BT-Drucksache 16/8373

Internationaler Frauentag muss gesetzlicher Feiertag werden

Vom 5. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8373
16. Wahlperiode 05. 03. 2008

Antrag
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva
Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Sevim Dag˘delen, Dr. Dagmar Enkelmann,
Diana Golze, Heike Hänsel, Cornelia Hirsch, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Ulla Jelpke,
Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert, Ulla Lötzer,
Dr. Gesine Lötzsch, Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Kersten Naumann, Petra
Pau, Elke Reinke, Dr. Petra Sitte, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Internationaler Frauentag muss gesetzlicher Feiertag werden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der 8. März ist der Tag, an dem Frauen weltweit ihr Recht auf Gleichberechti-
gung einfordern. Als historische Wurzel für die Entstehung des 8. März gelten
die Proteste New Yorker Arbeiterinnen, die erstmals 1857 auf die Straße gingen
und gegen unmenschliche Arbeitsbedingungen und für gleichen Lohn demons-
trierten. Fünfzig Jahre später, am 8. März 1908, traten Tabak- und Textilarbeite-
rinnen in den Streik und protestierten für bessere Arbeitsbedingungen, für ein
Frauenwahlrecht, für kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne.

Die deutsche Sozialistin Clara Zetkin brachte auf der Zweiten Internationalen
Sozialistischen Frauenkonferenz 1910 den Antrag ein, einen internationalen
Frauentag ins Leben zu rufen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Am
8. März 1917 streikten in St. Petersburg Textilarbeiterinnen. In Erinnerung daran
setzte 1921 die 2. Internationale Konferenz der Kommunistinnen den 8. März als
einheitliches Datum für den Internationalen Frauentag fest.

Seit 1975 wird der 8.März offiziell von der UNO als Internationaler Frauentag
gewürdigt.

Der in Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes festgelegten Verpflichtung des
Staates, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin-
zuwirken, muss ein besonderer Platz in unserer Gesellschaft gegeben werden.
Angesichts der fortbestehenden Gleichberechtigungsdefizite ist es von beson-
derer symbolischer Bedeutung, den 8. März zum gesetzlichen Gedenk- und
Feiertag für Frauenrechte zu erklären.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dafür Sorge zu tragen, dass der 8. März gesetzlicher Feiertag wird.

Berlin, den 5. März 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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