BT-Drucksache 16/9042

Bilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes für das Jahr 2007

Vom 2. Mai 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9042
16. Wahlperiode 02. 05. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy
Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian
Ströbele, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bilanz der Integrationskurse des Zuwanderungsgesetzes für das Jahr 2007

I.

Ein Kernanliegen des Zuwanderungsgesetzes der damaligen rot-grünen Bun-
desregierung war die signifikante Verbesserung von Integrationsmöglichkeiten
sowohl für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer als auch für bereits in
Deutschland lebende Personen mit einem Migrationshintergrund.

Das Berichtswesen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
über diese Integrationskurse lässt seit einiger Zeit zu wünschen übrig.

Vorläufiger Tiefpunkt: Für das Berichtsjahr 2007 veröffentlichte das BAMF gar
keine Jahresbilanz mehr, sondern beschränkt sich darauf, in 16 einseitigen
Geschäftsstatistiken den Anteil der jeweiligen Bundesländer an der Durch-
führung der Integrationskurse darzustellen (vgl. http://www.integration-in-
deutschland.de/cln_011/nn_283072/SubSites/Integration/DE/03__Akteure/In-
tegrationskurse/ZahlenUndFakten/zahlenundfakten-node.html?__nnn=true).

Dies hat zur Folge, dass eine Gesamtbewertung der Integrationskurse nur
schwer möglich ist.

II.

Aus den Berichten des BAMF für die Jahre 2005 und 2006 sowie der o. g. Inte-
grationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2007 ergibt sich folgendes Bild:

2005 2006 2007

Berechtigungen 215 655 143 392 141 591

Teilnehmende 130 728 117 954 183 886

Kursabschlüsse 31 478 76 401 ?

Prüfungsteilnahme 17 482 50 952 ?
Prüfungserfolg (Zertifikat Deutsch) 12 151 36 599 ?

Verhältnis Bestandene Prüfung/Kursteilnahme 9,3 % 31 % ?

Drucksache 16/9042 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Anzumerken ist zum einen, dass der deutliche Rückgang bei den vom BAMF
erteilten Berechtigungen (von 215 655 im Jahr 2005 auf 141 591 im Jahr 2007)
vor allem zwei Ursachen hat:

● Zum einen sind die Zuzüge von Aussiedlerinnen und Aussiedler nach
Deutschland (aufgrund der verschärften Sprachvoraussetzungen für nachzie-
hende Familienangehörige) seit 2004 um rund 90 Prozent gesunken. Dies
schlägt sich notwendigerweise auch im Rückgang von Berechtigungen für
diesen Personenkreis von 35 376 (2005) auf 4 233 (2007) nieder.

● Eines der positivsten Ergebnisse war es, dass gerade bereits länger in
Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten freiwillig in diese neuen
Integrationskurse strömten. So hatte das BAMF im Jahr 2005 für diesen Per-
sonenkreis nicht weniger als 96 606 Berechtigungen erteilt. In den Jahren
2006 und 2007 wurde diese Zahl – korrespondierend zu der von der Koali-
tion der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlossenen Kürzung der
Haushaltsmittel für die Integrationskurse – aber deutlich auf 58 383 (2006)
bzw. 55 844 (2007) gesenkt (dennoch beträgt der Anteil dieses Personen-
kreises an der Gesamtzahl der Berechtigten in allen drei Jahren ca.
40 Prozent).

Darüber hinaus sind vier Punkte festzuhalten:

● Der Anteil von Frauen an den Integrationskursen wurde von 61,4 Prozent
(2005) auf 68,6 Prozent (2007) gesteigert.

● Es wurden 2006 mehr Kinder parallel zu den Integrationskursen betreut als
2005 (2 402 zu 1 276).

● Im Jahr 2007 haben erstmals auch 7 319 Deutsche mit einem Migrations-
hintergrund an einem Integrationskurs teilnehmen können.

● Allerdings – das ergab eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN – plant die Bundesregierung für das Jahr 2008 aus haushalteri-
schen Gründen einen erheblichen Rückgang der Zahl der Teilnehmenden auf
ca. 106 000 Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8280, Fußnote auf
S. 18).

III.

Aus den Antworten der Bundesregierung auf drei Kleine Anfragen der im
16. Deutschen Bundestag vertretenen Oppositionsfraktionen (Bundestags-
drucksache 16/592, 16/639 und 16/725) wurde deutlich, dass die Jahresbilan-
zen des BAMF signifikante Leerstellen aufweisen, so dass in vielen Fällen
Fragen der Bundestagsabgeordneten nicht beantwortet werden konnten.

