BT-Drucksache 16/8316

Errichtung einer Abteilung "Sicherheit von verbrauchernahen Produkten" (Abteilung 7) des Bundesinstituts für Risikobewertung

Vom 27. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8316
16. Wahlperiode 27. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Karin Binder,
Dr. Lothar Bisky, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Wolfgang Neskovic
und der Fraktion DIE LINKE.

Errichtung einer Abteilung „Sicherheit von verbrauchernahen Produkten“
(Abteilung 7) des Bundesinstituts für Risikobewertung

Auf die schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 16/6572 nach dem
Arbeitsstand der Errichtung der Abteilung 7 des Bundesinstituts für Risiko-
bewertung (BfR) der Abgeordneten Karin Binder vom 24. September 2007 ant-
wortete der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Gerd Müller, am 28. Sep-
tember 2007: „Die fachliche und inhaltliche Detailplanung wird zurzeit vom
BfR erarbeitet und in Kürze mit dem Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz abgestimmt.“ Auf eine weitere schriftliche
Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann zum Thema vom 4. Dezember
2007 (Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 16/7572) antwortete der Parlamen-
tarische Staatssekretär, Dr. Gerd Müller, am 10. Dezember 2007: „Für die am
Standort Neuruppin geplante Errichtung der Abteilung 7 … werden zurzeit die
für die baufachliche Umsetzung erforderlichen Unterlagen erarbeitet. Dabei
wird unverändert von einer Zielgröße von insgesamt ca. 70 Planstellen/Stellen/
Mittel für befristet Beschäftigte ausgegangen, deren Raumbedarf durch die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu decken sein wird.“

Seitdem gab es weitere Anlässe für intensive Diskussionen über Risiken in Ver-
bindung mit verbrauchernahen Produkten, die auch zu einer sehr intensiven
öffentlichen Nachfrage zur Verfügbarkeit wissenschaftlicher Ressourcen zur
Politikberatung der Bundesregierung auf diesem Gebiet führten. Daher scheint
die Errichtung dieser Abteilung 7 des BfR dringender denn je.

In der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ vom 18. Januar 2008 wird folgende
Aussage zitiert: „Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Ernst Bahr
laufen derzeit die Vorbereitungen für den Umzug eines Teils des Bundes-
instituts für Risikoforschung nach Neuruppin.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen aktuellen Arbeitsstand hat die inhaltliche und fachliche Detail-

planung für die Abteilung 7, die Ende September 2007 angekündigt war,
und welche konkreten Arbeitsschwerpunkte sollen dieser Abteilung 7 am
Standort Neuruppin zugeordnet werden?

2. Welche fachliche Expertise wird konkret und im Einzelnen von den zukünf-
tig 70 Beschäftigten am Standort Neuruppin erwartet?

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3. Wie viele derzeit bereits in der Abteilung 7 (oder in einem so genannten
Aufbaustab für diese Abteilung) Beschäftigte haben in ihrem Arbeitsver-
trag als zukünftigen Arbeitsort Neuruppin stehen?

4. Welche „Teile“ des Bundesinstituts für Risikobewertung sollen wann und
in welche Liegenschaft nach Neuruppin umziehen?

Wie viele Stellen sind von diesem Umzug betroffen?

5. Wie viele der geplanten 70 Arbeitsplätze der Abteilung 7 werden befristet
sein, mit welchen Vertragslaufzeiten und welchen Befristungsgründen?

6. Wie viele der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 werden Teil-
zeitbeschäftigungsverhältnisse sein?

7. Wie viele der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 setzen einen
akademischen Abschluss voraus, und in welchen Fachrichtungen (bitte mit
Angabe der jeweiligen Anzahl)?

8. Wie viele der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 werden eine
abgeschlossene Fachschulausbildung voraussetzen, und in welchen Fach-
richtungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Anzahl)?

9. Wie viele der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7 werden eine
abgeschlossene Facharbeiterausbildung voraussetzen, und in welchen
Fachrichtungen (bitte mit Angabe der jeweiligen Anzahl)?

10. Wie viele und welche der 70 vorgesehenen Arbeitsplätze der Abteilung 7
sind aktuell bereits besetzt, und seit wann?

Wie wurden diese Stellen besetzt?

11. Wie viele und welche Planstellen/Stellen/befristete Stellen sollen wann
konkret am Standort Neuruppin neu oder erstmalig ausgeschrieben werden
(bitte getrennt ausweisen)?

12. Welche Büro- und Laborkapazitäten sind für die Abteilung 7 am Standort
Neuruppin erforderlich (bitte getrennt angeben), und welche dieser er-
forderlichen Kapazitäten müssen in Neuruppin neu geschaffen werden?

13. Mit welchen Zeitplänen sollen die erforderlichen Büro- bzw. Laborkapazi-
täten verfügbar gemacht werden?

14. Mit welchen Kosten zur Herrichtung dieser räumlichen Erfordernisse rech-
net die Bundesregierung?

15. Wie viele Personen, die aktuell am Institut für Epidemiologie des Fried-
rich-Loeffler-Instituts (FLI) beschäftigt sind, werden bei einer Aufgabe des
Standortes Wusterhausen in das BfR übernommen werde und mit welcher
Qualifikation?

16. Wurde eine gemeinsame Ansiedlung der Abteilung 7 des BfR und des
Instituts für Epidemiologie des FLI vor dem Hintergrund geprüft, dass
beide Einrichtungen mit der politischen Beratung der Bundesregierung im
Zusammenhang mit Risikobewertungen beauftragt sind?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 26. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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