den Lagern?

b) Sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Todesfälle bekannt?

c) Was ist medizinisch notwendig um Menschen, die einer Schwermetall-,
insbesondere einer Bleibelastung ausgesetzt sind, zu behandeln?

d) Wie steht es derzeit um die medizinische Versorgung der Lagerbewoh-
ner?

22. Wie ist der Stand der von der Bundesregierung mit 500 000 Euro unterstütz-
ten Umsiedlung der Flüchtlinge in ein anderes Lager, das ehemalige KFOR-
Camp „Osterode“?

a) Wie viele Flüchtlinge sind hiervon betroffen?

b) Welche räumliche Distanz besteht jeweils zwischen den einzelnen La-
gern bzw. dem ehemaligen KFOR-Camp und der stillgelegten Bleimine
Trepca?

c) Hat eine wissenschaftlich fundierte Kontrolle der Bleibelastung in dem
ehemaligen KFOR-Camp stattgefunden?

Wenn ja, in welcher Form und was sind die Ergebnisse?

d) Wie kann sichergestellt werden, dass die Bewohner des Lagers in „Oste-
rode“ den Altlasten der stillgelegten Bleimine Trepca nicht ausgesetzt
sind?

Wie schätzt die Bundesregierung beispielsweise die Möglichkeit einer
Bleibelastung durch Wind oder die Trink- und Wasserversorgung ein?

e) Inwiefern ist eine medizinische Behandlung der Betroffenen in dem ehe-
maligen KFOR-Camp gewährleistet?

f) Sind nach dem geplanten Umzug weitere Kontrollen welcher Art ge-
plant?

Inwiefern wird eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages über die
Ergebnisse weiterer Kontrollen stattfinden?

g) Wenn die Berührung von Altlasten nicht vollständig ausgeschlossen wer-
den kann oder Maßnahmen sich als unzureichend erweisen, welche Mög-
lichkeiten der Unterbringung bestehen alternativ?

23. Wer ist für den Wiederaufbau der seit den Märzunruhen 2004 zerstörten
Siedlung Roma Mahala verantwortlich und worin liegt die Ursache für den
schleppenden Wiederaufbau der Siedlung?
a) Wann wird eine Rückkehr der Flüchtlinge in die Roma Mahala möglich
sein?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/918

b) Welche Möglichkeit auch an eigener Einflussnahme sieht die Bundes-
regierung zur Forcierung und Unterstützung des Wiederaufbaus?

c) Welche Unterbringungsmöglichkeiten sind langfristig für diejenigen
Roma vorgesehen, die nicht aus Roma Mahala stammen?

24. Welche Konsequenzen hat die Situation in den Flüchtlingslagern für die
Rückführung von Roma-Flüchtlingen aus Deutschland in das Kosovo?

25. Welche Konsequenzen für die Rückführung von Roma-Flüchtlingen aus
Deutschland in das Kosovo hat der Fortschrittbericht zum Kosovo vom
9. November 2005 der Europäischen Kommission, in dem es heißt, dass
einer nachhaltigen Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen
große Hindernisse entgegenstünden, und dass gerade Roma nach wie vor
Opfer von Belästigungen, Bedrohungen und Gewalt seien.

26. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass Roma-
Flüchtlinge im Kosovo aufgrund ihrer prekären wirtschaftlichen und sozia-
len Situation und aufgrund der starken Vorurteile ihnen gegenüber nach
dem Bericht des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates, Alvaro Gil-
Robles, vom 15. Februar 2006 („On the human rights situation of the Roma,
Sinti and Travellers in Europe“), in illegalen Siedlungen, ohne ausreichende
Sanitäreinrichtungen leben, dass das Flüchtlingskommissariat es ablehnt,
ihnen Ausweise ohne Anmeldung des Wohnsitzes auszustellen?

Berlin, den 13. März 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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