BT-Drucksache 16/8133

Europäisches Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008

Vom 13. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8133
16. Wahlperiode 13. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Omid Nouripour, Josef Philip Winkler, Rainder Steenblock,
Jürgen Trittin, Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, Kai Gehring,
Marieluise Beck (Bremen), Grietje Bettin, Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid,
Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth
(Augsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission haben das Europäische Parla-
ment und der Rat am 18. Dezember 2006 beschlossen, das Jahr 2008 zum
Europäischen Jahr des Interkulturellen Dialogs zu erklären. Schließlich – so
heißt es auf der offiziellen Website www.interculturaldialogue2008.eu – nimmt
innerhalb Europas kulturelle Vielfalt zu: „Die Erweiterung der Europäischen
Union, die Liberalisierung der Arbeitsmärkte, und die Globalisierung haben in
vielen Ländern zu einem Mehr an Multikulturalität, einer höheren Zahl an Spra-
chen und Glaubensbekenntnissen, sowie ethnischen und kulturellen Hinter-
gründen geführt. In der Folge spielt der interkulturelle Dialog eine immer wich-
tigere Rolle in der Förderung der europäischen Identität und Staatsbürgerschaft.
Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 ist eine Würdigung des
einzigartigen Vorteils, den Europas große kulturelle Vielfalt bedeutet. Europas
Einwohner sind so dazu aufgefordert, sich mit unserem reichen kulturellen Erbe
und den verschiedenen Kulturen zu befassen. Das EJID wird auf europäischer
Ebene ausgewählte Vorzeigeprojekte präsentieren. Außerdem unterstützt die
EU in jedem Mitgliedsland ein nationales Projekt und ein Partnerprogramm zur
Mobilisierung der Zivilgesellschaft, deren aktive Teilnahme eine Schlüsselrolle
bei der Hervorhebung von Good Practices und der Identifizierung von Hand-
lungsbedarf spielen wird.“

10 Mio. Euro werden seitens der EU für die Umsetzung des Europäischen Jahres
des interkulturellen Dialogs bereitgestellt.

In der Entscheidung des Rates wird betont, dass neben den EU-Bürgern auch
Drittstaatsangehörige an dem interkulturellen Dialog beteiligt werden sollen, die
ständig bzw. vorübergehend in der EU leben. Darüber hinaus wird angeregt,
auch die Beitritts- oder Bewerberländer der EU oder andere Drittländer, insbe-
sondere Entwicklungsländer, in den Dialog einzubeziehen.

Die Europäische Kommission hat die nationalen Regierungen der Mitgliedstaa-
ten aufgefordert, eine nationale Durchführungsstelle zu benennen sowie eine
nationale Strategie für die Umsetzung des Europäischen Jahres des interkultu-
rellen Dialogs zu erarbeiten. In einer solchen nationalen Strategie sollen die
Mitgliedstaaten ihre Prioritäten festlegen und erläutern, wie eine Einbindung der
Zivilgesellschaft und des Kommunikationssektors ermöglicht werden soll.

Drucksache 16/8133 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2007 ihre nationale Strategie vor-
gelegt. Daraus geht hervor, dass die Akzeptanz der Strategie zur Förderung des
interkulturellen Dialogs durch die Zivilgesellschaft eine ihrer nationalen Prio-
ritäten darstellt. Die Einbeziehung der Medien und eine umfassende Öffentlich-
keitsarbeit ist der Bundesregierung ebenfalls ein wichtiges Anliegen. Zudem
sollen die in 2008 erreichten Ergebnisse auch über dieses Jahr hinaus einen
wichtigen Beitrag für die Zukunft des interkulturellen Dialogs leisten.

In ihrer nationalen Strategie führt die Bundesregierung schließlich acht natio-
nale Projekte auf, die sie der Europäischen Kommission zur Förderung
vorschlagen wird. Ergänzend hierzu sind deutsche Organisationen an sechs der
sieben EU-weiten Projekte im Rahmen des Europäischen Jahres des interkul-
turellen Dialogs 2008 beteiligt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Europäischen Jahr des
interkulturellen Dialogs bei?

Wie fügt sich die nationale Strategie zur Durchführung des Jahres des inter-
kulturellen Dialogs zusammen mit dem allgemeinen Ansatz der Bundes-
regierung hinsichtlich des Politikfeldes des interkulturellen Dialogs?

2. Wie wurde die nationale Strategie zur Umsetzung des Europäischen Jahres
des interkulturellen Dialoges 2008 erstellt?

Welche inhaltlichen und thematischen Schwerpunkte wurden warum ge-
wählt?

3. Welche Institution fungiert in Deutschland als nationale Durchführungs-
stelle?

a) Wer leitet diese Stelle?

b) Welche Aufgaben/Kompetenzen hat sie?

c) Wie viele Personen sind dort beschäftigt?

d) Wie hoch ist der Etat dieser deutschen Durchführungsstelle?

e) Aus welchen Etats und welchen Haushaltstiteln werden diese Mittel
bestritten?

4. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung bisher keinen Internetauftritt
bezüglich der deutschen Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres des
interkulturellen Dialogs 2008 organisiert hat?

Wenn ja, warum nicht, und wann wird der Internetauftritt verfügbar sein?

5. Wie hoch ist der Gesamtetat der verschiedenen Bundesministerien für die
Durchführung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008
(bitte unter Angabe der Einzelpläne und der entsprechenden Haushaltstitel)?

6. Für welche verschiedenen Tätigkeitsbereiche (Projektdurchführung, Öffent-
lichkeitsarbeit etc.) stellt die Bundesregierung wie viele Haushaltsmittel zur
Verfügung (bitte aufschlüsseln)?

7. Wie viele Mittel stellen – nach Kenntnis der Bundesregierung

a) die Bundesländer (bitte Aufschlüsselung nach Bundesländern)

b) die zivilgesellschaftlichen Organisationen (bitte Aufschlüsselung nach
Organisatoren)

für die Durchführung welcher Aktivitäten im Rahmen des Europäischen
Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 zur Verfügung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8133

8. Wie hoch liegen die prognostizierten Kosten der zivilgesellschaftlichen
Projektträger (absolut bzw. prozentual)?

Wer übernimmt in Deutschland den Eigenanteil der zivilgesellschaftlichen
Projektträger?

9. Welches Gremium, bestehend aus welchen Personen und Vertreterinnen/
Vertretern welcher Organisationen, war an der Auswahl der deutschen
Projekte für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 beteiligt
bzw. stimmberechtigt?

Nach welchen inhaltlichen Schwerpunkten oder Kriterien wurden die
Projekte ausgewählt?

10. Ist eine Evaluierung der Aktivitäten Deutschlands im Rahmen des Europä-
ischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 geplant?

a) Wenn ja, welches Gremium, bestehend aus welchen Personen und Ver-
treterinnen/Vertretern welcher Organisationen, soll wann eine solche
Evaluierung vorlegen?

Welche Aufgaben wird die Bundesregierung hinsichtlich der Evaluie-
rung und nachhaltigen Nutzbarmachung übernehmen?

Wie plant die Bundesregierung konkret diese Ergebnisse in Zukunft zu
nutzen?

b) Wenn nein, warum nicht?

11. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Initiativen und Veran-
staltungen vor, die auf regionaler Ebene oder von nichtstaatlichen Akteuren
im Rahmen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 ge-
plant sind?

12. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass alle maßgeblichen Aspekte,
die in dem Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates im Be-
zug auf das Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 genannt werden (u. a.
auch die Förderung eines aktiven und weltoffenen europäischen Bürger-
sinns, die Gewährleistung von Chancengleichheit und Nichtdiskriminie-
rung, die kulturelle, bildungs-, sozial- und beschäftigungspolitische Dimen-
sion des interkulturellen Dialogs, Bekämpfung von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit) im Rahmen der deutschen Durchführungsmaßnah-
men gleichermaßen berücksichtigt werden?

13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch die Personen, die ständig
bzw. vorübergehend in der EU leben (wie z. B. Asylsuchende, Flüchtlinge,
subsidiär geschützte Personen), in die deutschen Aktivitäten zum Europäi-
schen Jahr des interkulturellen Dialogs 2008 einbezogen werden?

Warum wurde dieser Aspekt nicht ausführlicher in der nationalen Strategie
der Bundesregierung behandelt?

14. Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Europäische
Jahr des interkulturellen Dialogs sich primär an die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union richtet, zwischen denen der interkulturelle Austausch
gefördert werden soll, sicher, dass dieser transnationale interkulturelle Aus-
tausch stattfindet?

Welche anderen Mitgliedstaaten sind hierbei einbezogen?

15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch EU-Beitritts- oder Bewer-
berländer (wie z. B. die Türkei) oder andere Drittländern, insbesondere Ent-
wicklungsländer, an dem interkulturellen Dialog beteiligt werden?

Warum ist dieser Aspekt nicht in der nationalen Strategie der Bundesregie-
rung behandelt worden?

Drucksache 16/8133 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
16. Inwiefern werden Länder der europäischen Nachbarschaft, insbesondere die
südlichen EU-Anrainerstaaten aus dem Barcelona Prozess der Euro-Medi-
terranen Partnerschaft, in den interkulturellen Dialog mit einbezogen?

Wenn dies nicht der Fall ist, warum nicht?

17. Welche Rolle wird das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs 2008
in der internationalen Politik, speziell in der deutschen und auch der euro-
päischen Außen- und Sicherheitspolitik, spielen?

18. Inwieweit sind die von der Bundesregierung geförderten Projekte konzep-
tionell eingebunden in die Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der Bun-
desregierung im Rahmen des Nationalen Integrationsplanes?

19. Inwiefern plant die Bundesregierung das Europäische Jahr des interkul-
turellen Dialogs 2008 auch – über die bereits geplanten Aktivitäten des
„Interkulturellen Rates“ hinaus – für einen Dialog mit den unterschiedlichen
Glaubensgemeinschaften in Deutschland zu nutzen?

Berlin, den 13. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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