1. So erfasst das BAMF nicht die Nachfragesituation. Es wurde bzw. wird z. B.
nicht erfasst, wie viele bereits länger in Deutschland lebende Migrantinnen
und Migranten die Teilnahme an einem Integrationskurs (bzw. an einem sog.
Spezialkurs) beantragt hatten. Auch wird nicht erfasst, wie viele dieser An-
träge aus welchen Gründen (vgl. § 44 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Aufenthalts-
gesetzes – AufenthG) abgelehnt worden sind. Ohne eine Erfassung der
Nachfrageseite kann aber nicht hinreichend geprüft werden, ob die Ange-
bote ausreichen (Gleiches gilt übrigens auch für die Zahl von Anträgen auf
Kinderbetreuung, auf Kostenbefreiung bzw. auf Bewilligung von Fahrtkos-
tenzuschüssen – respektive der Zahl der abgelehnten, diesbezüglichen An-
träge).

2. Es erfolgte zudem keine Aufschlüsselung dahingehend, welchen Aufent-
haltsstatus die am Integrationskurs teilnehmenden Neuzuwanderinnen bzw.
Neuzuwanderer haben – Aufenthaltserlaubnis a) zu Erwerbszwecken (§§ 18,
21 AufenthG), b) aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG)

oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG. Seit 2007

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9042

wird lediglich angegeben, wie viele nachgezogene Ehegatten an den Integra-
tionskursen teilgenommen haben (2007: 2 393).

3. Besonders misslich ist in diesem Zusammenhang, dass auch nicht ermittelt
wird, wie viele Personen mit einem subsidiären Schutzstatus aufgrund men-
schenrechtlicher Abschiebungshindernisse (§ 25 Abs. 3 AufenthG), für die
bislang kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Zugang und auch keine bevor-
zugte Zulassung zum Integrationskurs (i. S. des § 5 Abs. 3 der Integrations-
kursverordnung) besteht, einen Antrag auf Zulassung am Integrationskurs
gestellt haben bzw. wie viele davon bewilligt wurden. Dies ist deswegen un-
verständlich,

● weil auf europäischer Ebene politisches Einvernehmen darüber besteht,
die Rechtsstellung von GFK-Flüchtlingen und Personen mit einem sub-
sidiären Schutzstatus anzugleichen;

● weil Artikel 33 Abs. 2 der sog. Qualifikationsrichtlinie der EU (2004/83/
EG) jetzt schon den Zugang für diesen Personenkreis zu den Integrations-
angeboten des aufnehmenden Mitgliedstaates vorsieht und

● weil während der Verhandlungen um den Zuwanderungskompromiss
eigentlich vereinbart worden war, Personen mit einem subsidiären
Schutzstatus schnellstmöglich zumindest eine bevorzugte Zulassung zum
Integrationskurs zu ermöglichen.

4. Bei den Eltern- und Frauen-, den Jugend- und den Alphabethisierungskursen
wurde lediglich die Zahl der Kursabsolventinnen und Kursabsolventen an-
gegeben, nicht aber, ob die Teilnehmenden in der Lage waren, den Kurs
auch erfolgreich mit dem „Zertifikat Deutsch“ abzuschließen. Ohne diese
Daten kann aber die Effizienz bzw. ein etwaiger Nachsteuerungsbedarf für
diese Kurse nicht ermittelt werden.

5. Es wird in den Jahresbilanzen des BAMF nicht ausgewiesen, wie viele Teil-
nehmende ihrer Pflicht zur Kursteilnahme in einer Weise nicht nachgekom-
men sind, dass sozialrechtliche Leistungskürzungen, aufenthaltsrechtliche
Sanktionen (bzw. neuerdings sogar Bußgelder) verhängt werden mussten.
Auch wird nicht dargestellt, in wie vielen Fällen erteilte Berechtigungen auf-
grund einer nicht erfolgten bzw. abgebrochenen Kursteilnahme wieder er-
loschen sind. Dies ist deswegen in höchstem Maße unbefriedigend, weil
z. B. die im letzten Jahr beschlossene, verschärfte Sanktionierung der Kurs-
teilnahmepflicht seitens der Regierungskoalition immer wieder mit unbe-
wiesenen Behauptungen über die angeblich große Zahl integrationsunwilli-
ger Kursverweigerer bzw. -abbrecher öffentlich begründet wurde.

6. Und schließlich fehlen Angaben sowohl über das Alter bzw. die beruflichen
Qualifizierung der Teilnehmenden, zur Kursgröße und zur Vergütung der
Lehrkräfte.

IV.

Das BAMF hat seine Integrationskursgeschäftsstatistiken 2007 nicht (z. B. im
Sinne des in den o. g. Kleinen Anfrage zum Ausdruck gebrachten Informa-
tionsbedürfnisses der Fachabgeordneten) verbessert – im Gegenteil: In seine
einseitige Geschäftsstatistik für das Jahr 2007 hat das BAMF nicht mehr, son-
dern noch weniger Informationen eingestellt als in den Jahren zuvor.

So fehlen nunmehr auch noch Angaben über

– die Zahl der Kursabsolventen,

– die Prüfungsergebnisse,

– die Zahl der Kinder, die (zu welchen Kosten) parallel zu den Integrations-

kursen betreut werden und

– die Herkunftsländer der Teilnehmenden.

Drucksache 16/9042 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen wir die Bundesregierung:

1. Warum hat das BAMF für das Berichtsjahr 2007 nicht – wie in den Jahren
zuvor – ausführliche Jahresbilanzen, sondern nur noch eine einseitige Inte-
grationskursgeschäftsstatistik vorgelegt?

2. Warum hat das BAMF seiner jetzigen Geschäftsstatistik deutlich weniger
Parameter zugrunde gelegt als in seinen Jahresbilanzen für die Jahre 2005
und 2006?

3. Ist es zutreffend, dass im Jahr 2005 von den insgesamt 130 728 Teilneh-
menden 12 151 (9,3 Prozent) das Prüfungsziel (Zertifikat Deutsch) erreicht
haben?

4. Ist es zutreffend, dass im Jahr 2006 von den insgesamt 117 954 Teilneh-
menden 36 556 (31 Prozent) das Prüfungsziel (Zertifikat Deutsch) erreicht
haben?

5. Wie viele der Teilnehmenden haben im Jahr 2007

– den Integrationskurs absolviert,

– an der Prüfung teilgenommen,

– das Prüfungsziel (Zertifikat Deutsch) erreicht?

6. Aus welchen Herkunftsländern stammen die Alt- bzw. die Neuzuwande-
rinnen/Neuzuwanderer, die im Jahr 2007 an den Integrationskursen teil-
genommen haben (bitte auch aufschlüsseln nach Berechtigung, Kursab-
schluss, Prüfungsteilnahme und Prüfungsergebnis)?

7. Wie erklärt die Bundesregierung den deutlichen Rückgang von erteilten
Berechtigungen an bereits länger in Deutschland lebende, integrationswil-
lige Migrantinnen und Migranten für einen Integrationskurs (von 96 606
Berechtigungen im Jahr 2005 auf 55 844 im Jahr 2007)?

8. Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Prognose, im Jahr 2008 würden
nur noch ca. 106 000 Personen an den Integrationskursen teilnehmen
(Bundestagsdrucksache 16/8280, S. 18)?

9. Ist hierfür ggf. auch eine aktive Steuerung der Zahl von Teilnehmerinnen
und Teilnehmern ohne Rechtsanspruch durch das BAMF, die Ausländer-
behörden, die Arbeitsagenturen bzw. die Träger der Grundsicherung ge-
plant, und wenn ja, welche?

10. Ist es – angesichts des nach wie vor starken Interesses gerade der bereits
länger in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten – nicht das
falsche integrationspolitische Signal, mit reduzierten Teilnahmezahlen zu
kalkulieren, anstatt alles zu versuchen, die Zugangszahlen gerade aus
diesem Personenkreis (ggf. durch aktive Werbung, Einschaltung von Mi-
grantenselbstorganisationen etc.) noch weiter zu erhöhen, und wenn nein,
warum nicht?

11. Wie viele Kinder wurden im Jahr 2007 parallel zu den Integrationskursen
betreut, und in wie vielen Fällen geschah dies durch qualifizierte Fach-
kräfte (bitte aufschlüsseln nach Integrationskurs (allgemein) bzw. nach den
jeweiligen Spezialkurstypen)?

a) Welche Kosten sind dem Bund hierdurch entstanden?

b) Durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung ihrer Selbst-
verpflichtung aus dem Nationalen Integrationsplan nachzukommen, ins-
besondere in Eltern- und Frauenintegrationskursen eine qualifizierte
Kinderbetreuung durch den Einsatz qualifizierter Fachkräfte zu gewähr-

leisten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9042

12. Erfasst das BAMF inzwischen, wie viele Anträge

– auf Zulassung zu einem Integrationskurs bzw. zu einem Spezialkurs,

– auf Kinderbetreuung,

– auf Kostenbefreiung,

– auf einen Fahrtkostenzuschuss

– gestellt werden?

Wenn ja, wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2005 bis 2007 ge-
stellt und bewilligt (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Wird die Bundesregierung in Zukunft diese Daten erheben lassen, so dass
sich die Öffentlichkeit bzw. der Deutsche Bundestag ein adäquates Bild
von der jeweiligen Nachfragesituation machen kann?

13. Erfasst das BAMF inzwischen, wie viele der unter Frage 12 genannten An-
träge aus welchen Gründen (vgl. z. B. § 44 Abs. 3 Nr. 2 und 3 AufenthG)
abgelehnt wurden?

Wenn ja, wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2005 bis 2007 aus
welchen Gründen abgelehnt (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

14. Erfasst das BAMF inzwischen gemäß § 44 Abs. 1 AufenthG, welchen Auf-
enthaltsstatus die am Integrationskurs teilnehmenden Neuzuwanderinnen
bzw. Neuzuwanderer hatten?

Wenn ja, welchen Aufenthaltsstatus hatten die an den Integrationskursen
der Jahre 2005 bis 2007 teilnehmenden Neuzuwanderinnen bzw. Neuzu-
wanderer?

Wenn nein, warum nicht?

15. Erfasst das BAMF inzwischen, wie viele Personen mit einen subsidiären
Schutzstatus (§ 25 Abs. 3 AufenthG) einen Antrag auf Zulassung gestellt
haben und wie viele von ihnen letztlich auch an einem Integrationskurs
teilgenommen haben?

Wenn ja, wie viele dieser Personen wollten bzw. haben in den Jahren 2005
bis 2007 an einem Integrationskurs teilgenommen?

Wenn nein, warum nicht?

16. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung, dass Artikel 33 Abs. 2 der
sog. Qualifikationsrichtlinie der EU (2004/83/EG) den Zugang für Perso-
nen mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG zu den
Integrationsangeboten des aufnehmenden Mitgliedstaates vorsieht und dass
in den Verhandlungen um den Zuwanderungskompromiss vereinbart wor-
den war, diesem Personenkreis schnellstmöglich zumindest eine bevor-
zugte Zulassung zum Integrationskurs zu ermöglichen?

17. Erfasst das BAMF inzwischen, wie viele Teilnehmende ihren Spezialkurs
erfolgreich mit dem „Zertifikat Deutsch“ abschließen konnten?

Wenn ja, wie viele Teilnehmende haben ihren Spezialkurs in den Jahren
2005 bis 2007 erfolgreich mit dem „Zertifikat Deutsch“ abschließen kön-
nen (bitte nach den verschiedenen Spezialkurstypen aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht, und wird die Bundesregierung in Zukunft diese
Daten erheben lassen, so dass sich die Öffentlichkeit bzw. der Deutsche

Bundestag ein adäquates Bild von der Effizienz bzw. über etwaigen Nach-
steuerungsbedarf dieser Kurse machen kann?

Drucksache 16/9042 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

18. Erfasst das BAMF inzwischen,

– in wie vielen Fällen erteilte Berechtigungen aus welchen Gründen (z. B.
wegen einer nicht erfolgten bzw. abgebrochenen Kursteilnahme) wieder
erloschen sind bzw.

– in wie vielen Fällen Teilnehmende ihrer Pflicht zur Kursteilnahme in
einer Weise nicht nachgekommen sind, so dass sozialrechtliche Leis-
tungskürzungen, aufenthaltsrechtliche Sanktionen bzw. Bußgelder ver-
hängt werden mussten?

Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies in den Jahren 2005 bis 2007 gesche-
hen (bitte aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

Wird die Bundesregierung in Zukunft diese Daten erheben lassen, so dass
sich die Öffentlichkeit bzw. der Deutsche Bundestag ein adäquates Bild
vom Ausmaß einer angeblichen Integrationskursverweigerung bzw. eines
mutwilligen Kursabbruchs machen kann?

19. Erfasst das BAMF inzwischen

– das Alter bzw. die berufliche Qualifizierung der Teilnehmenden,

– die Spannbreite der Kursgröße bzw. der Vergütung der Lehrkräfte?

Wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu für die Jahre
2005 bis 2007 machen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 2. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.